Förderrichtlinie für die Sonderförderung von Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen
I.
Der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) und das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMIfS) fördern Maßnahmen zur Senkung der Energieverbräuche und der Betriebskosten sowie Sondermaßnahmen zur Erlangung der gesetzlichen Vorgaben der „Trinkwasserverordnung“ und der „Heizölverbraucherstättenverordnung“.
II.
Die Firma Frenger Systemen BV fördert den Einbau von Deckenstrahlungsheizungen (Frenger Produkte).
III.
Die Mainova AG fördert im Rahmen des Sport Klima Partnerprogramms in Ihrem Versorgungsgebiet Klimaschutzmaßnahmen.
Förderbereiche:
1. Energiesparende Heizungsanlagen*
2. Wassersparende Sanitäranlagen inkl. Anforderungen der
Trinkwasserverordnung*
3. Raumlüftungen der Duschräume*
4. Thermische Solaranlagen*
5. Wärmeschutzmaßnahmen*
6. Energiesparende Beleuchtungsanlagen*
7. Trinkwassersubstitutionsmaßnahmen für Platzbewässerungsanlagen*
8. Heizöllagerstätten*
9. Brandschutzmaßnahmen*
10. Sicherheitsmaßnahmen*
* Es gelten die unter Anlage 1-10 zusätzlich aufgeführten Förderungsbedingungen
Förderumfang:
Antragssumme je Förderbereich ab 1.000,- Euro:
I. Landessportbund Hessen e.V., Pauschalbetrag pro Förderbereich aus den Punkten 1-10 (vgl. Anlage 1 - 10)
je Förderbereich Euro 500,-
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Bezuschussung im Rahmen des Programms zur Förderung der Vereinsarbeit - in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln (vgl. Anlage 1 - 10)
abhängig vom Deckungsanteil bis max. Euro 5.000,--
II. Frenger Systemen BV, Pauschalbetrag pro installierter Deckenstrahlungsheizung
*1 Es gelten gesonderte Fördervoraussetzungen (vgl. Anlage 11) und Höchstgrenzen pro Maßnahme
abhängig von der installierten Leistung / Euro 20,--/KW installierter Leistung
III. Mainova AG, Förderung im Versorgungsgebiet der Mainova AG
In den Förderbereichen 1 und 4*1
*1 Es gelten gesonderte Fördervoraussetzungen (vgl. Anlage 12)
*2 Es gelten unterschiedliche Höchstgrenzen pro Maßnahme
bis zu 20% der Investitionssumme (*2) bzw. Euro 100,--/m2 Kollektorfläche
Allgemeine Fördervoraussetzungen:
a) Formlose Anmeldung der Maßnahme im Geschäftsbereich Sportinfrastruktur.
b) Übersendung folgender Daten durch den Verein: Verbrauchsdaten der Sportanlage (Wasser, Strom, Heizenergie) der vergangenen 3 Jahre, das aktuelle Schornsteinfegermessprotokoll sowie eine Gebäudegrundflächenaufstellung. Bitte beachten Sie: Diese Daten sind Voraussetzung für einen Auswertungsbericht und eine evtl. Förderung
c) Kostenfreie Beratung vor Ort in Ihrem Verein durch den lsb h.
d) Übersendung eines formlosen Antrags durch den Verein mit Angebot(en)
einer Fachfirma
e) Umsetzung und Abrechnung der Maßnahme bis zum 15.10. des laufenden
Jahres. Die Abrechnung muss mittels beigefügtem „Formblatt Abrechnung“
und Rechnung vorliegen.
f) Erfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen gegenüber dem lsb h und
seinen Verbänden.
g) Nachweis der Gemeinnützigkeit.
h) Gesicherte Finanzierung und ein angemessener Eigenanteil.
i) Mitgliedschaft im lsb h seit mindestens 3 Jahren.
j) Mitgliedsvereine mit vereinseigenen Sportanlagen oder Ersatzweise der
Nachweis, einer Vertragsvereinbarung der mindestens 25 jährigen Nutzung.
k) Förderung von Maßnahmen ab einem Investitionsvolumen von 1.000,- Euro je Förderbereich.
l) Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Fördermittel werden,
solange vorhanden, nach Eingang der vollständigen Unterlagen bearbeitet
und ausgezahlt.
