Pressemeldung

Hessisches Weiterbildungsgesetz: lsb h fordert Erhalt von Sonderförderung

„Bildung für alle ist eine staatliche Pflicht“

Die Bildungsakademie des Landessportbundes Hessen (lsb h) hat kürzlich im Rahmen einer mündlichen Anhörung im Hessischen Landtag Stellung zum aktuellen Gesetzesentwurf zur Änderung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes genommen. Sie fordert den Erhalt der bisherigen Sonderförderung von 800.000 Euro für die Freien Träger als festen Bestandteil einer Basisförderung. Zudem spricht sich die Bildungsakademie für eine jährliche Dynamisierung, also eine fortwährende Anpassung der Mittel, aus.

„Bildung für alle ist keine freiwillige Leistung, sondern eine staatliche Pflicht“, betont die Vorstandsvorsitzende der Bildungsakademie, Katja Köhler-Nachtnebel, und appelliert an die Landespolitik, eine starke und zukunftsfähige Weiterbildungslandschaft in Hessen zu sichern. Laut dem aktuellen Gesetzesentwurf drohen den Erwachsenenbildungs-einrichtungen der Öffentlichen und Freien Träger ab 2026 erhebliche finanzielle Einbußen. Angesichts steigender Kosten gefährden diese Kürzungen nach Ansicht der Akademie den flächendeckenden Zugang zu bezahlbarer Fort- und Weiterbildung und verstärken soziale Ungleichheiten.

Die Bildungsakademie des lsb h erreicht über ihre Angebote mehr als 7.300 Sportvereine mit rund 2,27 Mio. Mitgliedern und unterstützt 192.000 ehrenamtlich und freiwillig Engagierte – darunter Übungsleiterinnen, Übungsleiter und Vorstände. Der hohe Bedarf an niedrigschwelliger, kostengünstiger Weiterbildung zeigt: Ohne eine verlässliche Förderung droht das Ehrenamt, das Rückgrat des Sports und gesellschaftlichen Engagements in Hessen, geschwächt zu werden.

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