Landessportbund

07.11.97

Der Sport fordert die Aufnahme ehrenamtlicher Qualifizierungs- und Bildungsangebote in das Hessische Bildungsurlaubsgesetz

„Nagelprobe für alle politisch Verantwortlichen

Wenn den Landespolitikern die Stärkung des Ehrenamtes wirklich am Herzen liegt, dann können sie dies bei der anstehenden Änderung des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes unter Beweis stellen, betonte der Präsident des Landessportbundes Hessen (lsb h), Dr. Rolf Müller, in einer in Frankfurt veröffentlichten Erklärung. Nach dem aktuellen Gesetzestext gilt das Recht auf Bildungsurlaub lediglich für Angebote der politischen sowie der beruflichen Weiterbildung.

 

Die Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter müsse als dritte Säule in den Anspruchskatalog einbezogen werden, sagte Dr. Müller. Zugleich warnt der lsb h-Präsident vor überzogenen, zu optimistischen Erwartun-gen an eine solche evtl. Gesetzesänderung. Er sei sich darüber im klaren, daß angesichts der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation der Arbeitsmarktlage kein großer Run auf den Bildungsurlaub losbrechen werde, wie auch die aktuelle Praxis deutlich belege.

 

Aber die Erweiterung des Anspruches auf die qualifizierte Ausbildung der ehrenamtlichen Führungskräfte von Vereinen und der Übungs-leiter stelle sowohl eine Geste der Wertschätz-ung des Gesetzgebers gegenüber dem Ehren-amt in unserer Gesellschaft dar, als auch eine spürbare Verbesserung eines wichtigen Teils der Bildungsanstrengung des Sports in Hes-sen.

 

Es besteht nunmehr die ganz große Chance für die verantwortlichen Mandatsträger und politisch Verantwortlichen in Hessen, die Versprechungen, das Ehrenamt stärken zu wollen, durch die Aufnahme in das Hessische Bildungsurlaubsgesetz einzulösen. Dies ist eine ‚Nagelprobe´ für alle Verantwortlichen, so Rolf Müller. Der Landessportbund muß nachdrücklich dafür eintreten, den ehrenamtlichen Mitarbeitern in den Vereinen ihre Tätigkeit zu erleichtern und ihr zu öffentlicher Anerkennung und zu mehr Wertschätzung in unserer Gesellschaft zu verhelfen.

 

Qualifizierungsangebote für ehrenamtliche Mitarbeiter in den hessischen Sportvereinen als Bestandteil des Hessischen Bildungs-urlaubsgesetzes ist eine Forderung, die der hessische Sport schon seit vielen Jahren erhebt.

 


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