Musiknutzung
Musiknutzung
in Videos und Livestreams
Viele Sportvereine und -verbände haben im Verlauf der Corona-Pandemie ihr digitales Angebot deutlich ausgeweitet: Gestreamte Fitnesskurse gehören genauso zum Angebot wie Online-Tutorials zur Laufschule oder Workout-Videos. Wer solche Online-Angebote veröffentlicht und dabei Musik verwendet, muss jedoch einiges beachten. Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Hintergrund
- Die meisten musikalischen Stücke sind urheberrechtlich geschützt und können daher nicht einfach verwendet werden. Die Nutzung muss hingegen erlaubt werden und ist meist mit Kosten verbunden.
- Die Nutzungsrechte der meisten Stücke werden in Deutschland über die GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, verwaltet. Einige Künstler verwalten die Rechte ihrer Stücke aber auch selbst. Zudem gibt es auch gemafreie Musik, aber die kennt ihr im Normalfall nicht aus dem Radio und Co.!
- Der Landessportbund Hessen e.V. hat mit der GEMA einen Pauschalvertrag für seine Mitgliedsvereine, Sportkreise, Verbände und den lsb h abgeschlossen. Darin wird die Nutzung von gema-geschützter Musik bei einer Reihe von Veranstaltungen pauschal abgegolten. Dazu zählen etwa Weihnachtsfeiern, Sport- und Spielfeste, Vorführungen zur Vereinspräsentation, sowie – wohl am wichtigsten – Training und Wettbewerbe (mit max. 1000 Besuchern) solcher Sportdisziplinen, bei denen Musik integrierter Bestandteil ist. Eine vollständige Liste der Veranstaltungen finden Sie hier in unserem Vereinsberaterportal.
Alle anderen Musiknutzungen müssen vor den Veranstaltungen der GEMA gemeldet und bezahlt werden. Im Rahmen des Gesamtvertrages erhalten Mitgliedsvereine einen 20%-igen Rabatt. Das gilt beispielsweise auch für Sportkurse, für die eine Kursgebühr erhoben wird.
Wie verhalten sich Vereine richtig?
Lange herrschte Unsicherheit, ob Vereinsangebote mit Musiknutzung auf der Webseite des Vereins sowie über Youtube und ähnliche Kanäle verbreitet werden können, ohne dass dafür Zusatzkosten entstehen. Während des ersten Lockdowns im Frühjahr hat die GEMA hier Klarheit geschaffen und diese Haltung nun erneut bestätigt. Demnach gilt:
- Nicht alle Plattformen sind lizenzfrei/kostenfrei. Bei über den Pauschalvertrag abgegoltenen Trainingsangeboten via YouTube oder Facebook kann Musik verwendet werden, ohne dass für den Verein zusätzliche Lizenzkosten entstehen. Dies gilt unabhängig von Corona-bedingten Schließungen von Sportanlagen. (Andere Rechte wie Persönlichkeitsrechte müssen die Vereine selbstverständlich beachten).
- Für die Übertragung auf der Homepage der Sportvereine ist eine separate Lizensierung über die GEMA nach dem Gema-Tarif VR-OD-10 oder einer Erweiterung des Pauschalvertrags notwendig.
Völlig "frei von Sorgen" sind Vereine, wenn sie ausschließlich mit Videos ohne Musik arbeiten oder gema-freie Musik verwenden. Solche rechtefeie Musik finden Sie beispielsweise auf folgenden Internetseiten:
- https://www.klicksafe.de/themen/rechtsfragen-im-netz/irights/musik-und-sounds-fuer-meinen-film/teil-3-wo-finde-ich-freie-sounds-und-videos/
- https://freemusicarchive.org/
- http://bbcsfx.acropolis.org.uk/
- http://bbcsfx.acropolis.org.uk/ (Die BBC hat ihr Soundarchiv für den nichtkommerziellen Bereich freigegeben.)
- YouTube Audiobibliothek, nur nach Anmeldung bei Google/YouTube nutzbar: https://www.youtube.com/audiolibrary/music?nv=1
Zusammenarbeit mit der Mediathek Hessen
Sport-Videos mit gema-geschützter Musik können – dank einer Zusammenarbeit des Landessportbundes mit den Offenen Kanälen – auch über die Mediathek Hessen und im Programm des Offenen Kanals veröffentlicht werden. Von der Mediathek Hessen aus können Videos problemfrei verlinkt oder auf der eigenen Webseite eingebunden werden. Für dort veröffentlichte Videos besteht ein Pauschalvertrag mit der Gema, so dass sich Vereine hier keine Sorgen machen müssen.
- Die Offenen Kanäle, langjähriger Kooperationspartner des Landessportbundes Hessen, bietet Vereinen zudem eine telefonische Beratung für die Produktion von Videos sowie Unterstützung bei der Nachbearbeitung des Videomaterials an. Nicht nur während der Corona-Krise, sondern auch danach.
- Der Austausch von Videomaterial (also auch die Zusendung Videos, die online gehen sollen), erfolgt dabei cloudbasiert: Vereine können ihre Videos per WeTransfer oder Dropbox übertragen oder die Cloud des Offenen Kanals nutzen. Interessierte aus ganz Hessen können unter info@ oder Tel. 069 9819 6743 Kontakt mit dem Offenen Kanal Rhein-Main aufnehmen. Ansprechpartnerin ist Nadine Tepe. Sie übernimmt auch die Abstimmung mit den anderen Offenen Kanälen in Hessen. mok-rm.de
- Die Vereine müssen die Rechte an ihren Videos nicht an den Offenen Kanal abtreten. Sie müssen lediglich bestätigen, dass die Rechte bei ihnen liegen und dass Persönlichkeitsrechte etc. eingehalten wurden.
- Der Offene Kanal veröffentlicht die Videos in der Mediathek Hessen sowie über das digitale Kabelnetz im TV: Der Community-Sender Offener Kanal Rhein-Main ist im digitalen Kabelnetz von Unitymedia auf Programmplatz 391 zu finden. Via Livestream können die Inhalte unter www.mok-rm.de gesehen werden. Werden Sendungen verpasst, sind Sie unter www.mediathek-hessen.de ohne zeitliche Beschränkung abrufbar.
- In der Mediathek werden die Videos unter der Themenrubrik „Sport“ platziert. Außerdem sollen sie perspektivisch prominent auf den Unterseiten der Offenen Kanäle positioniert werden. Auf der Seite des Offenen Kanals Rhein-Main z.B. dort wo gerade die „Frage der Woche“ erscheint: https://mediathek-hessen.de/partner_12_Medienprojektzentrum-Offener-Kanal-Rhein-Main.html