Landessportbund

Aufgaben eines/einer Übungsleiter/in mit Prüfberechtigung Sportabzeichen

  • Animation der Aktiven zum Ausprobieren und Versuch der Bedingungen des Sportabzeichens
  • Anleitung, Training und Hilfestellung
  • Betreuung, Begleitung, Motivation
  • Abnahme der Bedingungen
  • Weiterleitung der Unterlagen bzw. Information der Teilnehmer/innen über das Verleihungsverfahren
  • Kooperation mit örtlichen Sportabzeichen-Treffs/Abnahme-Treffs
  • Zusammenarbeit mit dem/der Ansprechpartnerin im     

SportkreisErwerb der  Prüflizenz 'Sportabzeichen'Das Sportabzeichen darf selbstverständlich nur von den Person abgenommen und gegengezeichnet werden, die im Besitz einer gültigen Lizenz sind. Die Abnahmelizenz wird durch den Landessportbund Hessen e.V. ausgestellt. Sie enthält die persönliche EDV-Kennziffer des/der Antragsteller/in. Die Abnahmelizenz ist vier Jahre gültig. Eine Verlängerung der Lizenz über weitere vier Jahre erfolgt nur, wenn der/die Übungsleiter/in an einer zukünftigen Mitarbeit interessiert ist und an regionalen Fortbildungen teilgenommen hat. Voraussetzung für den Erwerb der Abnahmelizenz ist die Teilnahme an einem Basislehrgang, die jährlich in den Bildungsstätten des lsb h stattfinden. Der/die Sportabzeichenprüfberechtige/r muss Mitglied in einem Turn- oder Sportverein sein. Mindestalter für den Erwerb der Abnahmeberechtigung ist das 18. Lebensjahr.

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