Sonstige Hinweise:
m) Eine zusätzliche Förderung des Landessportbundes Hessen e.V. aus dem
Programm „Investitionszuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen“
bis zu 25% der Investitionskosten, soweit ein abrufbares Vereinsguthaben
vorhanden ist, ist möglich.
(Ansprechpartner: Landessportbund Hessen e.V., Geschäftsbereich
Vereinsförderung und –beratung, Frau Fischer, Tel. 069 / 6789 445 oder
per Fax. 069 / 6789 303).
n) Weitere Förderungen durch Kommunen und Kreise sind möglich und auf dem
beigefügten „Formblatt Abrechnung“ auszuweisen.
o) Bei gleichzeitigem Einbau einer Solaranlage können Bundesmittel aus dem
"Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer
Energien" für die Solarkollektoren in Abhängigkeit von weiteren öffentlichen
Förderungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt
werden.(Info-Telefon: 06196 / 908 625) oder zum Download auf der Web-
Seite www.bafa.de)
Bitte beachten Sie das bestehende Kumulierungsverbot!
Bitte richten Sie Ihre Antragstellung für den Landessportbund Hessen e.V., das Hessische Ministerium des Innern und für Sport sowie der Firma Frenger Systemen BV an den:
Landessportbund Hessen e.V.
Geschäftsbereich Sportinfrastruktur
Jens Prüller
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt
Tel.: 069 / 6789 277
Fax: 069 / 6789 428
E-Mail: jprueller@lsbh.de
Ablaufplan:
1. Kontaktaufnahme mit dem Geschäftsbereich Sportinfrastruktur des lsb h.
Landessportbund Hessen e.V.
Geschäftsbereich Sportinfrastruktur
Michael Willig
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt
Tel.: 069 / 6789 416
Fax: 069 / 6789 428
E-Mail: mwillig@lsbh.de
2. Übersendung folgender Daten durch den Verein: Verbrauchsdaten der Sportanlage:
• Verbrauchsdaten (Wasser, Strom, Heizenergie) der vergangenen 3 Jahre
• Das aktuelle Schornsteinfegermessprotokoll mit den Abgasverlustwerten
• Gebäudegrundflächenaufstellung (Pläne, Skizzen, Querschnitte)
Bitte beachten Sie: Diese Daten sind Voraussetzung für einen Auswertungsbericht und eine evtl. Förderung.
3. Terminvereinbarung für die Durchführung einer kostenfreien vor Ort
Beratung in der Sportanlage des Vereins durch den lsb h.
4. Ortstermin und Durchführung der Beratung in der Sportanlage durch den
lsb h.
5. Übersendung eines formlosen Vereinsantrags an den lsb h mit einem oder
mehreren Angebot(en) einer Fachfirma / Fachfirmen.
Übersendung der Antragsunterlagen an die Mainova AG, Marketing
Privatkunden, Solmsstrasse 38, 60623 Frankfurt
6. Prüfung des Angebotes / der Angebote und Bestätigung der Förderfähigkeit
durch den lsb h sowie interne Weiterleitung der Antragunterlagen an das
HMIfS sowie ggf. die Firma Frenger Systemen BV durch den lsb h.
7. Auftragsvergabe durch den Verein an eine Fachfirma und Durchführung der
Sanierung. (Es werden nur Maßnahmen gefördert, die Deckungsgleich mit
den Förderungsbedingungen laut Anlage 1-12 sowie den allgemeinen
Fördervoraussetzungen sind).
8. Einreichung des Formblattes „Abrechnung“ mit der/den Schlussrechnung
(en) vom Verein, Bestätigung über die Mittelverwendung und Erklärung
des Abschlusses der Maßnahme. Letzter Abgabetermin ist der 15.10. des
laufenden Jahres.
9. Prüfung auf Einhaltung der Fördervoraussetzung(en) und der
Förderbedingungen durch den lsb h sowie interne Weiterleitung der
Abrechnungsunterlagen an das HMIfS und ggf. die Firma Frenger Systemen
BV durch den lsb h.
