Lsb h-Vizepräsident Dr. Rolf Müller:
Kommunale Sportförderung rechtlich absichern
Der Landessportbund Hessen (lsb h) muß sich nach den Neuwahlen des Präsidiums verstärkt um die Absicherung der Sportförderung als kommunale Pflichtaufgabe bemühen.
Der Vize-Präsident des Isb h, Dr. Rolf Müller (Gelnhausen), sieht dabei als eine kurzfristige Zwischenlösung die Möglichkeit, durch eine Regelung der Landesregierung gegenüber den Aufsichtsbehörden die Sportförderung von den Haushaltsauflagen auszunehmen.
Die Sportförderung in den Städten, Gemeinden und Landkreisen muß von der Einstufung als freiwillige Leistung in eine Quasi-Pflichtaufgabe befördert werden, wenn eine politische Umsetzung unserer Forderung aktuell politisch nicht gelingt, sagte Rolf Müller in einer in Frankfurt veröffentlichten Erklärung.
Zuschüsse an Sportvereine, die in erheblichem Maße Tag für Tag soziale, jugendpflegerische und damit wertvolle gesellschaftliche Funktionen wahrnehmen und in erheblichem Maße die kommunalen Haushalte entlasten, müßten rechtlich abgesichert werden.
Dies sei eine der wesentlichen politischen Forderungen des Landessportbundes Hessen gegenüber dem Landesgesetzgeber, deren Erfüllung im Interesse der im lsb h organisierten Sportvereine liege, sagte Müller.