Landessportbund

Veranstaltungen in Natur und Landschaft:

Genehmigungsverfahren deutlich vereinfacht, Kostensenkung möglich

Rechtzeitig zum Sportbundtag konnten die vom Hessischen Minister für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, den Regierungspräsidien und dem Landessportbund Hessen erarbeiteten "Spielregeln" für Veranstaltungen in der Natur veröffentlicht werden. Das Faltblatt "Fair Play mit der Natur - Merkblatt zur Durchführung sportlicher Veranstaltungen in der freien Landschaft" kann beim Landessportbund Hessen abgerufen werden und wird allen betroffenen Verbänden in den nächsten Tagen in ausreichender Form zur Verfügung gestellt.

Zur Verwaltungsvereinfachung wurde ein Musterantragsblatt erarbeitet, sowie die für die Prüfung und Genehmigung von Veranstaltungen auszufüllenden, notwendigen Unterlagen bestimmt.
Nur ein Antrag
Darüber hinaus wurde der Erlass von 1999 für wiederkehrende Veranstaltungen nochmals bestätigt, wonach traditionelle oder wiederkehrende Veranstaltungen, wenn diese im gleichen Rahmen stattfinden, nur einmal beantragt und unbefristet von den zuständigen Naturschutzbehörden genehmigt werden. Dies erspart erhebliche Verwaltungsarbeit sowie die damit verbundenen Kosten.

Kostenverzicht

In der Kosten bzw. Gebührenfrage wurde bereits im Erlass von 1999 geregelt, dass die Mindestgebühr pro Veranstaltung von derzeit ca. 373,- Euro nach Paragraph 17 des hessischen Verwaltungskostengesetzes reduziert oder darauf verzichtet werden kann, wenn die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Veranstalters (bei keiner Startgelderhebung) oder aufgrund der verfolgten gemeinnützigen Ziele einer Veranstaltung geboten erscheint.
Dies bedeutet, dass bei allen zukünftigen Anträgen die Gebührenfestsetzung im Ermessen der zuständigen Behörde liegt. Hier sind die Veranstalter, die Vereine, Sportkreise und Verbände mit ihren Untergliederungen gefordert, entsprechende Verhandlungen mit den zuständigen Behörden aufzunehmen.
Die getroffenen Regelungen wurden im Rahmen der Allianz Sport und Umwelt erzielt.
In der Allianz Sport und Umwelt haben sich die Hessische Landesregierung, die Kommunalen Spitzenverbände und der Landessportbund Hessen zu einer engeren Kooperation verpflichtet. Ein bedeutendes Ziel ist der Abbau von Verwaltungserschwernissen.
Das Informationsblatt sowie ein entsprechendes Antragsformular werden ebenfalls unter dem Geschäftsbereich Sportinfrastruktur "Fair Play mit der Natur - Merkblatt zur Durchführung sportlicher Veranstaltungen in freier Landschaft" auf der Homepage des Landessportbundes abrufbar sein.

Gute Zusammenarbeit

Der Landessportbund Hessen dankt dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz sowie den Regierungspräsidien für die kooperative Zusammenarbeit zum Schutze der Natur, und der damit verbundenen erheblichen Verwaltungsvereinfachung und Kostenreduzierung für die betroffenen Sportvereine, Sportkreise und Verbände.

Kontakt:

Landessportbund Hessen e.V.
Geschäftsbereich Sportinfrastruktur
Tel.: 069/6789-266, Fax: 069/6789-428
E-Mail: umwelt@lsbh.de

Horst Delp
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