10. Auszahlung der Sonderförderung(en) solange Mittel vorhanden sind.
Download: Förderrichtlinien einschließlich Formblatt Abrechnung
Anlage 1:
Förderbedingungen im Förderbereich „Energiesparende Heizungsanlagen“
Förderung von:
• Brennwertkesseln bei Gasanschlüssen
• Tieftemperatur, Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln bei einem
Ölanschluss
• Wärmepumpen
• Blockheizkraftwerke (BHKW, Kraft-Wärme-Kopplung)
• Biogene Heiztechnik (Holzpellets, Hackschnitzel usw.)
• Drehzahlgeregelten Heizkreispumpen
• Warmluftheizungen
• Elektrische Heizungen werden nicht gefördert.
Fördervoraussetzungen:
• Steuereinheiten (mit raum- oder witterungsgeführter Regelung,
Nachtabsenkung und Wochenschaltung für Heizung und Warmwasser)
• Die alte Heizungsanlage muss älter als 10 Jahre sein.
Anlage 2:
Förderbedingungen im Förderbereich „Wassersparende Sanitäranlagen“
Förderung von:
• Wassersparenden Duschköpfen mit Druckkonstanthaltern, einer guten
Tropfenbildung und maximal 9 Liter Wasserdurchfluss pro Minute
• Selbstschlussarmaturen oder Einhebelmischarmaturen bei Duschenanlagen
• Zentrale Thermostat-Mischwasserstation(en) bei Duschanlagen
(Nur unter Beachtung der Trinkwasserverordnung 2001 und dem DVGW
Arbeitsblatt W552 Abschnitt 4.3.2., d.h. zwischen Durchgangsmischarmatur
und weitest entfernter Entnahmestelle ist das Wasservolumen auf 3 Liter zu
begrenzen)
• Druckkonstanthaltern mit Diebstahlschutz und maximal 6 Liter
Wasserdurchfluss pro Minute an Waschtischen
• 2-Mengen- Toilettenspülkästen
• Urinalspülern mit 2-6 Liter Spülmengeneinstellung
• Separate Wasserzähler zur Erfassung von Einzelverbräuchen (Neben- und
Außenanlagen, Gaststätte(n) usw.)
Fördervoraussetzungen:
• Aussicht auf einen wasserwirtschaftlichen Erfolg
• Bei allen Installationen im Bereich der Sanitäranlagen sind die
Trinkwasserverordnung 2001, die dazugehörigen DVGW Arbeitsblätter 551
bis 553 (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) und die
Regeln der Technik zu beachten.
• Alle für die Installation notwendigen Rohrleitungen, Anschlussstücke,
Kleinteile, Befestigungs- und Installationsmaterialien usw. sowie
Ausführungsleistungen durch Vereinsmitglieder unterliegen nicht der
Förderung.
Förderbedingungen im Förderbereich „Wassersparende Sanitäranlagen inkl. Anforderungen der Trinkwasserverordnung“
Förderung von:
• Beanstandeten Installationen des Trinkwassernetzes durch das
Gesundheitsamt oder ein nach § 19 der Trinkwasserverordnung bestelltes
Prüfinstitut.
Fördervoraussetzung:
• Ein Prüfbericht mit Anforderungskatalog des Gesundheitsamtes oder eines
nach §19 der Trinkwasserverordnung bestellten Prüfinstitutes muss vorliegen.
Anlage 3:
Förderbedingungen im Förderbereich: „Raumlüftungen der Duschräume“
Förderung von:
• Feuchtigkeitsgesteuerten (Hygrostat) Lüftungsanlagen von Duschräumen
Fördervoraussetzung:
• Einbau einer Feuchtigkeitssteuerung (Hygrostat).
Anlage 4:
Förderbedingungen im Förderbereich: „Thermische Solaranlagen“
Förderung von:
• Errichtung von Solarkollektoranlagen
Fördervoraussetzung:
• Genaue Erfassung der Warmwasserbedarfe innerhalb der Vereine in den
nutzungsrelevanten Monaten.
