Landessportbund

29.11.01

Neuer Vorstoß des Landessportbundes Hessen:

Sport als Staatsziel in die Verfassung

Auch in Hessen sollte der Sport als Staatsziel in der Landesverfassung verankert sein. Dieses Ansinnen hat der Landessportbund Hessen e.V. jetzt erneut an die Hessische Landespolitik herangetragen. In Briefen an den Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, den Innen- und Sportminister Volker Bouffier, den Präsidenten des Hessischen Landtags und die Fraktionsvorsitzenden im Landtag hat Dr. Rolf Müller, Präsident des Landessportbundes Hessen, diese alte Forderung des Sports wiederholt. Aktueller Anlass ist die Vorbereitung eines Volkentscheides zum Konnexitätsprinzip und zur Verlängerung der Wahlperiode des Landtags. In diesem Zusammenhang ließe sich ohne großen weiteren Aufwand die Gretchenfrage nach der Aufnahme des Sports als Staatsziel in die Verfassung stellen, so Rolf Müller. Hessen, soviel zum Hintergrund, gehört zu den wenigen Bundesländern, in denen Sport als Staatsziel bislang nicht dezidiert in der Verfassung verankert ist. Dieser Verankerung kommt aus Sicht des organisierten Sports freilich ein hoher ideeller, symbolischer und materieller Wert zu. Zudem, so Dr. Rolf Müller, wäre es für die hessische Sportförderung ein wichtiger Schritt, sich in die Mehrheit der Bundesländer, in denen Sport bereits ein selbstverständlicher Bestandteil der Verfassung ist, einzureihen.

 

Nachfolgend der Brief im Wortlaut

 

Sehr geehrter Ministerpräsident,

 

einer der langjährigen, bisher noch unerfüllten Wünsche des Landessportbundes Hessen ist die Aufnahme des Sports als Staatsziel in die hessische Verfassung.

Neben der Vertretung des organisierten Sports im HR-Rundfunkrat und der Verankerung in den kommunalen Verfassungen (HGO und HKO), die in dieser Legislaturperiode zu unserer großen Freude verwirklicht wurden, ist die Staatszielbestimmung des Sports eine wichtige gesellschaftspolitische Maßnahme, die hohen ideellen, symbolischen und materiellen Wert besitzt.

Nachdem 1991 bereits der Umweltschutz in die hessische Verfassung Eingang gefunden hat, wäre die Aufnahme des Sports ein gutes Jahrzehnt später die Herstellung einer notwendigen Waffengleichheit.

In der überwiegenden Zahl der Bundesländer ist der Sport bereits ein selbstverständlicher Bestandteil der Verfassungen.

Nach unserer Meinung wäre es für die hessische Sportförderung ein wichtiger Schritt, sich in diese Mehrheit der Länder im Interesse der Sportler einzureihen.

Wir wissen, dass es eines komplizierten Verfahrens durch einen Volksentscheid bedarf. Aber da die Vorbereitungen für die Aufnahme des Konnexitätsprinzips und der Verlängerung der Wahlperiode weit fortgeschritten sind, ließe sich durchaus ohne großen weiteren Aufwand die Gretchenfrage nach dem Sport in der Verfassung stellen.

Wir wären Ihnen sehr verbunden, sehr geehrter Herr Staatsminister, wenn Sie unserer Bitte zur Realisierung verhelfen können. Wir stehen Ihnen gerne zu Gesprächen über detaillierte Fragen zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rolf Müller

 

 


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