Landessportbund

Förderrichtlinie für die Sonderförderung von Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen

Förderrichtlinie für die Sonderförderung von Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen

I. 
Der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) und das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMIfS) fördern Maßnahmen zur Senkung der Energieverbräuche und der Betriebskosten sowie Sondermaßnahmen zur Erlangung der gesetzlichen Vorgaben der „Trinkwasserverordnung“ und der „Heizölverbraucherstättenverordnung“.

II. 
Die Firma Frenger Systemen BV fördert den Einbau von Deckenstrahlungsheizungen (Frenger Produkte).

III.
Die Mainova AG fördert im Rahmen des Sport Klima Partnerprogramms in Ihrem Versorgungsgebiet Klimaschutzmaßnahmen.

Förderbereiche:
1. Energiesparende Heizungsanlagen*
2. Wassersparende Sanitäranlagen inkl. Anforderungen der
    Trinkwasserverordnung*
3. Raumlüftungen der Duschräume*
4. Thermische Solaranlagen*
5. Wärmeschutzmaßnahmen*
6. Energiesparende Beleuchtungsanlagen*
7. Trinkwassersubstitutionsmaßnahmen für Platzbewässerungsanlagen*
8. Heizöllagerstätten*
9. Brandschutzmaßnahmen*
10. Sicherheitsmaßnahmen*
* Es gelten die unter Anlage 1-10 zusätzlich aufgeführten Förderungsbedingungen

Förderumfang:
Antragssumme je Förderbereich ab 1.000,- Euro:

I. Landessportbund Hessen e.V., Pauschalbetrag pro Förderbereich aus den Punkten 1-10 (vgl. Anlage 1 - 10)
je Förderbereich Euro 500,-

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Bezuschussung im Rahmen des Programms zur Förderung der Vereinsarbeit - in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln (vgl. Anlage 1 - 10)
abhängig vom Deckungsanteil bis max. Euro 5.000,--

II. Frenger Systemen BV, Pauschalbetrag pro installierter Deckenstrahlungsheizung
*1 Es gelten gesonderte Fördervoraussetzungen (vgl. Anlage 11) und Höchstgrenzen pro Maßnahme
abhängig von der installierten Leistung / Euro 20,--/KW installierter Leistung

III. Mainova AG, Förderung im Versorgungsgebiet der Mainova AG 
In den Förderbereichen 1 und 4*1
*1 Es gelten gesonderte Fördervoraussetzungen (vgl. Anlage 12)
*2 Es gelten unterschiedliche Höchstgrenzen pro Maßnahme
bis zu 20% der Investitionssumme (*2) bzw. Euro 100,--/m2 Kollektorfläche

Allgemeine Fördervoraussetzungen:
a) Formlose Anmeldung der Maßnahme im Geschäftsbereich Sportinfrastruktur.
b) Übersendung folgender Daten durch den Verein: Verbrauchsdaten der Sportanlage (Wasser, Strom, Heizenergie) der vergangenen 3 Jahre, das aktuelle Schornsteinfegermessprotokoll sowie eine Gebäudegrundflächenaufstellung. Bitte beachten Sie: Diese Daten sind Voraussetzung für einen Auswertungsbericht und eine evtl. Förderung
c) Kostenfreie Beratung vor Ort in Ihrem Verein durch den lsb h.
d) Übersendung eines formlosen Antrags durch den Verein mit Angebot(en)
    einer Fachfirma
e) Umsetzung und Abrechnung der Maßnahme bis zum 15.10. des laufenden
     Jahres. Die Abrechnung muss mittels beigefügtem „Formblatt Abrechnung“
     und Rechnung vorliegen.
f) Erfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen gegenüber dem lsb h und
    seinen Verbänden.
g) Nachweis der Gemeinnützigkeit.
h) Gesicherte Finanzierung und ein angemessener Eigenanteil.
i) Mitgliedschaft im lsb h seit mindestens 3 Jahren.
j) Mitgliedsvereine mit vereinseigenen Sportanlagen oder Ersatzweise der
   Nachweis, einer Vertragsvereinbarung der mindestens 25 jährigen Nutzung.
k) Förderung von Maßnahmen ab einem Investitionsvolumen von 1.000,- Euro je Förderbereich.
l) Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Fördermittel werden,
    solange vorhanden, nach Eingang der vollständigen Unterlagen bearbeitet
    und ausgezahlt.

