Anerkennung bei Krankenkassen Krankenkassen unterstützen PräventionsmaßnahmenLandessportbund Hessen setzt sich für Endbürokratisierung einDer Geschäftsbereich Breitensport und Sportentwicklung im Landessportbund Hessen hat auch dieses Jahr wieder die Krankenkassen eingeladen um über das gemeinsame Thema "Prävention für die Menschen in Hessen" unter dem Aspekt des Vereinsangebotes zu diskutieren. Um es vorweg zu nehmen: alle acht erschienenen Krankenkassen bekundeten einmütig, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt die Präventionsangebote insbesondere die zertifizierten Maßnahmen der Vereine unterstützen wollen. Diese Aussage konnte in Anbetracht eines bevor stehenden, noch zu verabschiedenden Präventionsgesetzes des Bundes, das eventuell im Jahre 2005 in Kraft treten soll, nur eingeschränkt erfolgen. Dennoch wird es auf Dauer das Interesse beider Gesprächspartner sein, Präventivmaßnahmen zu initiieren und den "Kunden" näher zu bringen. Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEITAuch in diesem Jahr ging es wieder um die Anerkennung der Vereinsangebote mit dem Qualitätssiegel "SPORT PRO GESUNDHEIT" und die bürokratische Abwicklung mit den Krankenkassen. Aufgrund der noch auftauchenden Probleme im Datentransfer der zertifizierten Vereine wurde den Krankenkassen vierteljährlich eine aktuelle Diskette zugesagt, da die Mitarbeiter der Krankenkassen keinen Zugriff auf die Internetseite des Deutschen Sportbundes www.sportprogesundheit.de haben. Diese gibt nämlich nach Aufruf der gewünschte Postleitzahl Auskunft über den zertifizierten Verein, das Angebot und die Kontaktperson. Die Erstattung von Kurskosten wird zum derzeitigen Zeitpunkt von allen Kassen unterstützt (AOK, BEK, DAK, GEK, KKH, BKK, IKK, HaMü, TK). Hierbei handelt es sich zunächst um alle Maßnahmen mit der Dachmarke "SPORT PRO GESUNDHEIT", wobei die Siegel des Fachverbandes des Deutschen Turnerbundes "Pluspunkt Gesundheit", sowie des Deutschen Schwimmverbandes "Gesund und Fit im Wasser" eingeschlossen sind. Erfreulich sicherlich aus der Sicht des lsb h, dass die anwesenden Krankenkassen das GUT-Programm, für das der lsb h zertifizieren darf, voll und ganz anerkennen und zur Entbürokratisierung auf die Vorlage eines Teilnehmer- bzw. Kursleitermanuals bei der Beantragung verzichten wollen. Die Kurskostenrückerstattung basiert auf dem Präventionsgesetz § 20 SGB V , das u.a. vorsieht, dass Maßnahmen für den Bereich Muskel-Skelett bzw. Herz-Kreislaufsystem und Übungsleiter mit der Qualifikation "Prävention" auf der 2. Lizenzstufe mit dem Zertifikat "SPORT PRO GESUNDHEIT" gefördert werden dürfen. Bonusprogramme sollen werbenSeit Anfang des Jahres werben einige Krankenkassen mit einem sogenannten Bonusprogramm, um u.a. zu präventiven Maßnahmen ihre Kunden anzuregen. Die unterschiedlichen Bonussysteme für präventives Verhalten sind gezielte Werbemaßnahmen, die zunächst nichts mit der Erstattung nach § 20 SGB V zu tun haben. Aus der Sicht der Sportorganisation ist es jedoch erfreulich, dass auf Vereinsangebote wie Sportabzeichenerwerb oder Qualitätssiegel "SPORT PRO GESUNDHEIT" vorwiesen wird, um zusätzliche Anreize zur Teilnahme und damit Kennenlernen des Vereins ermöglicht wird. Die Krankenkassen können zur Zeit eine hohe Anfrage an dem Bonusprogramm feststellen. Bleibt abzuwarten, ob diese auch in den Vereinen eingereicht werden. Dann sollte der geforderte Vereinsstempel als geringer bürokratischer Aufwand verstanden werden. Was die Krankenkassen zur Zeit an Bonusmodellen bieten, haben wir in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Nähere Informationen über das Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT oder Bonusprogramme erhalten Sie beim Landessportbund Hessen, Geschäftsbereich Breitensport und Sportentwicklung, Eckhard Cöster, Tel. 069/6789-279 oder Gundi Friedrich, Tel. 069/6789-285, E-Mail: Gfriedrich@lsbh.de |
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