16.09.02 Förderung des Sports als Staatsziel in die Verfassung:Gesellschaftsrelevante Arbeit des organisierten Sports anerkennen„Wer uns in eine gute Verfassung bringt, gehört in die Verfassung“. Mit diesem - aus Sicht des Lesers zu verstehenden - Slogan wirbt der Landessportbund Hessen e.V. für die Aufnahme der Förderung des Sports als Staatsziel in die Verfassung. Informationsflyer, die den Slogan als Titel tragen, sind jetzt in allen Lotto-Annahmestellen Hessens zu haben. Die Flyer enthalten zudem einen Teilnahmecoupon für eine Verlosung, in der es Eintrittskarten für die Olympische Ballnacht des Landessportbundes Hessen am 12. Oktober in Wiesbaden zu gewinnen gibt.Über die Aufnahme des Sports in die Landesverfassung können Hessens Wahlberechtigte am kommenden Sonntag im Zuge einer der Bundestagswahl angegliederten Volksabstimmung abstimmen. Mit 2,1 Millionen Mitgliedern in knapp 8.000 Vereinen ist der organisierte Sport die größte Volksbewegung Hessens. Täglich engagieren sich in den Vereinen fast 200.000 Ehrenamtler und leisten damit eine Vielzahl gesellschaftsrelevanter Aufgaben. Gesundheitliche Prävention, Rehabilitation und Integration sind einige davon. Fast alle Bundesländer haben dieses Engagement mit der Aufnahme der Förderung des Sports als Staatsziel in ihrer jeweiligen Landesverfassung gewürdigt und anerkannt. In Hessen steht dies noch aus. „Gehen Sie am Sonntag zur Wahl und stimmen Sie für die Aufnahme des Sports in die Verfassung“, lautet daher der Appell, den der Landessportbund Hessen an alle Wahlberechtigten richtet.
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