Die Athleten/-innen des hessischen E-, D- und D/C-Kader müssen sich einmal jährlich einer sportmedizinischen Grunduntersuchung unterziehen.
Es stehen in Hessen 26 lizenzierte Untersuchungsstellen zur Durchführung der jährlichen Untersuchung zur Verfügung. Die Liste der Untersuchungsstellen, der Dokumentationsbogen, die Kaderbestätigung (Formular) und der Untersuchungsbogen liegen den Verbänden vor und werden bei Bedarf von den Verbänden an die Sportler weitergereicht.
Die Untersuchung der Kadersportler (D- und D/C-Kader verpflichtet, E-Kader freiwillig) sollte unbedingt in einer lizenzierten Untersuchungsstelle durchgeführt werden, weil nur so die notwendigen Untersuchungsstandards gewährleistet werden können.
Die Untersuchung ist für den Athleten kostenlos, sofern er sich an einer Untersuchungsstelle des Landkreises untersuchen lässt, dem er durch Wohnsitz oder Vereinszugehörigkeit angehört.
Die Verbände selbst oder die verantwortlichen Trainer an den Stützpunkten melden ihre Kaderathleten/-innen an den lizenzierten Untersuchungsstellen zur Untersuchung an.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Sportler außerhalb des Landkreises, dem er aufgrund seines Wohnsitzes oder der Vereinszugehörigkeit angehört, anmelden, kann die Untersuchungsstelle einen Kostenbeitrag von diesem Sportler erheben. Die Höhe der anfallenden Kosten muss die Untersuchungsstelle allerdings schon bei der Anmeldung des Sportlers mitteilen.
Die Athleten/-innen bekommen von ihrem Verband/Trainer für die Untersuchung
den Dokumentationsbogen: den die Untersuchungsstelle dem untersuchten Sportler als Untersuchungsnachweis wieder mitgibt und den der Sportler seinem Verband/Trainer abgibt.
den sportmedizinischen Untersuchungsbogen: der von den Sportlern/-innen zu Hause vorbereitet werden sollte.
die Kaderbestätigung: in Zukunft müssen alle D-Kader-Sportler/innen und E-Kader-Sportler/innen ihre Kaderzugehörigkeit vor der Untersuchung nachweisen. Dies kann mit einer Bescheinigung des Verbandes (nur mit Originalstempel des Verbandes gültig) erfolgen. Bitte beachten Sie, daß der Nachweis bei der Untersuchungsstelle abgegeben werden muss. Bei Kaderausweisen sollte zusätzlich eine Kopie mitgebracht werden.
Athleten/-innen, die ihren Kaderstatus nicht nachweisen können, müssen die gesamten Untersuchungskosten selbst zahlen.
Die Verantwortlichkeit für die Durchführung der Untersuchungen liegt bei den Verbänden. Zur Kontrolle der Durchführung sollten sich die Verbände/Trainer den Dokumentationsbogen bzw. die ausgestellten Untersuchungspässe vorlegen lassen.
Die Termine sollten rechtzeitig bei den jeweiligen Untersuchungsstellen angemeldet werden, um unnötige terminliche Engpässe und notgedrungene Anmeldungen in anderen Landkreisen zu vermeiden.
Falls Probleme in der Zusammenarbeit mit den Untersuchungsstellen auftreten sollten, wenden Sie sich bitte an das SMI (069/678009-21/22) oder das Ref. Leistungssport (069/6789-305).