Personenförderung

Personen

Förderung


Der lsb h gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit. Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushaltes durch den Beschluss der zuständigen Gremien bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

lsb h-eigene Förderprogramme

  1. Beschäftigung von Übungsleitern*innen (ÜL)
  2. Beschäftigung von Jugendleitern*innen (JL)
  3. Beschäftigung von Vereinsmanagern*innen (VM)
  4. Investitionszuschüsse - Durchführung von Baumaßnahmen und Anschaffung von langlebigen Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb
  5. Sondermaßnahmen

Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen sind

  • die Mitgliedschaft im lsb h seit mindestens 3 Jahren (für die Bezuschussung von Übungsleiter*innen, Jugendleiter*innen und Vereinsmanager'innen gilt diese Frist nicht),
  • die Erfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen gegenüber dem lsb h und seinen Verbänden,
  • der Nachweis der Gemeinnützigkeit,
  • die Finanzierung muss gesichert und ein angemessener Eigenanteil gewährleistet sein,
  • die Antragstellung muss vor der Maßnahme bzw. Beschaffung erfolgen,
  • die Anträge müssen termingerecht eingereicht, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein,
  • die Abrechnung einer vorausgegangenen Maßnahme muss abgeschlossen sein,
  • die Erhebung eines zeitgemäßen Mitgliedsbeitrages.

Zudem gibt es weitere finanzielle und ideelle Fördermaßnahmen des Geschäftsbereichs Sportinfrastruktur.

Beschäftigung von Übungsleiter*innen


Ziel und Gegenstand der Förderung
Ziel der Förderung ist der Einsatz von ausgebildeten Übungsleitern/innen zur Durchführung von regelmäßigen Übungsstunden (Zeitstunden).

Förderungsvoraussetzungen
Förderungsfähig ist die Beschäftigung von haupt- und nebenberuflichen Übungsleitern/innen gegen Entgelt. Nicht förderungsfähig ist der Einsatz von Übungsleitern/innen bei Wettkämpfen, Kursen, Einzeltraining, Trainingslagern, Material-Bearbeitung (Bau- und Wartung) und Theorie.

Gefördert wird die Beschäftigung:

  1. der Inhaber/innen von gültigen Lizenzen der Landessportbünde und ihrer Verbände, sofern die Ausbildung nach den DOSB-Richtlinien erfolgte,
  2. staatlich geprüfter Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer/innen und
  3. von Sportstudenten/innen, die bereits 6 Semester Sport absolviert haben.

Die Übungsleiter/innen 1. bis 3. müssen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Übungsleiter/innen müssen im Rahmen eines gültigen Übungsplanes beschäftigt werden. An den Übungsstunden sollten grundsätzlich 15 Personen teilnehmen, sofern die Sportart bzw. Disziplin dies zulässt.

Förderumfang
Zuwendungsfähig sind bis zu 252 Stunden (max. 42 Wochen, max. 6 Wochenstd.) je nebenberuflichem/r Übungsleiter/in im Jahr. Für hauptberufliche Übungsleiter/innen wird ein Zuschuss je nach Wochenleistungsmaß bis zu den im TVÖD festgehaltenen Wochenstunden bis zu € 2.000,- jährlich gewährt. Bei Einsatz eines/r Übungsleiters/in in mehreren Vereinen werden die Wochenstunden entsprechend aufgeteilt. Vereine oder Abteilungen von Vereinen, die unter 300 Mitglieder haben, können für die Beschäftigung eines/r hauptberuflichen Übungsleiters/in einen Zuschuss erhalten, aber keine weiteren Zuschüsse für nebenberufliche Übungsleiter/innen in Anspruch nehmen.

Antragstellung
Für Übungsleiter/innen, die erstmalig eingesetzt sind oder deren Lizenz abläuft, muss mit dem Antrag eine Kopie der Lizenz (Lehrbefähigung) vorgelegt werden, aus der der Gültigkeits- bzw. Verlängerungsvermerk ersichtlich ist. Für hauptberufliche Übungsleiter/innen muss die Anstellung jährlich nachgewiesen werden.

Der Antrag ist über die kreisfreie Stadt (Sportamt) oder über die kreisangehörige Gemeinde und den Kreisausschuss des Landkreises (Sportamt) so rechtzeitig einzureichen, dass er bis zum 31. März dem lsb h vorliegt.

Nicht bearbeitet werden Anträge, die nicht vom Verein selbst, sondern von Vereinsabteilungen bzw. Trainings-, Wettkampf- oder Spielgemeinschaften eingereicht werden.

Anträge auf Zuschüsse für Übungsstunden aus dem Behindertensport sind von den Vereinen zuständigkeitshalber direkt bei dem Hessischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V. zu stellen.

Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis für die Vorjahresförderung ist auf dem Antrags-Kombiformular zu bestätigen und so rechtzeitig einzureichen, dass er bis zum 31. März des dem Zuschuss folgenden Jahres dem lsb h vorliegt.

