Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen...
…für Ausbildungen des Landessportbundes Hessen e.V. und der Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen e.V.
Anmeldung
Die Anmeldung zu einer Ausbildung des Landessportbundes Hessen und der Sportjugend Hessen muss schriftlich, per Post, Fax, E-Mail oder als online-Anmeldung über die Homepage des Landessportbundes Hessen (www.sport-in-hessen.de) oder der Sportjugend Hessen (www.sportjugend-hessen.de), erfolgen. Mit Eingang der schriftlichen Anmeldung und der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter (i. d. R. innerhalb von 14 Tagen) wird der Vertrag verbindlich. Die Verbindlichkeit des Vertrages erlischt erst durch eine schriftlich mitgeteilte Aufnahme in die Warteliste durch den Veranstalter oder schriftliche Absage der Veranstaltung von Seiten des Veranstalters.
Sie erhalten ca. zwei Wochen vor Kursbeginn eine schriftliche Einladung mit Informationen zum Inhalt der Ausbildung/Lehrgangs, Zeitangaben und einem Anfahrtshinweis zum Veranstaltungsort.
Gebühren und Zahlungsbedingungen
Die Überweisung der Teilnahmegebühr ist bis drei Wochen vor Kursbeginn fällig. Barzahlungen gelten als eingegangen, wenn Sie von dem Veranstalter mit Unterschrift und Stempel versehen quittiert sind. Geht die Teilnahmegebühr nicht rechtzeitig auf dem angegeben Konto des Veranstalters ein, besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der/dem Ausbildung/Lehrgang. Es fallen dann weitere Gebühren an (siehe nachfolgende Regelungen „Rücktritt durch Teilnehmer/in“).
Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Übungsleiter/innen Ausbildung:
Die Mitgliedschaft in einem hessischen Turn- oder Sportverein, Mindestalter von 17 Jahren (bei minderjährigen Teilnehmern Einverständniserklärung der Eltern), schriftliche Befürwortung der Teilnahme durch den Verein und den Nachweis über einen absolvierten ERSTE-HILFE-Lehrgang (16 Stunden, nicht älter als 2 Jahre). Weiterhin benötigen wir ein aktuelles Passbild (nicht älter als drei Monate) und ein ärztliches Attest – ausgestellt vor Beginn der Ausbildung (nicht älter als 4 Wochen).
Rücktritt:
Bei einer Abmeldung des/der Teilnehmers/Teilnehmerin werden, falls keine Ersatzperson durch diesen gestellt wird, die die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Ausbildung erfüllt, folgende Rücktrittsgebühren fällig:
- bei Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10,00 Euro,
- ab dem 29. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Teilnahmegebühr,
- ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75 % der Teilnahmegebühr,
- ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen 100 % der Teilnahmegebühr.
Die Abmeldung muss schriftlich, per Post (Eingangsstempel beim Veranstalter), per Fax oder per E-Mail an die angegebene Anmeldeadresse erfolgen.
Sollte der Veranstalter die/den Ausbildung/Lehrgang absagen, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurückerstattet. Diese Regelung umfasst nicht die Teilnehmer-Rücktrittgebühren.
Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter:
Der Landessportbund Hessen e.V. oder die Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen e.V. können von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmer/innenzahl bei einem Kurs nicht erreicht wird oder nicht durch den Veranstalter zu verantwortende Umstände eintreten (höhere Gewalt).
Eine Benachrichtigung über die Absage einer Veranstaltung durch den Veranstalter erfolgt bis zwei Wochen vor Kursbeginn, ausgenommen in Fällen von höherer Gewalt.
Versicherungen:
Die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen des Landessportbundes Hessen und der Sportjugend Hessen geschieht auf eigene Gefahr. Für die Dauer der Veranstaltung sind alle Teilnehmer/innen im Rahmen einer
Unfall-, Haftpflicht- und Zusatzkrankenversicherung versichert. Der Veranstalter haftet nicht für selbstverschuldete Unfall- und Haftpflichtschäden.
Haftungsbeschränkung:
Die vertragliche Haftung des Landessportbundes Hessen und der Sportjugend Hessen bleibt auf den dreifachen Kurspreis beschränkt, soweit ein Schaden des/der Teilnehmers/Teilnehmerin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn der Veranstalter für einen dem/der Teilnehmer/in entstandenen Schaden alleine wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Unwirksamkeit:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Für alle Vertragspartner, ausgenommen Nichtkaufleute, ist als Gerichtsstand Frankfurt vereinbart.
Für die Ausbildungen der Bildungsakademie des Landessportbundes Hessen e.V. gelten gesonderte Teilnahmebedingungen. Informationen erhalten Sie unter 069-6789-220 oder auf der Internetseite der Bildungsakademie unter www.sport-erlebnisse.de