Pressemeldung

„Sport muss kommunale Pflichtaufgabe werden“

Als eines der letzten Bundesländer hat das Land Hessen 2002 den Sport als Staatsziel in der Landesverfassung verankert. Damit war ein vom Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) jahrzehntelang geführter Kampf um die Anerkennung der gesamtgesellschaftlichen Leistungen des organisierten Sports in der Landesverfassung erfolgreich beendet. Welchen rechtlichen Charakter und Rechtswirkungen Staatszielbestimmungen haben, ist freilich bis heute nicht eindeutig geregelt. Das soll sich bald ändern. Der „Verfassungskonvent zur Änderung der Landesverfassung“ hat jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Staatszielbestimmung konkretisiert. Aus Sicht des organisierten Sports „ist das ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Letztlich muss Sport aber zur kommunalen Pflichtaufgabe werden“, so Dr. Rolf Müller, Präsident des Landessportbundes.

Zum Hintergrund: „Staatsziele“, so soll es in dem neuen Artikel 26 a der Hessischen Landesverfassung heißen, „verpflichten den Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Leistungsfähigkeit zur fortlaufenden Beachtung und dazu, ihr Handeln nach ihnen auszurichten“.

„Theoretisch müssten damit Staat und Kommunen die zur Sportausübung notwendigen Rahmenbedingungen schaffen und vorhandene Sportstätten angemessen erhalten“, interpretiert Müller die Staatszieldefinition. „Mir ist aber sehr wohl bewusst, dass mit dem in den neuen Artikel aufgenommenen Begriff ,Leistungsfähigkeit‘ eine Einschränkung möglicher Ansprüche einhergeht“, sagt der Sportbund-Präsident und nennt ein Beispiel. „Obwohl Sport Staatsziel ist, kann der Kämmerer einer Kommune bei einer angespannten Haushaltslage die Sanierung oder den Neubau von Sportstätten zurückstellen oder zunächst ganz aus den Haushaltsplänen nehmen.“

Trotzdem begrüße man die in der Landesverfassung vorgesehene Staatszieldefinition, wohl wissend, dass hier keine endgültige Lösung im Sinne des Sports geschaffen werde. „Wir werden deshalb weiter für die Aufnahme des Sports in den Katalog der kommunalen Pflichtaufgaben kämpfen. Nur wenn das gelingt, können wir sicher sein, dass uns auch künftig die Einrichtungen und Möglichkeiten zur Verfügung stehen, die wir als Sport brauchen, um unseren Teil zur Entwicklung und Stabilisierung der Gesellschaft beizutragen. Und wie wichtig der Sport für die Gesellschaft ist, ist nach wie vor unbestritten“, so Dr. Rolf Müller abschließend.

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