Beschäftigung von Jugendleiter*innen


Gegenstand der Förderung
Ziel der Förderung ist der Einsatz von ausgebildeten Jugendleitern in der allgemeinen Jugendarbeit und/oder in der Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen in den Mitgliedsvereinen des lsb h. Sie arbeiten in den Mitbestimmungsgremien (Jugendausschüssen) der Sportvereine und organisieren überfachliche Angebote in den Bereichen Freizeitpädagogik, Freizeitsport, Jugendpolitik, Jugendkultur und Jugendsozialarbeit.
Der Förderbetrag muss als Aufwandsentschädigung für den betreffenden Jugendleiter verwendet werden.

Antragsteller
Antragsberechtigt sind die Mitgliedsvereine des lsb h, die die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Antragszeitpunkt
Der Antrag ist bis zum 31. März für das laufende Kalenderjahr einzureichen.

Voraussetzungen
Es werden die Inhaber von gültigen Jugendleiter-Lizenzen der Landessportbünde und ihrer Verbände gefördert, sofern die Ausbildung nach den DSB- bzw. DOSB-Richtlinien erfolgte. Die Existenz einer eigenständigen Jugendabteilung ist Voraussetzung für diese Förderung.
Diese ist wie folgt nachzuweisen:

  • Vorhandensein einer Jugendordnung oder einer Jugendvereinbarung (bei kleineren Vereinen mit weniger als 100 Kindern und Jugendlichen);

  • Wahl des Jugendausschusses oder der Jugendvertretung durch die jugendlichen Mitglieder des Vereins;

  • Verfügungsmöglichkeit des Jugendausschusses oder der Jugendvertretung über einen Etat;

  • Mitgliedschaft der Jugendvertretung im Gesamtvorstand mit Stimmrecht.

Förderhöhe
Die Höhe des Zuschusses pro Jugendleiter beträgt bis zu 250,- Euro jährlich.

Vereine mit

  • 10 bis 200 Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre können Mittel für einen Jugendleiter beantragen;

  • 201 bis 500 Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre können Mittel für zwei Jugendleiter beantragen;

  • über 500 Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre können Mittel für drei Jugendleiter beantragen.

Grundlage für die Mitgliederzahl ist die per 1. Januar des Antragsjahres abgegebene Bestandserhebung des Vereins.

Antragsunterlagen
Mit dem Antrag ist eine kurze Tätigkeitsbeschreibung des Jugendleiters einzureichen.
Für Jugendleiter, die nicht vom lsb h/Sportjugend Hessen ausgebildet wurden und erstmalig eingesetzt sind oder deren Lizenz abläuft, muss gleichzeitig eine Kopie der DSB- bzw. DOSB-Lizenz vorgelegt werden, aus der Gültigkeitsdauer bzw. Verlängerungsvermerk ersichtlich ist.
Bei Neuanträgen ist eine vom jeweiligen Vorstand bestätigte Jugendordnung oder Jugendvereinbarung vorzulegen.

Abrechnungsunterlagen
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch eine entsprechende Bestätigung des Vereins nach Erhalt der Fördermittel nachzuweisen.

Beschäftigung von Vereinsmanager*innen


Ziel und Gegenstand der Förderung
Der Einsatz ausgebildeter Vereinsmanager/innen zur Verbesserung der Organisation und Verwaltung in den Sportvereinen des lsb h. Der Förderungsbeitrag muss als Aufwandsentschädigung für den/die betreffende/n Vereinsmanager/in verwendet werden.

Förderungsvoraussetzungen
Förderungsfähig ist die Beschäftigung von haupt- und nebenamtlichen Vereinsmanagern/innen mit gültiger DOSB-Lizenz. Der Zuschuss muss als Aufwandsentschädigung für den/die betreffende/n Vereinsmanager/in verwendet werden.

Förderumfang
Die Höhe des Zuschusses pro Vereinsmanager/in beträgt bis zu 250 Euro jährlich. Bei der Beschäftigung in mehreren Vereinen muss der Zuschuss aufgeteilt werden. Vereine können pro 250 Mitglieder oder 3 Abteilungen einen Vereinsmanager/in förderungsfähig beschäftigen.
Grundlage für die Mitgliederzahl ist die per 1. Januar des Antragsjahres abgegebene Bestandserhebung des Vereins.

Antragstellung
Der Antrag ist über die kreisfreie Stadt (Sportamt) oder über die kreisangehörige Gemeinde und den Kreisausschuss des Landkreises (Sportamt) so rechtzeitig einzureichen, dass er bis zum 31. März dem lsb h vorliegt. Für Vereinsmanager/innen die nicht vom lsb h ausgebildet wurden und erstmalig eingesetzt sind oder deren Lizenz abläuft, muss gleichzeitig eine Kopie der DOSB-Lizenz (Lehrbefähigung) vorgelegt werden, aus der der Gültigkeits- bzw. Verlängerungsvermerk ersichtlich ist.

Arbeitshilfen

Übungsleiter-Bezuschussung

Ansprechpartner*innen

Personenförderungen

Miriam Wollmann

Bezuschussung VM

Tel.: 069 6789-290
Fax: -303
E-Mail: mwollmann@remove-this.lsbh.de

Ralph Hoffmeister

Bezuschussung ÜL

Tel.: 069 6789-318
Fax: -303
E-Mail: rhoffmeister@remove-this.lsbh.de

Heike Priess

Bezuschussung JL

Tel.: 069 6789-247
Fax: 069 6959-175
E-Mail: hpriess@remove-this.sportjugend-hessen.de