Lizenzinformation und Verlängerung

LIZENZ

INFORMATION & VERLÄNGERUNG

Alle Lizenzausbildungen, die der Landessportbund Hessen anbietet, sind vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), dem Dachverband des organisierten Sports in Deutschland, genehmigt.
"DOSB Lizenzen" müssen in der Regel alle vier Jahre verlängert werden. Durch regelmäßige Fortbildungen bleiben die lizenzierten Übungsleiter*innen stets auf dem aktuellen Stand und garantieren die hohen Qualitätsstandards einer DOSB-Lizenz.
 

Hinweise zur Lizenzverlängerung finden Sie nachstehend in der Rubrik "Lizenzverlängerung".

Ansprechpartner für Rückfragen sind:

Übungsleiter*innen C/B-Lizenzen im Erwachsenenbereich:
Ivonne Jahn, Telefon +49 69 6789-448 (lsb h)

Übungsleiter*innen C-Lizenzen Kinder/Jugendliche:
Annette Becker, Telefon +49 6441 979619 (Sportjugend Hessen)

FAQ Lizenzverlängerung

Wie lange ist eine DOSB-Lizenz gültig?

Lizenzen der 1. und 2. Lizenzstufe (C, B) sind in der Regel vier Jahre gültig und müssen nach dieser Zeit mit Fortbildungen im Umfang von 15 Lerneinheiten verlängert werden. Fortbildungspunkte können sowohl über Wochenendlehrgänge oder mehrere Tages- bzw. Halbtagesfortbildungen gesammelt werden.

Ich möchte meine Lizenz verlängern. Wo kann ich das machen?

Lizenzverlängerungen werden durch die Sportorganisation vorgenommen, bei der Sie auch die Ausbildung absolviert haben. Wurde die Lizenz von einem Landesfachverband ausgestellt (z.B. Hessischer Leichtathletik-Verband), wird Ihre Lizenz auch dort verlängert. Die Information, wer Ihre Lizenz ausgestellt hat, finden Sie auf der Rückseite Ihrer Lizenz (siehe Unterschrift, Logo oder Stempel).

Welche Unterlagen bzw. Nachweise benötige ich für die Lizenzverlängerung?

  • Fortbildungsbescheinigungen über mindestens 15 Lerneinheiten (1 Lerneinheit entspricht 45 Minuten)
  • unterschriebener Verhaltenskodex (bitte bei jeder Lizenzverlängerung einreichen) >>
  • unterschriebene Einwilligungserklärung zum Datenaustausch im Lizenzwesen (einmalig einreichen) >>

Sollte Ihre aktuelle Lizenz noch das alte Lizenzformat (gefaltet, mit Passbild) haben, senden Sie uns diese Lizenz bitte postalisch zu. Ihre verlängerte Lizenz erhalten Sie im neuen DIN A4 Format.

Wo finde ich geeignete Fortbildungen zur Lizenzverlängerung?

Diverse Fortbildungsveranstaltungen für die Zielgruppe Erwachsene/Ältere bietet die Bildungsakademie des Landessportbundes Hessen an. Fortbildungen sollten sich nach dem entsprechenden Profil der Lizenz richten - bei einigen Übungsleiter B Lizenzen ist eine profilspezifische Fortbildung Pflicht (>>).  Zu den Fortbildungsangeboten gelangen Sie über www.sport-erlebnisse.de. Gerne können Sie auch Fortbildungen von Landesfachverbänden und von Sportkreisen besuchen. Um sicherzugehen, dass die gewünschte Fortbildung zur Lizenzverlängerung anerkannt ist, prüfen Sie entweder die Ausschreibung der jeweiligen Fortbildung oder setzen Sie sich mit dem Geschäftsbereich Schule, Bildung und Personalentwicklung in Verbindung.

Ich habe sowohl eine C-Lizenz als auch eine B-Lizenz. Muss ich beide Lizenzen verlängern?

Durch die Verlängerung der B-Lizenz lässt sich immer auch eine C-Lizenz verlängern.

Werden Erste-Hilfe-Kurse oder -Ausbildungen für die Lizenzverlängerung anerkannt?

Im Landessportbund Hessen werden Erste-Hilfe Lehrgänge (z.B. von DRK, ASB, Johanniter, Malteser) mit 8 Lerneinheiten zur Verlängerung der Übungsleiter C Lizenz anerkannt.

Zu welchem Zeitpunkt kann ich meine Lizenz verlängern lassen?

Ihre Lizenz kann frühstens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bitten senden Sie uns die Unterlagen frühstens 3 Monaten vor Ablauf Ihrer Lizenz an lizenzen@remove-this.lsbh.de.

