28.06.06 Lsb h-Präsident Dr. Rolf Müller:Lotterie-Staatsvertrag schnell verabschiedenFür die rasche Verabschiedung eines neuen Lotterie-Staatsvertrags, der den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu den Sportwetten gerecht wird, hat sich der Präsident des Landessportbundes Hessen (lsb h), Dr. Rolf Müller, ausgesprochen.In Frankfurt am Main sagte der lsb h-Chef: „Auch wenn das konkrete Urteil vom 28. März 2006 formal nur die Sportwetten betrifft, sollte dieser Staatsvertrag auch für den Lotteriebereich gelten, weil die Anforderungen des höchsten Gerichts über den engen Sportwetten-Sektor hinaus reichen.“ Rolf Müller betonte, alleine ein weiter entwickeltes staatliches Wettmonopol sei geeignet, um die vom Bundesverfassungsrecht geforderten Ziele, die Wett- und Spielsucht einzudämmen und zu kanalisieren, zu erreichen. „Die grundsätzliche Zulässigkeit des staatlichen Lotteriemonopols, die vom Verfassungsgericht ausdrücklich bestätigt wurde, muss jetzt an den formulierten Bedingungen der Suchtbekämpfung ausgerichtet werden. Dies ist für den Staatsvertrag eine hohe Hürde“, sagte der lsb h-Präsident. Rolf Müller dankte dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, dass sich die Landesregierung bei der Konferenz der Länder-Regierungschefs „klar und eindeutig“ zur Position des Landessport-bundes bekannt habe. Damit habe die Politikfähigkeit des organisier-ten Sports in Hessen in einer wichtigen Frage erneut eine weitere Bewährungsprobe bestanden.
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