Anlage 5:
Förderbedingungen im Förderbereich: „Wärmeschutzmaßnahmen“
Förderung von:
• Dachdämmung
• Aussenwanddämmung
• Innenwanddämmung
• Fensteranlagen
Fördervoraussetzung:
• Einhaltung der aktuellen Energie-Einsparverordnung (EnEV) und Bestätigung
durch einen Fachbetrieb.
Anlage 6:
Förderbedingungen im Förderbereich: „Energiesparende Beleuchtungsanlagen“
Förderung von:
• Steuerungssysteme in Sport-, Reit- und Tennishallen
• Beleuchtungskörper in Sport-, Reit- und Tennishallen
• Reflektorsysteme in Sport-, Reit- und Tennishallen
• Energiesparende und blendungsreduzierende Flutlichtanlagen
Fördervoraussetzung:
• Vorlage einer Energieeinsparungsberechnung durch einen Fachbetrieb
(Hallen)
• Aussicht auf einen wirtschaftlichen Erfolg (Hallen)
• Einsatz asymmetrischer Planflächenstrahler (Flutlicht)
Anlage 7:
Förderbedingungen im Förderbereich: „Trinkwassersubstitutionsmaßnahmen für Platzbewässerungsanlagen“
Förderung von:
• Niederbringung von Brunnenbohrungen mit Pumpenanlage
• Einbau von Speicherzisternen der Brunnenanlagen
Fördervoraussetzung:
• Genehmigung der Maßnahme durch die „Untere Wasserbehörde“ bzw. bei
Anlagen mit einem Fördervolumen von mehr als 3600m3/Jahr durch das
zuständige Regierungspräsidium.
Anlage 8:
Förderbedingungen im Förderbereich: „Heizöllagerstätten“
Förderung von:
• Austausch oder Umrüstung beanstandeter Heizöllagerstätten nach der
Heizölverbraucherstättenverordnung.
Fördervoraussetzung:
• Vorlage eines Prüfberichtes mit Anforderungskatalog der
Lagerstättenüberprüfung durch einen Gutachter.
• Vorlage eines Prüfberichtes der neuen abgenommenen Heizöllagerstätte.
Anlage 9:
Förderbedingungen im Förderbereich: „Brandschutzmaßnahmen“
Förderung von:
• Gesetzlichen Auflagen der zuständigen Behörden oder Ämter zum
Brandschutz an bestehenden Gebäude
Fördervoraussetzung:
• Vorlage eines Berichtes in Kopie der geforderten Brandschutzauflagen der
zuständigen Behörden oder Ämter
Anlage 10:
Förderbedingungen im Förderbereich: „Sicherheitsmaßnahmen“
Förderung von:
• Sicherheitssystemen im Bereich des Gebäudebestandes (Meldeanlagen in den
Bereichen: Einbruch, Feuer, Vandalismus und Störungen der Gebäudetechnik)
Fördervoraussetzung:
• Sicherung und Schutz des Gebäudebestandes und der Gebäudetechnik
Anlage 11:
Förderung von:
• Einbau von Deckenstrahlungsheizungen der Firma Frenger Systemen BV
Deckenstrahlungsheizungen: Pro KW installierter Leistung pauschal 20,-- €.
Die maximale Förderhöhe ist auf 30 KW Heizlast beschränkt.
Fördervoraussetzung:
• Einsatz von Frenger Systemen BV Produkten
Anlage 12:
Fördervoraussetzungen Mainova AG
• Einhaltung des Antragsweges
• Der Verein liegt im Netz- bzw. Versorgungsgebiet der Mainova AG
• Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
• Versorgung der Anlage durch die Mainova AG / Abschluss eines
Energieliefervertrages mit der Mainova AG
In folgenden Bereichen sind Förderungen möglich:
- geregelte Heizkreispumpen / 20% der Brutto Gesamtsumme für Kaufpreis und Einbau
- Mini-BHKW / 20% der Brutto Gesamtkosten (Kauf und Installation) max. € 4,000,--
- hocheffiziente Wärmepumpen / 150 € p. KW installierter Leistung
- Solarthermische Kombianlagen / 100 € p. m2 installierter Kollektorfläche
- Kosten für die baubegleitende Qualitätssicherung am Passivhaus + Blower Door Test (max. 3.000,--€)