Sonstige Hinweise:
m) Eine zusätzliche Förderung des Landessportbundes Hessen e.V. aus dem
    Programm „Investitionszuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen“
    bis zu 25% der Investitionskosten, soweit ein abrufbares Vereinsguthaben
    vorhanden ist, ist möglich. 
    (Ansprechpartner: Landessportbund Hessen e.V., Geschäftsbereich
    Vereinsförderung und –beratung, Frau Fischer, Tel. 069 / 6789 445 oder
    per Fax. 069 / 6789 303).
n) Weitere Förderungen durch Kommunen und Kreise sind möglich und auf dem 
     beigefügten „Formblatt Abrechnung“ auszuweisen.
o) Bei gleichzeitigem Einbau einer Solaranlage können Bundesmittel aus dem
    "Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer 
    Energien" für die Solarkollektoren in Abhängigkeit von weiteren öffentlichen
    Förderungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt
    werden.(Info-Telefon: 06196 / 908 625) oder zum Download auf der Web-
    Seite www.bafa.de)
Bitte beachten Sie das bestehende Kumulierungsverbot!

Bitte richten Sie Ihre Antragstellung für den Landessportbund Hessen e.V., das Hessische Ministerium des Innern und für Sport sowie der Firma Frenger Systemen BV an den:

Landessportbund Hessen e.V.
Geschäftsbereich Sportinfrastruktur
Jens Prüller
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt
Tel.: 069 / 6789 277
Fax: 069 / 6789 428
E-Mail: jprueller@lsbh.de

Ablaufplan:

1. Kontaktaufnahme mit dem Geschäftsbereich Sportinfrastruktur des lsb h.

Landessportbund Hessen e.V.
Geschäftsbereich Sportinfrastruktur
Michael Willig 
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt
Tel.: 069 / 6789 416
Fax: 069 / 6789 428
E-Mail: mwillig@lsbh.de

2. Übersendung folgender Daten durch den Verein: Verbrauchsdaten der Sportanlage:

• Verbrauchsdaten (Wasser, Strom, Heizenergie) der vergangenen 3 Jahre
• Das aktuelle Schornsteinfegermessprotokoll mit den Abgasverlustwerten
• Gebäudegrundflächenaufstellung (Pläne, Skizzen, Querschnitte)

Bitte beachten Sie: Diese Daten sind Voraussetzung für einen Auswertungsbericht und eine evtl. Förderung.

3. Terminvereinbarung für die Durchführung einer kostenfreien vor Ort
    Beratung in der Sportanlage des Vereins durch den lsb h.

4. Ortstermin und Durchführung der Beratung in der Sportanlage durch den
    lsb h.

5. Übersendung eines formlosen Vereinsantrags an den lsb h mit einem oder
    mehreren Angebot(en) einer Fachfirma / Fachfirmen.  
    Übersendung der Antragsunterlagen an die Mainova AG, Marketing
    Privatkunden, Solmsstrasse 38, 60623 Frankfurt

6. Prüfung des Angebotes / der Angebote und Bestätigung der Förderfähigkeit
    durch den lsb h sowie interne Weiterleitung der Antragunterlagen an das
    HMIfS sowie ggf. die Firma Frenger Systemen BV durch den lsb h.

7. Auftragsvergabe durch den Verein an eine Fachfirma und Durchführung der
    Sanierung. (Es werden nur Maßnahmen gefördert, die Deckungsgleich mit
    den Förderungsbedingungen laut Anlage 1-12 sowie den allgemeinen
    Fördervoraussetzungen sind).

8. Einreichung des Formblattes „Abrechnung“ mit der/den Schlussrechnung
    (en) vom Verein, Bestätigung über die Mittelverwendung und Erklärung
    des Abschlusses der Maßnahme. Letzter Abgabetermin ist der 15.10. des
    laufenden Jahres.

9. Prüfung auf Einhaltung der Fördervoraussetzung(en) und der
    Förderbedingungen durch den lsb h sowie interne Weiterleitung der
    Abrechnungsunterlagen an das HMIfS und ggf. die Firma Frenger Systemen 
    BV durch den lsb h.

