Landessportbund

13.05.06

Landessportbund Hessen apelliert an Ministerpräsidenten:

Wettmonopol beibehalten

Der Landessportbund Hessen bittet Hessens Ministerpräsidenten Roland Koch, in der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder am 22. Juni für die Beibehaltung des Wettmonopols zu votieren. Diese Entschließung hat der Hauptschuss, das ist das zweithöchste Entscheidungsgremium des Landessportbundes Hessen, einstimmig auf seiner Tagung am Samstag, 13. Mai, in Frankfurt gefasst.

Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Glücksspielrecht vom 28. März 2006. Der organisierte Sport sieht hier die Gefahr einer möglichen Zulassung gewerblicher Sportwettenanbieter, die als Vorbildcharakter für die Zulassung privater Anbieter auf weiteren Feldern des Glücksspiels dienen könnte. Da sich der organisierte Sport aus einer Beteiligung an den Lotto-Totto-Umsätzen finanziert, könnte die Grundlage der Finanzierung des Sportsystems wegbrechen. Die Entschließung der Delegierten nachfolgend im Wortlaut.

 

 

Entschließung des Hauptausschusses des

Landessportbundes Hessen e. V. vom 13. Mai 2006

zur Vorlage an den Ministerpräsidenten

des Landes Hessen Roland Koch

 

Neuordnung des Glücksspielrechts auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. März 2006

 

Die Mitglieder des Hauptausschusses des Landessportbundes Hessen e. V. haben sich mit den möglichen Folgen des am 28. März 2006 ergangenen Urteils des Bundesverfas-sungsgerichtes zum Glücksspielrecht und auf der Grundlage der Beratung der Ständigen Konferenz der Landessportbünde am gleichen Tag intensiv mit den Auswirkungen auf die Arbeit der 7.800 Sportvereine in Hessen befasst.

Im vorliegenden Urteil bzw. der Urteilsbegründung heißt es unter anderem: „Ein verfassungsmäßiger Zustand kann … sowohl durch eine konsequente Ausgestaltung des Wettmonopols erreicht werden, die sicherstellt, dass es wirklich der Sucht-bekämpfung dient, als auch durch eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Veranstaltung durch pri-vate Wettunternehmen.“

Gilt diese Aussage des BVG zwar grundsätzlich nur für den Bereich der Sportwetten, ist sie unserer Auffassung nach auf den gesamten Bereich des Glücksspiels übertragbar. Es besteht die Gefahr, dass die derzeitige Fokussierung auf die Sportwetten nur den Anfang der Entwicklung darstellt.

Wir hoffen, sehr, dass sich der Gesetzgeber unter den beiden vom BVG genannten Alternativen für die „konsequente Ausgestaltung des Wettmonopols“ ausspricht, da wir vermuten, dass bei einer Liberalisierung die Einnahmebasis aus dem Glücksspiel nicht nur für die Länder und die Lotteriegesell-schaften sondern auch für die Sportorganisationen wegbrechen wird. Damit wäre die Grundlage für die seit 1972 in Hessen bewährte prozentuale Beteiligung des Sports an den Erträgen der Lotterien und Sportwetten und damit die Grundfinanzierung des gemeinwohlorientierten Sports höchst gefährdet.

Wir wären Ihnen, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr dankbar, wenn Sie in der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder am 22. Juni 2006 für die Beibehaltung des Wettmonopols votieren würden.

Der Landessportbund Hessen e. V. unterstreicht nochmals sein bereits dargelegtes Angebot der Mitwirkung an der Sucht-bekämpfung.

 

 

 

VON: RALF WÄCHTER


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