Gemeinsame Erklärung

Gemeinsame

Erklärung

Vor dem aktuellen Hintergrund des Dopingmissbrauchs im Sport und den damit verbundenen negativen Auswirkungen auf den Sport in der öffentlichen Wahrnehmung gehen der Landessportbund Hessen und die hessische Landesregierung gemeinsam in die Offensive. Der organisierte Sport und die Landesregierung in Hessen sind überzeugt, dass die bestehende Arbeitsteilung zwischen Staat und organisiertem Sport grundsätzlich beibehalten werden soll. Diese Leitlinie schließt eine Verschärfung der Rechtsmittel in der Dopingbekämpfung ebenso ein, wie sie die Autonomie des Sports auch im Kampf gegen Doping einfordert.

Die öffentliche Förderung des Sports ist nur in einem dopingfreien Sport zu rechtfertigen. Die gesellschaftliche Bedeutung des Sports für Erziehung und Bildung, seine Grundwerte, seine präventive Wirkung, der Grundsatz der Chancengleichheit, die Gesundheit der Athleten und Athletinnen sowie das öffentliche Ansehen des Sports machen einen konsequenten Kampf gegen das Doping notwendig. Daher unterstützt das Sportland Hessen uneingeschränkt die Null-Toleranz-Politik des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und den Beschluss der Sportministerkonferenz vom 22. September 2006 zum Kampf gegen Doping.
 

Der hessische Sport unterstützt deshalb alle zielführenden Aktivitäten im Anti-Doping Kampf, wie sie vom Deutschen Olympischen Sportbund und verschiedenen olympischen Sportfachverbänden eingeleitet werden und plädiert dafür, sich auf juristisch machbare und wirkungsvolle Maßnahmen zur Erhöhung der Effektivität des Kampfes gegen Doping zu konzentrieren.
Bei dem gemeinsamen Vorgehen von Landessportbund und der Landesregierung gegen Dopingmissbrauch wird zugleich die Einzelfallgerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit berücksichtigt. Eine pauschale Kriminalisierung von Sportlern wird abgelehnt.
Dem Ruf  nach einer strafrechtlichen Verfolgung und staatlichen Bestrafung von Sportlern im Falle eines positiven Befundes stehen schwerwiegende prozessuale und rechtliche Gründe entgegen. Deshalb muss weiterhin die Sanktionierung positiv getesteter Athleten durch die Sportgerichtsbarkeit erfolgen, damit das Prinzip der uneingeschränkten Verantwortlichkeit („strict liabilty“) nicht gefährdet wird.

Im Einzelnen vereinbaren Landessportbund Hessen und hessische Landesregierung:
 

  1. Landessportbund Hessen und hessische Landesregierung haben im Kampf gegen Doping im Sport ein gemeinsames Grundverständnis. Sie sind sich einig, dass Sport und Staat eine gemeinsame Verantwortung haben. In dieser Arbeitsteilung hat die Verantwortung des organisierten Sports Priorität, der Staat bietet keinen Ersatz für die Verantwortung des organisierten Sports. Es ist sicherzustellen, dass sich Sport und Staat im Kampf gegen Doping nicht hemmen, sich vielmehr wirkungsvoll ergänzen.
  2. Die Aufklärung der Kinder und Jugendlichen in den Vereinen und Schulen wird erweitert und intensiviert. Die Informationen über die Gefahren und speziellen gesundheitlichen Risiken bei Benutzung von Dopingmitteln und anderen dazu geeigneten Substanzen werden im Rahmen von Präventionsmaßnahmen sichergestellt. Hierzu werden bei der Aus- und Fortbildung von Übungsleitern und Trainern in Vereinen und Verbänden umfassende Kenntnisse über die gesundheitlichen Risiken des Dopings vermittelt. Die Ausbildung der Lehrkräfte an den Schulen im Zusammenhang mit der Sucht- und Drogenprävention sollte um das Thema Doping erweitert werden.
  3. Der Landessportbund und  die Landesregierung unterstützen die Präventionsmaßnahmen im Rahmen des Anti-Doping Kampfes durch geeignete Unterrichts- und Aufklärungsmaterialien insbesondere der NADA. Hierbei wird auch an eine Wiederholung der Initiative „Mein Sport dopingfrei“ des Jahres 2001 angeknüpft.
  4. Die Landesfachverbände erklären sich bereit im Rahmen der Aufklärung der Aktiven auf die WADA- Liste der „verbotenen Wirkstoffe und Methoden“ sowie auf die speziellen gesundheitlichen Risiken im Zusammenhang mit der Einnahme von Dopingmitteln und anderen geeigneten Substanzen hinzuweisen. Die entsprechende Aufklärungsarbeit wird dokumentiert.
  5. Der Landessportbund Hessen als Vertragsnehmer der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) verpflichtet sich, die Zahl der durch die Sportministerkonferenz und dem Beirat der Landesausschüsse Leistungssport beim DOSB/BL vereinbarten Trainingskontrollen im D/C-Kader-Bereich auszuweiten. Hierzu stellt das Land die Mittel im Rahmen der Leistungssportförderung zur Verfügung. Des Weiteren stellt das Land Mittel für Wettkampfkontrollen bei Landes- und Verbandsmeisterschaften zur Verfügung, die gem. Art. 7.5 NADA-Code aus den Veranstaltungskalendern der Landesfachverbände durch die NADA in Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss Leistungssport im Landessportbund Hessen bestimmt werden.
  6. Der Landessportbund und die Landesregierung erneuern ihre Vereinbarungen mit den Landesfachverbänden, dass die Gewährung von Fördermitteln von der uneingeschränkten und aktiven Mitwirkung der Fachverbände an der Dopingbekämpfung abhängt. Hierzu gehört, dass der Fachverband mit seinen Kaderathleten am Dopingkontrollsystem der NADA teilnimmt und den NADA- Code umsetzt. Diese Vereinbarung gilt auch für die Förderung durch die Sporthilfe Hessen.
  7. Der Landessportbund und die Landesregierung unterstützen den Vorschlag einer erweiterten Kennzeichnungspflicht von Medikamenten, die zum Doping geeignet sind.
  8. Landessportbund und Landesregierung unterstützen die Bemühungen zur Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, um unverkennbare Vollzugsdefizite von Straftaten im Zusammenhang mit Doping abzubauen.
  9. Das Präsidium des Landessportbundes benennt einen Anti-Doping Beauftragten, der die Präventionsmaßnahmen und die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern und Trainern zum Thema Doping koordiniert sowie die Landesregierung in Fragen des Anti-Doping Kampfes berät.
  10. Der Landessportbund und die Landesregierung unterstützen die Bemühungen aller beteiligter Partner, durch die Erhebung von kostendeckenden Gebühren für Dopingkontrollen die chronische Unterfinanzierung der NADA auszugleichen.
  11. Die vorhandenen Vorschriften des Arzneimittelgesetztes (AMG) werden im Hinblick auf neue Erscheinungsformen der Leistungsmanipulation aktualisiert und verbessert. Dabei sollte die WADA- Liste der „verbotenen Wirkstoffe“  Grundlage der Beratungen sein. Der Landessportbund und die Landesregierung befürworten die Bestrebungen zur Einführung von individuellen Blutprofilen und DNA- Analysen.
  12. Über die genannten Maßnahmen hinaus sind sich der Landessportbund und die Landesregierung einig, dass die Strafbarkeit gemäß § 6 a (i.V.m. § 95) AMG erweitert wird. Dies bezieht sich auf die gewerbsmäßig und zunehmend erkennbaren organisierten Strukturen des Inverkehrbringens/Handels von Dopingsubstanzen. Insofern wird vorgeschlagen, dass das bandenmäßige sowie das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von entsprechenden Substanzen als besonders schwerer Fall des § 6 a) AMG mit einer Mindeststraße von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht wird. Damit soll vor allem erreicht werden, dass das offizielle Ermittlungsinstrumentarium (Telefonüberwachung, Durchsuchungen u.ä.) voll ausgeschöpft werden kann. Ferner sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Einbeziehung anaboler Steroide in das Betäubungsgesetz (BtMG) geprüft werden. Ebenso, ob es sich empfiehlt deren Besitz unter Strafe zu stellen.

