Landessportbund

05.03.97

Dr. Rolf Müller: Verstärkt für Sportförderung als kornmunale Pflicht werben

Lsb h-Vize regt landesweite Werbe-Kampagne an

Nach Auffassung des Vize-Präsidenten des Landessportbundes Hessen (lsb h), Dr. Rolf Müller, muß die Sportbewegung ihre Partnersuche für das Ziel, Sportförderung als eine kommunale Pflichtaufgabe in der Gemeindeordnung zu verankern, erheblich verstärken. Angesichts der Tatsache, daß die Pflichtaufgaben der Kommunen und Kreise mit steigender Tendenz schon jetzt bei 99 Prozent lägen und die gesellschaftspolitische Bedeutung des Sports in den Vereinen inhaltlich wie zahlenmäßig zunehme, müsse das eindringliche Werben um die Anerkennung der öffentlichen Förderung des Sports gezielter als bisher fortgeführt werden.

 

Neben den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen öffentlichen Einrichtungen´, die bereits in der gültigen Fassung des Paragraphen 19 der Hessischen Gemeindeordnung als kommunale Pflichtaufgaben verankert seien, müsse unbedingt der Sport Aufnahme finden, sagte Rolf Müller.

 

Die größte Personenvereinigung in Hessen darf auf Dauer nicht nur auf unverbindlichen guten Willen der Kommunalpolitiker angewiesen sein, sondern muß einen verbindlichen rechtlichen Anspruch auf öffentliche Förderung erwerben, sagte der lsb h-Vize-Präsident.

 

Müller regte an, eine landesweite Werbekampagne des Sportes für dieses Ziel zu eröffnen, die alle Sportvereine und Verbände aufrufe, sich mit der Forderung nach der sportfreundlichen Änderung der Hessischen Gemeindeordnung an ihre zuständigen Landtagsabgeordneten zu wenden.

 


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