Lizenzinformation und Verlängerung
LIZENZ
INFORMATION & VERLÄNGERUNG

Alle Lizenzausbildungen, die der Landessportbund Hessen anbietet, sind vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), dem Dachverband des organisierten Sports in Deutschland, genehmigt.
"DOSB Lizenzen" müssen in der Regel alle vier Jahre verlängert werden. Durch regelmäßige Fortbildungen bleiben die lizenzierten Übungsleiter/innen stets auf dem aktuellen Stand und garantieren die hohen Qualitätsstandards einer DOSB-Lizenz.
ACHTUNG:
Ab dem 1.1.2023 können nun die ersten Lizenzen im "neuen Format (DIN A4)" verlängert werden:
Dazu Fortbildungsbescheinigungen über mind. 15LE einfach
PER E-MAIL an lizenzen@ schicken! lsbh.de
Dazu unbedingt den vollständigen Namen und aktuelle Postadresse angeben!
Verhaltenskodex + Einwilligungserklärung zum Datenschutz sind im System hinterlegt und müssen nicht mehr mitgeschickt werden.
Bei Fragen zur Lizenzverlängerung können Sie sich gerne an Frau Marion Leonhardt (Tel: 069 6789-311) oder Frau Ivonne Jahn (Tel: 069 6789-448) wenden.
Allgemeine Informationen zur Umstellung des Lizenzwesens im lsb h
Zum 1. Januar 2019 hat der Landessportbund Hessen (lsb h) das Lizenzwesen auf das neue DOSB-Lizenzmanagementsystem umgestellt. Dadurch ändern sich nicht nur die Optik der Lizenz, sondern auch die Vorgaben zur Gültigkeitsdauer. Die Änderungen betreffen alle Lizenzarten und Lizenzstufen (Übungsleiter C/B, Vereinsmanager C/B etc.).
Der Landessportbund Hessen bleibt weiterhin der ausstellende Verband (siehe Musterurkunde Logo unten rechts).
Die Marke „DOSB-Lizenz“ wird über das neue Din-A4-Format stärker transportiert.
DOSB-Lizenzen können bereits ab dem 16. Lebensjahr ausgestellt werden und sind bundesweit gültig.
Das Dokument besteht künftig aus zwei Seiten. Die erste Seite ist dabei als „Urkunde“ mit Angaben zur Lizenz konzipiert (siehe Bild Musterurkunde), die zweite Seite enthält die personalisierten Daten der Lizenzinhaberin/des Lizenzinhabers.
GÜLTIGKEITEN:
Die Gültigkeit einer Lizenz beginnt ab sofort mit dem Prüfungsdatum der Ausbildung (Ausstellungsdatum) und endet genau nach vier Jahren.
Beispiel:
Erstausstellung Lizenz erfolgt am 18.04.2018
Neue Gültigkeit: 17.04.2022
WICHTIGE HINWEISE:
- Der lsb h stellt keine Lizenzen im Scheckkarten-Format aus.
- Lizenzen im „alten Format“ behalten ihre Gültigkeit. Erst bei der nächsten notwendigen Verlängerung wird das Format umgestellt. Nach Verlängerung erhalten Sie Ihre abgelaufene Lizenz (im „alten Format) gemeinsam mit der Lizenz im „neuen Format“ sowie den eingereichten Fortbildungsbescheinigungen wieder zurück.
- Sind Sie einmal im Besitz einer Lizenz im „neuen Format“, können Sie alle Unterlagen zur Lizenzverlängerung künftig auch per E-Mail einreichen. Eine postalische Zusendung ist natürlich trotzdem weiterhin möglich.
- Wir senden Ihnen die neue Lizenz im DIN A4 Format per Post zu.
- Für die Ausstellung der neuen Lizenzen im DIN A4 Format wird kein Passbild mehr benötigt.
- Voraussetzung zur Ausstellung einer „DOSB-Lizenz“ durch den lsb h ist die Mitgliedschaft in einem hessischen Sportverein.