3. Anpassung der Ausbildungsrichtlinien der Verbände

Die Landesverbände werden aufgefordert, in der Ausbildung von Übungsleitern und Trainern, sofern noch nicht geschehen, die Dopingproblematik und mögliche Präventionsmaßnahmen zu behandeln. Dazu sind die Curricula der Fachverbände entsprechend anzupassen bzw. zu ergänzen.

4. Selbstverpflichtung der Übungsleiter und Trainer

Die Hessischen Fachverbände werden aufgefordert, in Ihre Trainerverträge, soweit noch nicht geschehen, eine Anti-Doping-Klausel aufzunehmen. Das gilt sowohl für hauptamtliche wie Honorartrainer.
Eine Bezuschussung von Trainern aus öffentlichen Mitteln, deren Verträge keine Anti-Doping-Klausel enthält, ist nicht möglich.

5. Selbstverpflichtung der Athleten des Hessenteams

Die Athleten des Hessenteams verpflichten sich im Rahmen der Fördervereinbarung des Hessenteams sich der NADA-Kontrollvereinbarung zu unterwerfen. Verstöße dagegen haben den sofortigen Ausschluss aus der Förderung zur Folge.

6. Athletenbetreuung im Olympiastützpunkt Hessen

Die Betreuung von Athletinnen und Athleten durch die Arbeitsbereiche des OSP Hessen ist gebunden an einen dopingfreien und den Regeln entsprechenden Sport. Im Falle eines Dopingverdachtes bzw. einer durch den zuständigen Spitzenverband ausgesprochenen Sperre wird der betroffene Athlet aus der Betreuung ausgeschlossen.
Die für die sportmedizinische Betreuung zuständigen Ärztinnen und Ärzte des Sportmedizinischen Instituts Frankfurt/M. – gleichzeitig sportmedizinische Hauptberatungsstelle des Landes Hessen – haben sich durch eine Erklärung im Rahmen ihrer Dienstverhältnisse verpflichtet, sich jeglicher Tätigkeit zu aktivem und passiven Doping zu enthalten und unter Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht über ihnen bekannt gewordene Dopingfälle zu informieren.

Ansprechpartner*innen

Geschäftsbereich Leistungssport

Thomas Neu

Geschäftsbereichsleiter


Tel.: 069 6789-265
E-Mail: tneu@remove-this.lsbh.de

Martina Hoßfeld

Referentin Nachwuchsleistungssport

Tel.: 069 6789-305
E-Mail: mhossfeld@remove-this.lsbh.de

Benjamin Friedrich

Referent Leistungssport


Tel.: 069 6789-418
E-Mail: bfriedrich@remove-this.lsbh.de

 

Martina Kalich-Lang

Sekretariat und Sachbearbeitung

Tel.: 069 6789-341
E-Mail: mkalich-lang@remove-this.lsbh.de