Landessportbund: Hauptausschuss appelliert an die Politik
Der Sport braucht finanzielle Planungssicherheit
Der organisierte Sport in Hessen braucht finanzielle Planungssicherheit. Der Hauptaus-schuss, das zweithöchste Entscheidungsgremium des Landessportbundes Hessen, hat in seiner Sitzung am Samstag daher an den Hessischen Landtag und die Hessische Landesre-gierung appelliert, dem Sport in Hessen einen jährlich garantierten Mindestbetrag von 18,5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Nur so ließen sich die gleichermaßen umfassenden wie vielschichtigen und gesellschaftlich wichtigen Aufgaben des Sports weiterhin effizient erfüllen.
Der Landessportbund Hessen e.V., soviel zum Hintergrund, finanziert einen erheblichen Teil seiner Arbeit aus einem 3,75prozentigen Anteil an den Umsätzen von Lotto Hessen. Der prozentuale Anteil ist freilich auf eine Höchstsumme von 19.117 Millionen Euro pro Jahr „gedeckelt“. Zwar wurde dieser Deckel 2009 erstmals um eine Million Euro angehoben, die Summe selbst hat der Sport wegen zurückgehender Lotto-Umsätze aber nie erhalten.
Im Gegenteil. Mit Blick auf die Lotto-Umsätze korrigierte der Landessportbund die erwarteten Einnahmen um zwei Millionen Euro nach unten. Damit war die finanzielle Belastbarkeitsgrenze des Sports erreicht.
Perspektivisch lässt sich diese Situation vor dem Hintergrund „endlicher“ Rücklagen nicht abfedern. „Der von fast 200.000 Ehrenamtlichen in Hessen getragene Sport braucht Anerkennung, aber er benötigt auch eine angemessene Förderung“, machte Dr. Rolf Müller, Präsident des Landeessportbundes Hessen, in Frankfurt deutlich. Mit dem „Boden“ von jährlich 18,5 Millionen Euro wäre dafür eine verlässliche Grundlage geschaffen.
IM WORTLAUT
Resolution zu den Finanzen des Landessportbundes Hessen e. V., verabschiedet in der Sitzung des Hauptausschusses des Landessportbundes Hessen e. V., am 19. November 2011
Der Hauptausschuss des Landessportbundes Hessen e. V. hat am 19. November 2011 beschlossen:
„Der Landessportbund Hessen e. V. appelliert an den Hessischen Landtag und die Hessische Landesregierung dem hessischen Sport bei der Verteilung der Einnahmen aus Glücksspiel, Lotterien und Sportwetten jährlich einen garantierten Mindestbetrag („unterer Deckel“) von 18,5 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen.“
Begründung:
Der Hauptausschuss des lsb h hat bereits vor einem Jahr an den Hessischen Landtag und die Hessische Landesregierung appelliert, dem hessischen Sport eine finanzielle Mindestausstattung zur Verfügung zu stellen.
In der Landessportkonferenz vom 6. September 2011 wurde der Vorschlag einer festgeschriebenen Mindestgarantiesumme aus den Erlösen aus Glücksspiel, Lotterien und Sportwetten unterbreitet.
Diese Mindestgarantiesumme wäre ein Spiegelbild zu der Höchstausschüttungssumme („Deckel“).
Bis zum 31. Dezember 2008 erhielt der hessische Sport aus den Überschüssen von Lotto-Hessen eine Ausschüttung von 3,75 Prozent der Überschüsse. Diese waren mit 19,117 Mio. Euro nach oben begrenzt. Für das Jahr 2009 hat der Landesgesetzgeber dann erstmals eine Anhebung dieses Betrages um1 Mio. Euro auf 20,117 Mio. Euro vorgenommen.
Jedoch wurde dieser Deckel in den Jahren 2009 und 2010 nicht erreicht, womit dem hessischen Sport weniger Ausschüttung zuflossen als dem 3,75 Prozent der Überschüsse entsprachen.
Mit einem Mindestgarantiebetrag von 18,5 Mio. Euro würde dem hessischen Sport zumindest Planungssicherheit eingeräumt. Sportorganisationen planen langfristig und haben Verpflichtungen als Arbeitgeber, die nicht ständigen kurzfristigen Schwankungen angepasst werden können.
VON: RALF WÄCHTER