Meine Lizenz ist bereits abgelaufen. Kann meine Lizenz dennoch verlängert werden?

Nach Ablauf der Lizenz sind zur Verlängerung Fortbildungen in folgender Anzahl an Lerneinheiten (LE) notwendig:

  • im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit – 24 Lerneinheiten
  • im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit – 32 Lerneinheiten
  • im 4. und 5. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit – 40 Lerneinheiten
  • 6 Jahre überschritten – neuer Lizenzerwerb

Ich bin neu nach Hessen gezogen und habe eine DOSB-Lizenz aus einem anderen Bundesland. Was kann ich machen?

DOSB-Lizenzen sind bundesweit gültig. Um Ihre Lizenz auf das passende Bundesland umschreiben zu lassen, wenden Sie sich bitte an den Geschäftsbereich Schule, Bildung und Personalentwicklung.

Ich habe eine Trainer*in-Lizenz im Ausland erworben. Kann ich mir diese Lizenz in Deutschland anerkennen lassen?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Fachverband, bei dem Sie eine Anerkennung beantragen möchten. Dieser prüft, ob eine Anerkennung möglich ist. Das gilt auch für die Anerkennung von anderen Ausbildungsabschlüssen (z.B. Sportstudium etc.).

 

Detaillierte Informationen zur Lizenzverlängerung finden Sie im Infoblatt Umstellung Lizenzwesen

Verhaltenskodex zum Kindeswohl

Für die Lizenzneuausstellung und die folgenden Lizenzverlängerungen ist ein unterschriebener Verhaltenskodex erforderlich. (Satzungsänderung durch den Sportbundtag 2012)

Der Verhaltenskodex ist unterschrieben vorzulegen, unabhängig davon, ob Sie hauptsächlich in der Kinder- und Jugendarbeit oder im Bereich der Erwachsenen und Älteren tätig sind.

Das Formular zum Verhaltenskodex finden Sie hier.

Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung im Lizenzwesen

Im Zuge der Umstellung auf das Lizenzmanagementsystem sowie der Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung wird ab sofort eine Einwilligungserklärung im Lizenz- und Qualifizierungswesen benötigt.

Ohne vorliegende Einwilligungserklärung kann keine Lizenz ausgestellt werden.

Der Landessportbund Hessen e. V. (lsb h) und seine Außenstellen erheben bei der Anmeldung zu Qualifizierungsmaßnahmen sowie im Lizenzsystem personenbezogene Daten. Dabei werden Name, Vorname, Geschlecht, Titel, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse der Teilnehmer/-innen erhoben, verarbeitet, genutzt und gespeichert. Der Schutz dieser personenbezogenen Daten wird durch die Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt.
Im Zuge der Umstellung auf das neue Lizenzmanagementsystem (LiMS) durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) werden zum Zwecke der Lizenzausstellung und -verlängerung personenbezogene Daten übermittelt. Mit der Einwilligung erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Lizenzausstellung oder -verlängerung an das DSOB-Lizenzmanagementsystem (LiMS) weitergegeben werden. Der DOSB hat zu keiner Zeit Einsicht in die personenbezogenen Daten der Lizenzinhaber. Hierzu wurde zwischen dem DOSB und dem lsb h ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO geschlossen.

Das Formular zur Einwilligungserklärung finden sie HIER.

Downloadbereich

Einwilligungs-erklärung

Datenverarbeitung als Download (PDF)

Kindeswohl

Verhaltenskodex als Download (PDF)

Infoblatt Umstellung Lizenzwesen

Allgemein als Download (PDF)

Organigramm Lizenzwesen

von lsb h & Sportjugend

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Der Landessportbund Hessen und Starker Verein | Beratung im Sportland Hessen mit Unterstützung durch den Hessischen Turnverband laden zum Forum Ehrenamt am 12.10.2024 in die Sportschule Frankfurt ein. Eingeladen sind ehrenamtliche und hauptberufliche Vereinsentwickler*innen, Vereins- und Freiwilligenmanager*innen und weitere Interessierte, die aktiv ihren Verein gestalten wollen. Das Forum bietet neue Impulse für die zukunftsfähige Vereinsentwicklung und Möglichkeiten zum Austauschen und Netzwerken.

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Lizenzverlängerung seit 1.1.23 per E-Mail möglich

Seit dem 1. Januar 2023 können nun die ersten Lizenzen im
"neuen Format" per E-Mail verlängert werden.
Weitere Informationen dazu HIER...

 

Ansprechpersonen

Schule, Bildung und Personalentwicklung

Ivonne Jahn

Sachbearbeitung

 

Tel.: 069 6789-448
E-Mail: ijahn@remove-this.lsbh.de