Bundesratsinitiative der Hessischen Landesre-gierung zur Steuerentlastung für Vereine – lsb h-Präsident Dr. Rolf Müller:
Wichtige Nagelprobe für die Stärkung des Ehrenamtes
Als „wichtige Nagelprobe für die Stärkung des Ehrenamtes hat der Präsident des Landessportbundes Hessen (lsb h), Dr. Rolf Müller in Frankfurt die Bundesratsinitiative der Hessichen Landesregierung bezeichnet, mit der ein einfacheres und besseres Steuerrecht für gemeinnützige Vereine, Verbände und Stiftungen angestrebt werden soll. „Neben einer wünschenswerten Verwaltungsvereinfachung und einer finanziellen Verbesserung für die Vereine würde die Initiative vorallem aber für die rund 180.000 allein in Hessens Sportvereinen ehrenamtlich Tätigen eine deutliche Verbesserung bringen, so der Präsident der größten hessischen Personenvereinigung.
So soll es die steuerfreie Übungsleiterpauschale von derzeit 2400 Mark künftig auch für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder und Funktionsträger geben. „Damit erhielten diese Vereinsmitglieder wenigstens eine kleine Aufwandentschädigung für ihren Einsatz, ohne den die vielfältigen und stetig wachsenden Aufgaben in den Vereinen kaum noch zu schaffen wäre, weist Müller auf die Signalwirkung eines solchen Gesetzes hin.
Abgeschafft werden soll darüber hinaus das sogenannte „Durchlaufspendenverfahren. Nach dem Willen der Landesregierung sollen Vereine zukünftig in die Lage versetzt werden, Spenden zu empfangen und Spendenbestätigungen auszustellen. Bisher können sie nur über eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt) Spenden empfangen.
Angestrebt wird auch die Rücklagenbildung für Vereine bis zu 10.000 Mrak, damit unvorhersehbare Ausgaben aufgefangen werden können. Geplant ist ebenso eine Anhebung der Besteuerungs- und Zweckbetriebsgrenze von derzeit 60.000 auf 80.000 Mark. Einnahmen der Vereine aus eigenen Veranstaltungen, Werbung oder über Sponsoring währen damit bis zu einer Höhe von 80.000 Mark pro Jahr von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit.
„Mit diesen angestrebten Neuregelungen werden besonders die kleinen und mittleren Vereine, die über keine Millionenetats verfügen, entlastet. Gerade sie bilden das Rückgrat unserer Vereinslandschaft, so Rolf Müller. Die Bundesratsinitiative sei deshalb ein weiterer konsequenter Schritt auf dem Weg zur Wertschätzung des Ehrenamtes, den die Hessische Landesregierung bereits mit der Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit in das hessische Bildungsurlaubsgesetz beschritten habe.