Lizenzinformation und Verlängerung

LIZENZ

INFORMATION & VERLÄNGERUNG

Alle Lizenzausbildungen, die der Landessportbund Hessen anbietet, sind vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), dem Dachverband des organisierten Sports in Deutschland, genehmigt.
"DOSB Lizenzen" müssen in der Regel alle vier Jahre verlängert werden. Durch regelmäßige Fortbildungen bleiben die lizenzierten Übungsleiter/innen stets auf dem aktuellen Stand und garantieren die hohen Qualitätsstandards einer DOSB-Lizenz.
 

Hinweise zur Lizenzverlängerung finden Sie nachstehend in der Rubrik "Lizenzverlängerung".

Ansprechpartner für Rückfragen sind:

Übungsleiter C/B-Lizenzen im Erwachsenenbereich:
Ivonne Jahn, Telefon +49 69 6789-448 (lsb h)

Übungsleiter C-Lizenzen Kinder/Jugendliche:
Annette Becker, Telefon +49 6441 979619 (Sportjugend Hessen)

Allgemeine Informationen zur Umstellung des Lizenzwesens im lsb h

Zum 1. Januar 2019 hat der Landessportbund Hessen (lsb h) das Lizenzwesen auf das neue DOSB-Lizenzmanagementsystem umgestellt. Dadurch ändern sich nicht nur die Optik der Lizenz, sondern auch die Vorgaben zur Gültigkeitsdauer. Die Änderungen betreffen alle Lizenzarten und Lizenzstufen (Übungsleiter C/B, Vereinsmanager C/B etc.).

Der Landessportbund Hessen bleibt weiterhin der ausstellende Verband (siehe Musterurkunde Logo unten rechts).
Die Marke „DOSB-Lizenz“ wird über das neue Din-A4-Format stärker transportiert

DOSB-Lizenzen können bereits ab dem 16. Lebensjahr ausgestellt werden und sind bundesweit gültig.

Das Dokument besteht künftig aus zwei Seiten. Die erste Seite ist dabei als „Urkunde“ mit Angaben zur Lizenz konzipiert (siehe Bild Musterurkunde), die zweite Seite enthält die personalisierten Daten der Lizenzinhaberin/des Lizenzinhabers.

GÜLTIGKEITEN:

Die Gültigkeit einer Lizenz beginnt ab sofort mit dem Prüfungsdatum der Ausbildung (Ausstellungsdatum) und endet genau nach vier Jahren.

Beispiel:
Erstausstellung Lizenz erfolgt am 18.04.2018
Neue Gültigkeit: 17.04.2022

WICHTIGE HINWEISE:

  • Der lsb h stellt keine Lizenzen im Scheckkarten-Format aus.
  • Lizenzen im „alten Format“ behalten ihre Gültigkeit. Erst bei der nächsten notwendigen Verlängerung wird das Format umgestellt. Nach Verlängerung erhalten Sie Ihre abgelaufene Lizenz (im „alten Format) gemeinsam mit der Lizenz im „neuen Format“ sowie den eingereichten Fortbildungsbescheinigungen wieder zurück.
  • Sind Sie einmal im Besitz einer Lizenz im „neuen Format“, können Sie alle Unterlagen zur Lizenzverlängerung künftig auch per E-Mail einreichen. Eine postalische Zusendung ist natürlich trotzdem weiterhin möglich.
  • Wir senden Ihnen die neue Lizenz im DIN A4 Format per Post zu.
  • Für die Ausstellung der neuen Lizenzen im DIN A4 Format wird kein Passbild mehr benötigt.
  • Voraussetzung zur Ausstellung einer „DOSB-Lizenz“ durch den lsb h ist die Mitgliedschaft in einem hessischen Sportverein.

Ausführliche Informationen zum Lizenzwesen finden Sie im "INFOBLATT UMSTELLUNG LIZENZWESEN"

Lizenzverlängerung

BITTE BEACHTEN:
Bei allen Lizenzen handelt es sich um eine DOSB-Lizenz! Der Landessportbund Hessen (lsb h) kann nur eigene Lizenzen verlängern. Lizenzen der Fachverbände (z.B. Hessischer Turnverband, Sportjugend Hessen, Schützenverband etc.) müssen zur Verlängerung dem zuständigen hessischen Fachverband eingereicht werden. Sie finden den Fachverband per Logo oder Stempel auf Ihrer DOSB-Lizenz.

VERLÄNGERUNG der Lizenzen im Landessportbund Hessen:

Um die Lizenz zu verlängern, müssen innerhalb der Gültigkeitsdauer Fortbildungen im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten (LE) nachgewiesen werden. Diese sollten sich nach dem entsprechenden Profil der Lizenz richten. Fortbildungen finden Sie unter: www.sport-erlebnisse.de

HINWEIS: Lizenzen können frühestens 3 Monate vor Ablauf zur Verlängerung eingereicht werden!

Die Verlängerung erfolgt um 4 Jahre ab dem Tag/Monat des Erstausstellungsdatums.

Beispiel:
Erstausstellung Lizenz erfolgte am 18.02.2019
Neue Gültigkeit bei Verlängerung bis: 18.02.2023
(frühestes Einreich-Datum: 18.11.2022)

Bitte beachten Sie die speziellen Vorgaben bei der Verlängerung von themenspezifischen Aufbauprofilen auf der 2. Lizenzstufe (siehe "Infoblatt Ergänzungen 2. Lizenzstufe")!
 