10. Auszahlung der Sonderförderung(en) solange Mittel vorhanden sind.

Download: Förderrichtlinien einschließlich Formblatt Abrechnung

Anlage 1:

Förderbedingungen im Förderbereich „Energiesparende Heizungsanlagen“

Förderung von:
• Brennwertkesseln bei Gasanschlüssen
• Tieftemperatur, Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln bei einem
   Ölanschluss
• Wärmepumpen
• Blockheizkraftwerke (BHKW, Kraft-Wärme-Kopplung)
• Biogene Heiztechnik (Holzpellets, Hackschnitzel usw.)
• Drehzahlgeregelten Heizkreispumpen
• Warmluftheizungen
• Elektrische Heizungen werden nicht gefördert.

Fördervoraussetzungen:
• Steuereinheiten (mit raum- oder witterungsgeführter Regelung,
   Nachtabsenkung und Wochenschaltung für Heizung und Warmwasser)
• Die alte Heizungsanlage muss älter als 10 Jahre sein.


Anlage 2:

Förderbedingungen im Förderbereich „Wassersparende Sanitäranlagen“

Förderung von:
• Wassersparenden Duschköpfen mit Druckkonstanthaltern, einer guten
   Tropfenbildung und maximal 9 Liter Wasserdurchfluss pro Minute
• Selbstschlussarmaturen oder Einhebelmischarmaturen bei Duschenanlagen
• Zentrale Thermostat-Mischwasserstation(en) bei Duschanlagen
   (Nur unter Beachtung der Trinkwasserverordnung 2001 und dem DVGW
   Arbeitsblatt W552 Abschnitt 4.3.2., d.h. zwischen Durchgangsmischarmatur
   und weitest entfernter Entnahmestelle ist das Wasservolumen auf 3 Liter zu
   begrenzen)
• Druckkonstanthaltern mit Diebstahlschutz und maximal 6 Liter
   Wasserdurchfluss pro Minute an Waschtischen
• 2-Mengen- Toilettenspülkästen
• Urinalspülern mit 2-6 Liter Spülmengeneinstellung
• Separate Wasserzähler zur Erfassung von Einzelverbräuchen (Neben- und
   Außenanlagen, Gaststätte(n) usw.)

Fördervoraussetzungen:
• Aussicht auf einen wasserwirtschaftlichen Erfolg
• Bei allen Installationen im Bereich der Sanitäranlagen sind die
   Trinkwasserverordnung 2001, die dazugehörigen DVGW Arbeitsblätter 551
   bis 553 (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) und die
   Regeln der Technik zu beachten.
• Alle für die Installation notwendigen Rohrleitungen, Anschlussstücke,
   Kleinteile, Befestigungs- und Installationsmaterialien usw. sowie
   Ausführungsleistungen durch Vereinsmitglieder unterliegen nicht der
   Förderung.

 
Förderbedingungen im Förderbereich „Wassersparende Sanitäranlagen inkl. Anforderungen der Trinkwasserverordnung“

Förderung von:
• Beanstandeten Installationen des Trinkwassernetzes durch das
   Gesundheitsamt oder ein nach § 19 der Trinkwasserverordnung bestelltes
   Prüfinstitut. 

Fördervoraussetzung:
• Ein Prüfbericht mit Anforderungskatalog des Gesundheitsamtes oder eines
   nach §19 der Trinkwasserverordnung bestellten Prüfinstitutes muss vorliegen.


Anlage 3:

Förderbedingungen im Förderbereich: „Raumlüftungen der Duschräume“

Förderung von:
• Feuchtigkeitsgesteuerten (Hygrostat) Lüftungsanlagen von Duschräumen

Fördervoraussetzung:
• Einbau einer Feuchtigkeitssteuerung (Hygrostat).


Anlage 4:

Förderbedingungen im Förderbereich: „Thermische Solaranlagen“

Förderung von:
• Errichtung von Solarkollektoranlagen

Fördervoraussetzung:
• Genaue Erfassung der Warmwasserbedarfe innerhalb der Vereine in den
   nutzungsrelevanten Monaten.