Ausführliche Informationen zur Umstelllung des Lizenzswesens finden Sie im "INFOBLATT UMSTELLUNG LIZENZWESEN"
Lizenzverlängerung
BITTE BEACHTEN:
Der Landessportbund Hessen (lsb h) kann nur die Lizenzen verlängern, die auch vom lsb h ausgestellt wurden (den Aussteller der Lizenz finden Sie auf der Lizenz aufgeführt meist rechts neben dem DOSB-Logo).
Lizenzen der Sportverbände müssen für eine Verlängerung an den zuständigen Sportverband gesendet werden.
VERLÄNGERUNG der Lizenzen im Landessportbund Hessen:
Um die Lizenz um vier Jahre zu verlängern, müssen innerhalb der Gültigkeitsdauer Fortbildungen im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten (LE) nachgewiesen werden. Diese sollten sich nach dem entsprechenden Profil der Lizenz richten.
ACHTUNG: Ab sofort können Lizenzen frühestens 3 Monate vor Ablauf verlängert werden!
Vorher eingesandte Unterlagen können nicht bearbeitet werden und werden zurückgesendet. Wir bitten daher von vorzeitiger Einsendung abzusehen.
Die Verlängerung erfolgt künftig um 4 Jahre ab dem Tag/Monat des Erstausstellungsdatums.
Beispiel:
Erstausstellung Lizenz erfolgte am 18.02.2015
bisherige Gültigkeit bis: 30.06.2019
(Verlängerung frühestens 3 Monate vor Ablauf möglich, frühestes Einreich-Datum: 01.04.2019)
Neue Gültigkeit bei Verlängerung bis: 18.02.2023
Bitte beachten Sie die speziellen Vorgaben bei der Verlängerung von themenspezifischen Aufbauprofilen auf der 2. Lizenzstufe (siehe "Infoblatt Ergänzungen 2. Lizenzstufe")!
WAS PASSIERT, WENN IHRE LIZENZ ABGELAUFEN IST?
Wird der Vier-Jahreszeitraum zur Lizenzverlängerung überschritten, sind zur Verlängerung Fortbildungen in folgender Anzahl an Lerneinheiten (LE) notwendig:
- im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit 24 LE
- im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit 32 LE
- im 4. und 5. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit 40 LE
- um 6 und mehr Jahre überschritten neuer Lizenzerwerb
Folgende Unterlagen werden für die Verlängerung benötigt:
- Originallizenz im „alten Format“
- Fortbildungsbescheinigungen über mind. 15LE
- unterschriebener Verhaltenskodex (falls noch nicht eingereicht)
- unterschriebene Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung im Lizenzwesen (falls noch nicht eingereicht)
Die Formulare zum Verhaltenskodex und zur Einwilligungserklärung finden Sie rechts im Downloadbereich.
Bitte die Unterlagen postalisch an folgende Adresse senden:
Landessportbund Hessen e. V.
Geschäftsbereich Schule, Bildung und Personalentwicklung (GB SBP)(bitte unbedingt angeben!)
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt am Main
Weitere Hinweise:
Besonderheit: Übungsleiter C-Lizenzen mit dem Profil Kinder/Jugendliche werden von der Sportjugend Hessen verlängert. Die Unterlagen bitte senden an: Sportjugend Hessen, Frau Annette Becker, Friedenstr. 99, 35578 Wetzlar (Tel.: 06441 979619).
Die Lizenzverlängerung im Landessportbund Hessen e. V. ist kostenfrei.
Ausführliche Informationen zur Lizenzverlängerung finden Sie im "INFOBLATT UMSTELLUNG LIZENZWESEN"
Verhaltenskodex zum Kindeswohl
Für die Lizenzneuausstellung bzw. Lizenzverlängerung muss neben der Teilnahmebestätigung der Fortbildungsmaßnahme einmalig der unterschriebene Verhaltenskodex beigefügt werden. Ansonsten kann die Lizenzverlängerung, gemäß der Satzungsänderung durch den Sportbundtag 2012, nicht ausgestellt werden.
