„Förderrichtlinien 2016“ Förderungsrichtlinien als Entscheidungsgrundlage zur Bewertung der Sportarten auf LänderebeneIm Auftrag des Beirates der Landesausschüsse für Leistungssport im Deutschen Sportbund (DSB) und in enger Kooperation mit dem Arbeitskreis der Leistungssportreferenten der Landessportbünde ist im Frühjahr 1997 durch die Arbeitsgruppe "Rahmenkonzeption Nachwuchsförderung" des Bereich Leistungssport im DSB eine "Rahmenkonzeption zur Bewertung und Förderung von Sportarten und Disziplinen durch die Landesausschüsse Leistungssport der Landessportbünde" erarbeitet worden. Diese Rahmenkonzeption ist Bestandteil des "Nachwuchsleistungssport-Konzeptes 2012", das der Bundestag des DOSB im Herbst 2005 verabschiedet hat. Sie ersetzt das "Nationale Nachwuchsleistungssport-Konzeptes" aus dem Jahre 1997 und dessen Vorläufer "Grundsätze für die Kooperation zur Förderung des Leistungssports" des DSB aus dem Jahre 1986. Die Umsetzung der "Rahmenrichtlinien“ erfolgt durch den LSB Hessen seit 1999 auf der Grundlage neu entwickelter Förderrichtlinien. Eine Fortschreibung der Förderrichtlinien und damit eine Anpassung an die veränderten Bedingungen in der bundesdeutschen Leistungssportförderung ist Ziel des vorliegenden Papiers. Es berücksichtigt die Vorgaben durch das Spitzensportkonezpt, das Förderkonzept 2012, das Stützpunktkonzept und des Nachwuchsleistungssportkonzeptes 2012. Hier die Förderrichtlinien 2016 als Download |
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