Anhörung zur Novellierung des hessischen Bildungsurlaubsgesetzes am 29. 04. 98
Landessportbund Hessen begrüßt geplante Änderungen
Eine der wesentlichsten politischen Forderungen des Landessportbundes Hessen der letzten Jahre steht kurz vor der Verwirklichung. In Frankurt hat die Dachorganisation des hessichen Sportes die geplante Novellierung des hessischen Bildungsurlaubsgesetzes begrüßt, die am morgigen Mittwoch in einer Anhörung im hessischen Landtag beraten werden soll. In dem Änderungsantrag, den SPD und Bündnis90/Die Grünen zum Thema „Änderung des Bildungsurlaubsgesetzes in den Landtag einbringen werden, ist die Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes als „dritte Säule aufgenommen worden.
„Damit wird das ehrenamtliche Engagement, das unzählige Menschen Tag für Tag im Sport für die Allgemeinheit zeigen, endlich anerkannt. Mehr noch: Die Voraussetzungen für die Qualifizierung dieser ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sport sind durch den Gesetzentwurf deutlich verbessert worden, kommentierte Dr. Rolf Müller, Präsident des Landessportbundes Hessen, die Entwicklung.
In Hessens Sportvereinen kümmern sich derzeit 180.000 ehrenamtlich Tätige um die Interessen der mehr als 2,1 Millionen Vereinsmitglieder. 280 dieser Ehrenamtlichen absolvieren jährlich beim Landessportbund Hessen Aus-, Fort- und Weiterbildungslehrgänge. Ihr Engagement reicht von der Verwaltungsarbeit im Vorstand bis hin zu Übungsleitertätigkeiten im sportlichen Bereich.
Daß der Sport darüber hinaus die vielfältigsten Aufgaben im sozialen Bereich übernimmt, ist hinreichend bekannt. „Hessens Sportvereine sind der soziale Kitt unserer Gesellschaft. Wollte man die Arbeit, die ehrenamtlich in den Vereinen geleistet wird, mit (nur) zehn Mark pro Stunde vergüten, müßten alleine in Hessen mehr als 350 Millionen Mark pro Jahr gezahlt werden, machte Dr. Rolf Müller deutlich.
Der Sport sei innerhalb der Gesellschaft im Rahmen einer verantwortungsbewußten Bildungs-, Sozial- und Gesundheitspolitik nicht mehr wegzudenken. Die gesellschaftliche Bedeutung des Sportes werde aber künftig nur erhalten bleiben, wenn es gelänge, auch in Zukunft genügend Bürgerinnen und Bürger für den ehrenamtlichen Einsatz zu gewinnen.
Ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder schafften die Grundlage dafür, daß insbesondere Kinder, Jugendliche und Ältere sowie Behinderte ihren Sport ausüben könnten. Für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten müßten daher Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden, für die die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sinnvoll und erforderlich sei, so Müller weiter.
Zugleich warnte der lsb h-Präsident vor überzogenen und allzu optimistischen Erwartungen an die beabsichtigte Gesetzesnovellierung. Er sei sich darüber im Klaren, daß angesichts der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation und der Arbeitsmarktlage kein „großer Run auf den Bildungsurlaub losbrechen werde, wie auch die aktuelle Praxis deutlich belege. „Aber, so Müller, „dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Anerkennung des Ehrenamtes durch den Staat.