Landessportbund Hessen enttäuscht über Beschluß des Kabinetts zum Thema Bildungsurlaub
Negative Signalwirkung bei der Motivation für´s Ehrenamt erwartet
Der Wert ehrenamtlicher Arbeit beträgt jährlich mehrere Milliarden Mark. Wer dann vor dem Hintergrund von zwei Millionen Mark Kosten die Qualifizierung ehrenamtlich Tätiger aus dem Bildungsurlaubsgesetzt streicht, muß sich fragen lassen, ob er sich der Tragweite dieses Beschlusses bewußt ist.
Mit dieser Stellungnahme hat der Präsident des Landessportbundes Hessen, Dr. Rolf Müller, auf den Kabinettsbeschluß der Hessischen Landesregierung zum Thema Novellierung des Bildungsurlaubsgesetzes reagiert. Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat die rot-grüne Regierungskoalition beschlossen, die Schulung für Ehrenamtliche nicht in die Gesetzesnovelle aufzunehmen. Ursächlich war eine ablehnende Haltung der Grünen, die die notwendigen Finanzmittel in Höhe von zwei Millionen Mark nicht bereitstellen wollten.
In Hessen gibt es über 7.800 Sportvereine mit 2,1 Millionen Mitglieder. 180.000 Menschen kümmern sich ehrenamtlich um die Belange der Vereine und ihrer Mitglieder. Das Engagement reicht von der Verwaltungsarbeit im Vorstand bis hin zur Übungsleitertätigkeiten im sportlichen Bereich. Wie wichtig Sport für die Gesundheit ist, ist wohl unbestritten. Daß der organisierte Sport darüber hinaus die vielfältigsten Aufgaben im sozialen Bereich übernimmt, ist auch bekannt. Die Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit in das Bildungsurlaubsgesetz war daher längst überfällig. Vor diesem Hintergrund ist der Kabinettsbeschluß umso bedauerlicher, so Dr. Müller in Frankfurt.
Der Präsident des Landessportbundes Hessen bedauerte den Beschluß des Kabinetts auch aus einem weiteren Grund. In Zeiten, in denen
Sportorganisationen wie der lsb h größte An- strengungen unternähmen, um mehr Menschen für ehrenamtliches Engagement zu gewinnen, gehe von der Haltung des Kabinetts eine negative Signalwirkung aus.
Der Landessportbund Hessen werde auf jeden Fall die SPD, die der Aufnahme der ehrenamtlichen Qualifikation in die Gesetzesnovelle positiv gegenüber gestanden hatte, künftig an diese positive Grundhaltung erinnern. Wenn sich soviele Menschen uneigennützig um das Wohl anderer kümmern und damit den Staat um einen nicht unerheblich Teil an Aufgaben entlasten, dann muß sich dieser Umstand auch irgendwann in Gesetzsform widerspiegeln, so Dr. Rolf Müller abschließend.