Pressemeldung

Den Schutz der Kinder immer im Blick

Kindeswohlgefährdungen und Missbrauch im Sport konsequent verhindern: Dafür setzen sich der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) und die Sportjugend Hessen seit Jahren ein. Wichtiges Instrument dabei sind der Verhaltenskodex und die zugehörigen Verhaltensregeln, die von allen Personen akzeptiert und unterschrieben werden müssen, die mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im hessischen Sport ehrenamtlich oder hauptberuflich zusammenarbeiten. Nun haben das Präsidium des Landessportbundes und der Vorstand der Sportjugend eine Anpassung und Aktualisierung dieser Dokumente beschlossen.

Zentral ist weiterhin das Versprechen der Unterzeichner, „keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, auszuüben und meine Autoritäts- und Vertrauensstellung nicht auszunutzen“, wie es im Kodex heißt. „Neben dem Kinder- und Jugendschutz wird nun aber auch der Persönlichkeitsschutz stärker abgedeckt. Zudem sollen Mitbestimmung und Beteiligung als wichtige Aspekte im Hinblick auf den Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verdeutlicht werden. Denn dort, wo junge Menschen beteiligt werden, trauen sie sich eher, auch unangenehme Dinge anzusprechen“, ist Sabine Bertram, zuständige Referentin bei der Sportjugend Hessen, überzeugt.

Neben der Zielgruppenerweiterung um junge Erwachsene wird im aktualisierten Kodex auch das Recht auf die Achtung der körperlichen Unversehrtheit und Intimsphäre deutlicher herausgestellt. Ebenso wird die Einhaltung von zwischenmenschlichen und sportlichen Regeln im Sinne des Fair Play neu aufgenommen. Eine Überarbeitung haben auch die Verhaltensregeln erfahren, die den Kodex seit seiner Einführung im Jahr 2013 ergänzen. Sie regeln den Umgang mit Nähe, Körperlichkeit und Vertrauen insbesondere in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

„Unser Ziel war, darin möglichst viele Situationen abzubilden, in denen es zu Kindeswohlgefährdungen, aber auch zu missverständlichen Situationen kommen kann“, sagt Andrea Zemke, die das Thema im Vorstand der Sportjugend Hessen betreut. Was „Transparenz im Handeln“ – die oberste Prämisse in diesem Bereich, die nun auch ganz am Anfang der Verhaltensregeln steht – konkret bedeutet, wird deshalb an praktischen Beispielen und in einfachen Worten festgemacht.

„Es wird nicht alleine mit einzelnen Kindern und Jugendlichen geduscht oder übernachtet“, heißt es da etwa. Oder: „Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst immer das ,Sechs-Augen-Prinzip‘ und/oder das ,Prinzip der offenen Tür‘ eingehalten.“ Es geht darum, einzelnen Kindern/Jugendlichen keine „Geheimnisse“ anzuvertrauen, keine Privatgeschenke zu verteilen, einzelne Kinder/Jugendliche nicht in private Räume mitzunehmen. Und es geht um körperlichen Kontakt. Notwendige, funktionale Hilfestellung muss natürlich genauso möglich sein wie ein tröstendes In-den-Arm-Nehmen. Ein „pädagogisch sinnvolles Maß“ dürfe allerdings nicht überschritten, Berührung nicht ohne Akzeptanz der Kinder erfolgen.

Vieles davon scheint selbstverständlich zu sein. „Doch der Alltag ist der Nährboden von Missbrauch. Wir alle müssen uns deshalb immer wieder vor Augen halten, wo die Gefahren liegen, um Grenzüberschreitungen auch zu erkennen und frühzeitig darauf hinzuwirken, dass Täter/innen gar nicht erst die Chance dazu bekommen“, sagt Zemke. Für den Vorstand der Sportjugend Hessen und das lsb h-Präsidium sei es deshalb selbstverständlich gewesen, den neuen Kodex und die Verhaltensregeln unmittelbar nach der Fertigstellung zu unterzeichnen. „Wir wollen als Vorbilder vorangehen und das, was auf dem Papier steht, mit Leben füllen“, unterstreiht Landessportbund-Präsident Dr. Rolf Müller.

Gemäß Paragraf 9 der Ausbildungsordnung des Landessportbundes sind alle Lizenzinhaber dazu verpflichtet, bei Ausstellung der Neulizenz bzw. Lizenzverlängerung den Verhaltenskodex unterzeichnet vorzulegen. Seit dem 1. Dezember 2020 wird nur noch die aktualisierte Form des Kodex‘ akzeptiert.

Auch für die Mitgliedsorganisationen des lsb h ist die Neuerung interessant. Schließlich nutzen viele Fachverbände den Verhaltenskodex des lsb h und der Sportjugend als Grundlage für ihren spezifischen Kodex. „Auch zahlreiche Vereine lassen ihre Übungsleiter/innen, Trainer/innen und Helfer/innen inzwischen den Verhaltenskodex unterzeichnen“, freuen sich Zemke und Müller. Sie hoffen, dass noch viele weitere dazukommen.

Mehr zum Thema sowie den aktualisierten Verhaltenskodex finden Sie unter www.kindeswohl-im-sport.de

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