
Die Verwaltungsberufsgenossenschaft ist wichtig für Sportvereine – Interview mit Michael Becker
Über die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), die gesetzliche Unfallversicherung, sind Hessens Sportvereine über ein Pauschalabkommen, das der Landessportbund Hessen (lsb h) mit der VBG abgeschlossen hat, versichert. Der lsb h erhebt den VBG-Beitrag der Vereine über seine Beitragsrechnung und führt das Geld an den Versicherer ab. Damit übernimmt er Verwaltungsaufwand für die VBG und auch für die Vereine, die mit dieser Regelung keine zusätzliche Rechnung erhalten. Zuständig für den lsb h ist dabei die VBG-Bezirksverwaltung in Mainz. Mit deren stellvertretendem Leiter Michael Becker sprach der Geschäftsbereichsleiter Vereinshilfe/Vereinsförderung des Landessportbundes, Michael Silz, über aktuelle Fragen.
Herr Becker, wie ist Ihr Kontakt zum lsb h und gibt es aus Ihrer Sicht Verbesserungsvorschläge?
Der Kontakt ist gut und intensiv, wir arbeiten gemeinsam daran, dass das auch so bleibt. Ich denke, dass es bei den Vorstellungen zum Umgang mit den Vereinen volle Übereinstimmung mit den Verantwortlichen im lsb h gibt. Am Herzen liegt mir die Nachhaltigkeit, die Leistungen der VBG sind allgemein noch nicht genügend bekannt.
Liegt das an den Vereinen, dem lsb h oder der VBG?
Die gemeinsame Arbeit des lsb h und der VBG ist gut und wirkungsvoll. Durch Fluktuation in den Vorständen der Vereine haben wir hier einen hohen Informationsbedarf, was die Leistungen der VBG betrifft. Mit zusätzlichen Veranstaltungen wollen wir noch mehr Menschen erreichen, dazu führen wir beispielsweise am 24. April 2010 das VBG-Forum „Sicherheit ist Ehrensache“ durch, auf das in „Sport in Hessen“ noch einmal besonders hingewiesen wird.
Stichwort Ehrenamt. Wird die seit 2005 angebotene freiwillige Ehrenamtsversicherung aus Ihrer Sicht ausreichend von Vereinen in Anspruch genommen?
Leider nein! Trotz der vorbildlichen Bekanntmachungen durch den lsb h und auch unsere gemeinsamen diesbezüglichen Veranstaltungen ist die Resonanz noch sehr gering. Ich drücke es einmal etwas überspitzt aus: Das Ehrenamt tut viel für andere, aber wenig für sich selbst!
Woran liegt das Ihrer Einschätzung nach?
Am Jahresbeitrag von derzeit 2,73 Euro pro zu versicherndes Ehrenamt oder an den Formalitäten der Anmeldungen, die der lsb h vorbildlich aufzeigt, kann es nicht liegen. Manchmal fokussieren die Vorstände der Vereine stark den Sportbetrieb und grundlegende Dinge, wie z. B. der Versicherungsschutz für sich und weitere ehrenamtlich Tätige, wird hinten an gestellt.
Was ist bei der Ehrenamtsversicherung neu seit 2008?
Vor November 2008 konnten nur gewählte Vorstandsmitglieder oder berufende Personen gemäß der Satzung des Vereins bei der Möglichkeit der Ehrenamtsversicherung berücksichtigt werden.
Die Erweiterung für ehrenamtliche Tätigkeiten, die nicht laut Satzung gewählt oder berufen sind, aber beauftragt werden können, bedeutet, dass z. B. Schiedsrichter oder Projektleiter jetzt versichert werden können.
Wie wird der Beitrag für die freiwillige Ehrenamtsversicherung erhoben?
Die VBG hat mit dem lsb h zur vereinfachten Beitragserhebung ein Abkommen getroffen. Meldet der Verein seine zu versichernden Ehrenamtsfunktionen über den lsb h an, wird der Jahresbeitrag pro zu versichernder Funktion vom lsb h mit der Jahres-Beitragsrechnung erhoben und an die VBG abgeführt.
Wer sind die klassischen Versicherten innerhalb eines Vereins?
Das sind die Übungsleiter (Trainer), Betreuer, Verwaltungspersonal, Reinigungskräfte und Platzwarte. Wichtig ist, Versicherungsschutz besteht auch, wenn diese Personen keine Entlohnung erhalten.
Das heißt, auch alle Übungsleiter und Betreuer sind versichert?
Die Übungsleiter und Betreuer mit einem Verdienst bis 2.100 Euro sind über das ursprüngliche Pauschalabkommen versichert. Nur die über diesen Betrag hinaus gehenden Zahlungen an diesen Personenkreis müssen gemeldet und für diesen Betrag Beitrag an die VBG bezahlt werden.
Müssen die Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnlich Beschäftigte Vereinsmitglieder sein und welche Vereinsmitglieder sind versichert?
Die Mitgliedschaft im Verein ist keine Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Die Personen müssen aber Beschäftigte sein und nicht Auftragnehmer, wie z. B. ein Handwerksbetrieb. Vereinsmitglieder sind versichert, wenn es keine satzungsgemäßen oder vom Vorstand als Beteiligung von Mitgliedern beschlossenen Leistungen sind.
Das bedeutet, dass alle Tätigkeiten, die nicht in der Satzung vorgegeben sind, dann auch als arbeitnehmerähnliche Beschäftigung anzusehen sind?
Selbstverständlich nicht und es muss abgegrenzt werden, was als allgemeine Vereinsübung gilt. Allerdings sind umfangreichere Tätigkeiten, wie mehr als zweistündige Gebäude-Reparaturen versichert, sofern sie nicht auf einer Satzungsverpflichtung oder einem Vorstands- oder Mitgliederversammlungs-Beschluss beruhen.
Wie werden die Beiträge für die Beschäftigten erhoben, die Entgelt erhalten?
Diese Entgelte werden über die sogenannte Entgeltmeldung im Folgejahr der VBG gegenüber angezeigt. Die Berechnung des Beitrages erfolgt anhand eines Schlüssels, der die Bruttolohnsumme, die Gefahrklasse und den Beitragsfuß enthält.
Bezahlen die Amateurvereine mit ihrem Beitrag auch für die teuren Behandlungen der Profi-Sportler mit?
Nein. Die Gefahrtarifstelle ist in bezahlte Sportler aus den ersten drei Ligen im Fußball, sonstige bezahlte Sportler und übrige Versicherte der Vereine differenziert. Die Gefahrklassen liegen bei 57,81 für bezahlte Fußballer aus den Bundesligen und 40,54 (für Beitrag 2009) bei sonstigen bezahlten Sportlern. Dem gegenüber steht die Gefahrklasse 2,42 bei den übrigen Versicherten der Sportunternehmen, was sich entsprechend in den Berechnungen auswirkt.
Welche Rolle spielt die Prävention für die VBG?
Eine außerordentlich große und bedeutende Rolle. Vier Mal im Jahr erscheint unser Sicherheitsreport und auch über www.vbg.de erhalten unsere Vereine Informationen über die Maßnahmen. Die VBG führt kostenlos Seminare für Sportvereine in Gevelinghausen und anderen Bildungsstätten durch. Für die versicherten Personen gibt es Fahrsicherheitstrainings und auch Erste-Hilfe-Ausbildungen deren Kosten von der VBG getragen werden.
Vielen Dank für das Gespräch.