Veranstaltungen in Natur und Landschaft: Genehmigungsverfahren deutlich vereinfacht, Kostensenkung möglichRechtzeitig zum Sportbundtag konnten die vom Hessischen Minister für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, den Regierungspräsidien und dem Landessportbund Hessen erarbeiteten "Spielregeln" für Veranstaltungen in der Natur veröffentlicht werden. Das Faltblatt "Fair Play mit der Natur - Merkblatt zur Durchführung sportlicher Veranstaltungen in der freien Landschaft" kann beim Landessportbund Hessen abgerufen werden und wird allen betroffenen Verbänden in den nächsten Tagen in ausreichender Form zur Verfügung gestellt. KostenverzichtIn der Kosten bzw. Gebührenfrage wurde bereits im Erlass von 1999 geregelt, dass die Mindestgebühr pro Veranstaltung von derzeit ca. 373,- Euro nach Paragraph 17 des hessischen Verwaltungskostengesetzes reduziert oder darauf verzichtet werden kann, wenn die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Veranstalters (bei keiner Startgelderhebung) oder aufgrund der verfolgten gemeinnützigen Ziele einer Veranstaltung geboten erscheint. Gute ZusammenarbeitDer Landessportbund Hessen dankt dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz sowie den Regierungspräsidien für die kooperative Zusammenarbeit zum Schutze der Natur, und der damit verbundenen erheblichen Verwaltungsvereinfachung und Kostenreduzierung für die betroffenen Sportvereine, Sportkreise und Verbände. Kontakt:Landessportbund Hessen e.V. |
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