Anlage 5:

Förderbedingungen im Förderbereich: „Wärmeschutzmaßnahmen“

Förderung von:
• Dachdämmung
• Aussenwanddämmung
• Innenwanddämmung
• Fensteranlagen

Fördervoraussetzung:
• Einhaltung der aktuellen Energie-Einsparverordnung (EnEV) und Bestätigung
   durch einen Fachbetrieb.


Anlage 6:

Förderbedingungen im Förderbereich: „Energiesparende Beleuchtungsanlagen“

Förderung von:
• Steuerungssysteme in Sport-, Reit- und Tennishallen
• Beleuchtungskörper in Sport-, Reit- und Tennishallen
• Reflektorsysteme in Sport-, Reit- und Tennishallen
• Energiesparende und blendungsreduzierende Flutlichtanlagen

Fördervoraussetzung:
• Vorlage einer Energieeinsparungsberechnung durch einen Fachbetrieb 
   (Hallen)
• Aussicht auf einen wirtschaftlichen Erfolg (Hallen)
• Einsatz asymmetrischer Planflächenstrahler (Flutlicht)


Anlage 7:

Förderbedingungen im Förderbereich: „Trinkwassersubstitutionsmaßnahmen für Platzbewässerungsanlagen“

Förderung von:
• Niederbringung von Brunnenbohrungen mit Pumpenanlage
• Einbau von Speicherzisternen der Brunnenanlagen

Fördervoraussetzung:
• Genehmigung der Maßnahme durch die „Untere Wasserbehörde“ bzw. bei
   Anlagen mit einem Fördervolumen von mehr als 3600m3/Jahr durch das
   zuständige Regierungspräsidium.


Anlage 8:

Förderbedingungen im Förderbereich: „Heizöllagerstätten“

Förderung von:
• Austausch oder Umrüstung beanstandeter Heizöllagerstätten nach der
   Heizölverbraucherstättenverordnung.

Fördervoraussetzung:
• Vorlage eines Prüfberichtes mit Anforderungskatalog der
   Lagerstättenüberprüfung durch einen Gutachter.
• Vorlage eines Prüfberichtes der neuen abgenommenen Heizöllagerstätte.


Anlage 9:

Förderbedingungen im Förderbereich: „Brandschutzmaßnahmen“

Förderung von:
• Gesetzlichen Auflagen der zuständigen Behörden oder Ämter zum
   Brandschutz an bestehenden Gebäude

Fördervoraussetzung:
• Vorlage eines Berichtes in Kopie der geforderten Brandschutzauflagen der
   zuständigen Behörden oder Ämter


Anlage 10:

Förderbedingungen im Förderbereich: „Sicherheitsmaßnahmen“

Förderung von:
• Sicherheitssystemen im Bereich des Gebäudebestandes (Meldeanlagen in den
   Bereichen: Einbruch, Feuer, Vandalismus und Störungen der Gebäudetechnik)

Fördervoraussetzung:
• Sicherung und Schutz des Gebäudebestandes und der Gebäudetechnik


Anlage 11:

Förderung von:
• Einbau von Deckenstrahlungsheizungen der Firma Frenger Systemen BV
   Deckenstrahlungsheizungen: Pro KW installierter Leistung pauschal 20,-- €.
   Die maximale Förderhöhe ist auf 30 KW Heizlast beschränkt.

Fördervoraussetzung:
• Einsatz von Frenger Systemen BV Produkten

 
Anlage 12:

Fördervoraussetzungen Mainova AG
• Einhaltung des Antragsweges
• Der Verein liegt im Netz- bzw. Versorgungsgebiet der Mainova AG
• Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
• Versorgung der Anlage durch die Mainova AG / Abschluss eines
   Energieliefervertrages mit der Mainova AG
In folgenden Bereichen sind Förderungen möglich:
- geregelte Heizkreispumpen / 20% der Brutto Gesamtsumme für Kaufpreis und Einbau
- Mini-BHKW / 20% der Brutto Gesamtkosten (Kauf und Installation) max. € 4,000,--
- hocheffiziente Wärmepumpen / 150 € p. KW installierter Leistung
- Solarthermische Kombianlagen / 100 € p. m2 installierter Kollektorfläche
- Kosten für die baubegleitende Qualitätssicherung am Passivhaus + Blower Door Test (max. 3.000,--€)

 

formblatt_abrechnung_sonderfoerderung_2006.pdf

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