Verbandsgericht

Verbandsgericht

im Landessportbund Hessen e.V.

- Unechtes Schiedsgericht* -

Die Delegierten des XXVIII. Sportbundtages des Landessportbundes Hessen e.V. (lsb h) haben am 22. September 2018 die Mitglieder des neuen Verbandsgerichts gewählt und eine neue Verbandsgerichtsordnung (VGO) beschlossen.

Das Verbandsgericht setzt sich zusammen aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in und drei Beisitzern/innen. Namentlich sind dies

  • Michael Siebold (Vorsitzender)
  • Klaus Seeger (Stellvertreter)
  • Peter Dinkel (Beisitzer)
  • Nils Weigand (Beisitzer)
  • Werner Müller (Beisitzer)

Die Mitglieder des Verbandsgerichtes sind unabhängig und für drei Jahre gewählt. Sie bleiben bis zur satzungsgemäßen Wahl des nächsten Verbandsgerichts im Amt.

Das Verbandsgericht wird sich zeitnah für die Amtsperiode 2022 bis 2025 einen Geschäftsverteilungsplan geben, aus welchem ersichtlich ist, zu welchem Zeitpunkt welche Mitglieder des Verbandsgerichts für Streitigkeiten innerhalb des lsb h zuständig sind. Der Geschäftsverteilungsplan wird hier veröffentlicht werden.

Die Geschäftsverteilung des Verbandsgerichts erfolgt nach dem Rotationsprinzip und bestimmt die jeweilige Zuständigkeit für einen festgelegten Zeitraum. Bei Streitigkeiten nach
§ 2 (1) der Verbandsgerichtsordnung wird die Besetzung des Verbandsgerichts, gemäß der festgelegten Rotation, nach dem Datum des Eingangs der Antragsschrift in der Geschäftsstelle des Verbandsgerichts bestimmt.

Für das Verfahren vor dem Verbandsgericht werden Kosten nach Maßgabe der Verbandsgerichtordnung in Höhe von 200 Euro erhoben. Über die Verpflichtung zur Kostentragung entscheidet das Verbandsgericht nach Maßgabe der VGO.

 

Neuregelungen des Verbandsgerichts und der Verbandsgerichtsordnung

I.    Aufbau Verbandsgericht (§ 7 VGO)

 

 

 

 

 

 

 

II. Verfahrensablauf (§§13-28 VGO)

Überblick über die Inhalte der neuen Verbandsgerichtsordnung

  • Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 1-12)
  • Das Verfahren (§§ 13-28)
  • Einstweilige Anordnungen (§§ 29-31)
  • Ordnungsmaßnahmen (§§ 32-33)
  • Verfahrensgebühr und Kosten (§§ 34-38)
  • Rechtsmittel und ergänzende Anwendung von Vorschriften (§§ 39-40)

Die Geschäftsstelle des Verbandsgerichts ist beim lsb h in Frankfurt angesiedelt. Ansprechpartnerin hier ist Maxi Behrendt, Referentin für juristische Angelegenheiten.


*Echtes und unechtes Schiedsgericht
Es gibt für die Vereinsgerichtsbarkeit zwei mögliche Arten von Schiedsgerichten, das echte oder das unechte Schiedsgericht.
Um ein echtes Schiedsgericht handelt es sich, wenn unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges eine Rechtsstreitigkeit einer unabhängigen und unparteilichen Instanz unterworfen wird, im Sinne von  §§ 1029,1066 Zivilprozessordnung (ZPO). Die Urteile können nach der ZPO vollstreckt werden.
Die Entscheidungen eines unechten Schiedsgerichts dagegen unterliegen, wenn der Unterlegene Klage erhebt, der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die Unabhängig- und die Unparteilichkeit der Mitglieder des Schiedsgerichts ist nicht gegeben, da unechte Schiedsgerichte Vereinsorgane sind, die in Vereinsangelegenheiten Entscheidungen treffen, ohne dass dadurch die staatliche Gerichtsbarkeit endgültig ausgeschlossen werden kann.

Verbands-

gerichtsordnung (VGO)

Geschäftsverteilungsplan und Interessenregister werden momentan aktualisiert
und werden demnächst hier wieder neu veröffentlicht.

Geschäfts-

verteilungsplan

Interessen-

register Verbandsgericht

Ansprechpartner

Verbandsgericht

Michael Siebold

Vorsitzender Verbandsgericht
 

E-Mail: verbandsgericht@remove-this.lsbh.de

Maxi Behrendt

(Referentin für  jur. Angelegenheiten)

E-Mail:
mbehrendt@remove-this.lsbh.de

Tel.: 069 6789-234
Fax: 069 6789-109