Landessportbund

„Förderrichtlinien 2016“

Förderungsrichtlinien als Entscheidungsgrundlage zur Bewertung der Sportarten auf Länderebene

 

Im Auftrag des Beirates der Landesausschüsse für Leistungssport im Deutschen Sportbund (DSB) und in enger Kooperation mit dem Arbeitskreis der Leistungssportreferenten der Landessportbünde ist im Frühjahr 1997 durch die Arbeitsgruppe "Rahmenkonzeption Nachwuchsförderung" des Bereich Leistungssport im DSB eine "Rahmenkonzeption zur Bewertung und Förderung von Sportarten und Disziplinen durch die Landesausschüsse Leistungssport der Landessportbünde" erarbeitet worden.

Diese Rahmenkonzeption wurde durch Beschluss auf dem Bundestag des deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) im Jahr 2009 durch die "Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports" mit Geltung zum 1. Januar 2010 abgelöst. 

Diese Rahmenkonzeption ist Bestandteil des "Nachwuchsleistungssport-Konzeptes 2012", das der Bundestag des DOSB im Herbst 2005 verabschiedet hat. Sie ersetzt das "Nationale Nachwuchsleistungssport-Konzeptes" aus dem Jahre 1997 und dessen Vorläufer "Grundsätze für die Kooperation zur Förderung des Leistungssports" des DSB aus dem Jahre 1986.

Das Ziel der "Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports", eine bundesweit vergleichbare Bewertung des Leistungsstands der Athletinnen und Athleten der Fachverbände nach einheitlichen Kriterien, ist durch die Umsetzung in allen Landessportbünden erreicht worden. Das gilt sowohl für die förderungswürdigen olympischen wie nichtolympischen Sportarten und Disziplinen.

Die Umsetzung der "Rahmenrichtlinien“ erfolgt durch den LSB Hessen seit 1999 auf der Grundlage neu entwickelter Förderrichtlinien. Eine Fortschreibung der Förderrichtlinien und damit eine Anpassung an die veränderten Bedingungen in der bundesdeutschen Leistungssportförderung ist Ziel des vorliegenden Papiers. Es berücksichtigt die Vorgaben durch das Spitzensportkonezpt, das Förderkonzept 2012, das Stützpunktkonzept und des Nachwuchsleistungssportkonzeptes 2012.

Unterschieden wird dabei zwischen den Bewertungskriterien, die sich an den Vorgaben der Rahmenrichtlinien orientieren, und den Förderkriterien, die durch den LA-L, in enger Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, festgelegt werden.

Hier die Förderrichtlinien 2016 als Download

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