Tipp für Vereine:
Die Sportversicherung gilt selbstverständlich auch beim Sportabzeichen. Das Sportabzeichen als ein Angebot des Breiten- und Freizeitsports veranstaltet vom lsbh und seinen Vereinen erfährt den gleichen Versicherungsschutz wie andere Breitensportveranstaltungen auch. So besteht für alle - egal ob Mitglied oder Nichtmitglied- Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung und Rechtschutzversicherung gemäß den Regelungen zum Sportversicherungsvertrag des lsb h. Für Nichtmitglieder gilt speziell der Abschnitt C (Wichtige Zusatzversicherungen) . Das heißt: Versicherungsschutz gilt während der Veranstaltung mit dem Betreten des Veranstaltungsortes und endet mit dem direkten Weg nach Hause.
Alle Sportabzeichen-Leiter/innen und deren Helfer/innen (vorausgesetzt sie sind Mitglied des Vereins oder als Nichtmitglied offiziell vom Verein beauftragt) sind bei der Vorbereitung und Abnahme des Sportabzeichens im Rahmen der Sportversicherung versichert. Grundsätzlich sind alle Prüfer/innen und Übungsleiter/innen über die gesetzliche Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle versichert. Darüber hinaus sind die Übungsleiter/innen und Abnehmer/innen über den Pauschalvertrag des Landessportbundes Hessen mit der Verwaltungsberufsgenossenschaft, als dem für den Sport zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, versichert.
Das Sportabzeichen möchte sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder motivieren. Jeder und Jede kann beim Sportabzeichen mitmachen und soll mit dem Sportabzeichen zur Aktivität angeregt werden.