Der Verhaltenskodex ist unterschrieben vorzulegen, unabhängig davon, ob Sie hauptsächlich in der Kinder- und Jugendarbeit oder im Bereich der Erwachsenen und Älteren tätig sind.
Das Formular zum Verhaltenskodex finden Sie hier.
Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung im Lizenzwesen
Im Zuge der Umstellung auf das Lizenzmanagementsystem sowie der Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung wird ab sofort eine Einwilligungserklärung im Lizenz- und Qualifizierungswesen benötigt.
Ohne vorliegende Einwilligungserklärung kann keine Lizenz ausgestellt werden.
Der Landessportbund Hessen e. V. (lsb h) und seine Außenstellen erheben bei der Anmeldung zu Qualifizierungsmaßnahmen sowie im Lizenzsystem personenbezogene Daten. Dabei werden Name, Vorname, Geschlecht, Titel, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse der Teilnehmer/-innen erhoben, verarbeitet, genutzt und gespeichert. Der Schutz dieser personenbezogenen Daten wird durch die Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt.
Im Zuge der Umstellung auf das neue Lizenzmanagementsystem (LiMS) durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) werden zum Zwecke der Lizenzausstellung und -verlängerung personenbezogene Daten übermittelt. Mit der Einwilligung erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Lizenzausstellung oder -verlängerung an das DSOB-Lizenzmanagementsystem (LiMS) weitergegeben werden. Der DOSB hat zu keiner Zeit Einsicht in die personenbezogenen Daten der Lizenzinhaber. Hierzu wurde zwischen dem DOSB und dem lsb h ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO geschlossen.
News
für Sie
Online-Veranstaltung Bewegungsfreundliche Schulhofgestaltung am 5. Juli 2023
Grundschulen, die im Ganztag arbeiten, sind in stärkerem Maße als früher gefordert, Schülerinnen und Schülern ein anregendes und bewegungsförderndes Umfeld zu bieten, in dem sie sich gesund entwickeln können. Die Gestaltung des Schulhofs ist deshalb immens wichtig: Räume und Spielgeräte können zu Sport, Bewegung, Geschicklichkeitsübungen und gemeinsamem Spiel einladen und herausfordern. Die Serviceagentur Ganztag und der Landessportbund Hessen informieren daher am 5. Juli 2023 von 16.30 - 18.00 Uhr über Möglichkeiten, wie der Schulhof multifunktional, bewegungsaktiv und naturnah gestaltet werden kann und welche konkreten ersten Schritte dorthin gemacht werden können.
Anmeldung über folgenden Link: Der Schulhof in Bewegung - bewegungsfreundliche Schulhofgestaltung für Grundschulen | Ganztägig lernen in Hessen (ganztag-hessen.de)
Der neue Bildungsbericht ist da!

Welche Rolle spielen Sport und Bewegung in Bezug auf lebenslanges Lernens, wie sehen die vielfältigen Bildungsangebote des organisierten Sports in Hessen aus und welche besonderen Formate gab es von 2018 bis 2023? Diese und viele weitere Fragen beantwortet der neue Bildungsbericht. Jetzt downloaden!
Lizenzverlängerung seit 1.1.23 per E-Mail möglich
Seit dem 1. Januar 2023 können nun die ersten Lizenzen im
"neuen Format" per E-Mail verlängert werden.
Weitere Informationen dazu HIER...
Ansprechpartner
Schule, Bildung und Personalentwicklung
Marion Leonhardt
Sachbearbeitung
Tel.: 069 6789-311
E-Mail: mleonhardt@ lsbh.de
Ivonne Jahn
Sachbearbeitung
Tel.: 069 6789-448
E-Mail: ijahn@ lsbh.de
Marita Bahmer
Sachbearbeitung
Tel.: 069 6789-313
E-Mail: mbahmer@ lsbh.de