08.02.11 Rauchen im Sportverein – Muss das sein?Teer für den Bolzplatz statt Teer für die Lunge„Blauer Dunst“ sollte in Vereinsheimen und Vereinsgaststätten eigentlich der Vergangenheit angehören, besonders dann, wenn dort Kinder und Jugendliche anwesend sind. Denn Einstellungen und Verhaltensweisen, die sich später als Suchtverhalten verfestigen können, entstehen häufig bereits im Kindes- und Jugendalter. Den (sportlichen) Nachwuchs vor Süchten zu schützen gelingt gleichzeitig dort am Besten, wo dieser mit Vorbildern und Menschen zusammenkommt, denen er vertraut und mit denen er gemeinsame Aktivitäten erlebt, z. B. beim Sporttreiben im Verein. Vor diesem Hintergrund appelliert der Landessportbund Hessen (lsb h) an seine Vereine, den ihnen gegebenen Spielraum zu nutzen, die Rahmenbedingungen des Sporttreibens gerade für Kinder und Jugendliche so zu setzen, dass diese die Suchtprävention fördern und unterstützen. „Natürlich kann der Sportverein allein keine Suchtprobleme verhindern“, stellt lsb h-Vizepräsident Ralf-Rainer Klatt in diesem Zusammenhang klar. „Aber“, so Klatt, „er kann die Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen mitprägen und sie so zu einem selbstbestimmten und unabhängigen, verantwortungsbewussten und genussvollen Leben ohne Sucht und Drogen befähigen.“ Gerade im Hinblick auf das Rauchen hätten die Vereine die Möglichkeit, einen Rauchverzicht auf dem Vereinsgelände umzusetzen. Ein Rauchverbot ohne Ausnahmeregelungen gelte nach dem Hessischen Nichtraucherschutzgesetz sowieso im gesamten Gebäudekomplex einer Sportanlage. Lediglich für die vereinseigene Gaststätte gebe es Ausnahmen. Hier dürfe bei größeren Einrichtungen zwar nur in (geschlossenen) Nebenräumen geraucht werden und auch in sogenannten Einraumgaststätten von bis zu 75 qm, wenn keine oder nur kalte und einfach zubereitete warme Speisen angeboten werden und Kinder und Jugendliche keinen Zutritt haben. „Einfacher und konsequenter wäre es jedoch, wenn sich die Vereinsverantwortlichen gleich zu einem generellen Rauchverbot durchringen könnten, denn Teer für den Bolzplatz ist allemal besser als Teer für die Lunge“, so der lsb h-Vizepräsident. Der Sportverein sei nach wie vor die Nummer eins bei der organisierten Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen. Im Verein würden Werte vermittelt, die nicht nur das Selbstvertrauen steigerten, sondern dadurch auch Sucht vorbeugend wirken könnten. Deshalb haben die Sportvereine nach Klatts Ansicht die große Chance, mit entsprechenden Initiativen „Flagge zu zeigen“. So empfehle der lsb h beispielsweise auch den Verzicht auf Alkoholausschank bei Veranstaltungen, an denen auch Kinder und Jugendliche teilnehmen. Ebenfalls könnten die Vereine bei der Preisgestaltung beim Getränkeverkauf Zeichen setzen und nichtalkoholische Getränke günstiger als alkoholische Getränke anbieten. Abschließend rät Ralf-Rainer Klatt Hessens Sportvereinen, gerade in Sachen „Suchtprävention“ nicht nur die Kooperation mit Nachbarvereinen, Schulen, Jugendhäusern oder Beratungseinrichtungen vor Ort zu suchen. „Wir empfehlen allen unseren Vereinen, sich dazu auch einmal mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Verbindung zu setzen. Die hält nämlich umfangreiches Material, Programme und Anregungen zum Umgang mit dem Thema bereit.“ Beim Landessportbund Hessen können Hessens Sportvereine ebenfalls entsprechende Informationen einholen. Dort steht ihnen der Geschäftsbereich Breitensport und Sportentwicklung unter der Telefonnummer 069/6789-333 zur Beantwortung weiterer Fragen zur Verfügung.
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