Landessportbund

18.04.01

Landessportbund kritisiert Rechnungshofbericht

Dr. Rolf Müller: Hallennutzungsgebühren für Sportvereine ist Sparen an der falschen Stelle

Auch der Landesrechnungshof Hessen wird es durch das ständige Wiederholen eines substanzlosen Sachverhaltes nicht schaffen, eben diesen Sachverhalt mit Substanz zu füllen. Mit diesen Worten hat Dr. Rolf Müller, Präsident des Landessportbundes Hessen, den vom Landesrechnungshofes vorgelegten Bericht zur überörtlichen Kommunalprüfung kommentiert. In dem Papier war erneut Sparpotenzial der öffentlichen Hände bei der Vergabe von Turnhallenkapazitäten an Sportvereine aus-gemacht worden. 30 bis 50 Mark Gebühr pro Stunde könnten Landkreise von Sportvereinen pro Hallennutzungsstunde verlangen und damit Haushaltsdefizite verringern, so der Vorschlag der Rechnungsprüfer.

 

Das ist ein unverständlicher Schlag ins Gesicht all derer, die sich jeden Tag ehrenamtlich und in den allermeisten Fällen unentgeltlich in den mehr als 7.800 hessischen Sportvereinen engagieren. Denn dass hier kontinuierlich Großartiges zum Wohle unserer Gesellschaft geleistet wird, ist hinreichend bekannt, so Müller, der die Verantwortlichen der Behörde gleichzeitig zum Besuch eines Sportvereins einlud. Vielleicht könnte der Besuch einer Übungsstunde eines durchschnittlichen Turnvereins zur Überzeugung beitragen, dass das, was die öffentlichen Hände in den organisierten Sport investieren, absolut sinnvoll investiert ist und sich auf Dauer hoch verzinst, so der Präsident des Landessportbundes Hessen. Nicht umsonst sei bekanntermaßen die Sportförderung in den Katalog kommunaler Pflichtaufgaben aufgenommen worden.

 

Damit werde das, was der Sport in Sachen gesundheitlicher Prävention und Rehabilitation, im Bereich der Integration, der Jugendförderung und auf vielen weiteren Gebieten täglich leiste, anerkannt. Wenn der Landesrechungshof vor diesem Hintergrund die Erhebung von Hallennutzungsgebühren fordert, können hier wohl nur wirtschaftlichen Gesichtspunkte ausschlaggebend gewesen seien, vermutet Müller. Gesichtspunkte, die aber nur schwer nachvollziehbar seien. Wenn sich nämlich der organisierte Sport aus gesellschaftlich relevanten Bereichen zurück ziehe, dann kommen auf den Staat Kosten zu, die bei weitem auch dann nicht kompensiert werden können, wenn alle kommunalen Sportstätten mit maximaler Auslastung vermietet werden.

 

Dr. Müller verwies in diesem Zusammenhang auf eine Erhebung des statistischen Bundesamtes, die den Wert ehrenamtlicher Arbeit mit mehr als 40 Milliarden Mark pro Jahr bezifferte. Alleine in Hessens Sportvereinen sind 192.000 Menschen täglich ehrenamtlich und meist un-entgeltlich tätig. Wenn der Landesrechnungshof diese eingesparten Geldern auf die Habenseite der Bilanz verbuchen würde, stünden hier so gewaltige Überschüsse, dass die Frage von Nutzungsgebühren für Sporthallen erst gar nicht aufkämen. Die Forderung nach einer Erhebung von Nutzungsgebühren sei daher der Versuch, an der falschen Stelle zu sparen, so Dr. Rolf Müller.

 

Weiterhin stimme die Tatsache, dass bereits Landkreise wie der Lahn-Dill Kreis und der Kreis Marburg-Biedenkopf der Einschränkung der Sportförderung eine deutliche Absagen erteilt haben, den Sport optimistisch. Müller abschließend: Wir hoffen sehr, dass sich viele weitere Landkreise und Kommunen dem anschließen und damit die vielfältigen Leistungen des Sportes und seiner Ehrenamtlichen für die Gesellschaft unseres Landes anerkennen.

 

 


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