WAS PASSIERT, WENN IHRE LIZENZ ABGELAUFEN IST?

Nach Ablauf sind zur Verlängerung Fortbildungen in folgender Anzahl an Lerneinheiten (LE) notwendig:

  • im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit                24 LE
  • im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit      32 LE
  • im 4. und 5. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit      40 LE
  • 6 Jahre                                                          neuer Lizenzerwerb

Folgende Unterlagen werden für die Verlängerung benötigt:

Lizenzen im „neuen A4-Urkundenformat“

  • Fortbildungsbescheinigungen über mind. 15LE
  • unterschriebener Verhaltenskodex (bitte bei jeder Lizenzverlängerung einreichen)
  • aktuelle Kontaktdaten (Anschrift, Rufnummer)

Lizenzen im „alten Format“

  • Originallizenz im „alten Format“
  • Fortbildungsbescheinigungen über mind. 15LE
  • unterschriebener Verhaltenskodex
  • unterschriebene Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung im Lizenzwesen

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an lizenzen@remove-this.lsbh.de

Die Lizenzverlängerung im Landessportbund Hessen e. V. ist kostenfrei.
 

Ausführliche Informationen zur Lizenzverlängerung finden Sie im "INFOBLATT UMSTELLUNG LIZENZWESEN"

Verhaltenskodex zum Kindeswohl

Für die Lizenzneuausstellung und die folgenden Lizenzverlängerungen ist ein unterschriebener Verhaltenskodex erforderlich. (Satzungsänderung durch den Sportbundtag 2012)

Der Verhaltenskodex ist unterschrieben vorzulegen, unabhängig davon, ob Sie hauptsächlich in der Kinder- und Jugendarbeit oder im Bereich der Erwachsenen und Älteren tätig sind.

Das Formular zum Verhaltenskodex finden Sie hier.

Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung im Lizenzwesen

Im Zuge der Umstellung auf das Lizenzmanagementsystem sowie der Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung wird ab sofort eine Einwilligungserklärung im Lizenz- und Qualifizierungswesen benötigt.

Ohne vorliegende Einwilligungserklärung kann keine Lizenz ausgestellt werden.

Der Landessportbund Hessen e. V. (lsb h) und seine Außenstellen erheben bei der Anmeldung zu Qualifizierungsmaßnahmen sowie im Lizenzsystem personenbezogene Daten. Dabei werden Name, Vorname, Geschlecht, Titel, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse der Teilnehmer/-innen erhoben, verarbeitet, genutzt und gespeichert. Der Schutz dieser personenbezogenen Daten wird durch die Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt.
Im Zuge der Umstellung auf das neue Lizenzmanagementsystem (LiMS) durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) werden zum Zwecke der Lizenzausstellung und -verlängerung personenbezogene Daten übermittelt. Mit der Einwilligung erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Lizenzausstellung oder -verlängerung an das DSOB-Lizenzmanagementsystem (LiMS) weitergegeben werden. Der DOSB hat zu keiner Zeit Einsicht in die personenbezogenen Daten der Lizenzinhaber. Hierzu wurde zwischen dem DOSB und dem lsb h ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO geschlossen.

Das Formular zur Einwilligungserklärung finden sie HIER.

Downloadbereich

Einwilligungs-erklärung

Datenverarbeitung als Download (PDF)

Kindeswohl

Verhaltenskodex als Download (PDF)

Infoblatt Umstellung Lizenzwesen

Allgemein als Download (PDF)

Organigramm Lizenzwesen

von lsb h & Sportjugend

News

für Sie

Der neue Bildungsbericht ist da!

Welche Rolle spielen Sport und Bewegung in Bezug auf lebenslanges Lernens, wie sehen die vielfältigen Bildungsangebote des organisierten Sports in Hessen aus und welche besonderen Formate gab es von 2018 bis 2023? Diese und viele weitere Fragen beantwortet der neue Bildungsbericht. Jetzt downloaden!

 

Lizenzverlängerung seit 1.1.23 per E-Mail möglich

Seit dem 1. Januar 2023 können nun die ersten Lizenzen im
"neuen Format" per E-Mail verlängert werden.
Weitere Informationen dazu HIER...

 

Rückblick zum ZukunftsLabor 2.0 am 14.02.2023

Der Landessportbund Hessen e.V., das Hessische Kultusministerium und die Zentralstelle für Schulsport und Bewegungsförderung haben gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Schul- und Vereinssport am 14.02.2023 das ZukunftsLabor 2.0 veranstaltet. In vier Zukunftsfeldern (neue Wettbewerbsformate, neue Formate der Qualifizierung, neue Sporträume und neue Sportsteuerung) wurden Perspektiven, Projektideen und Maßnahmen für die Weiterentwicklung des Schul- und Vereinssports diskutiert. Zur kurzen Nachbetrachtung und zum Graphic Recording geht es HIER.

 

Ansprechpartner

Schule, Bildung und Personalentwicklung

Marion Leonhardt

Sachbearbeitung

 

Tel.: 069 6789-311
E-Mail: mleonhardt@remove-this.lsbh.de

Ivonne Jahn

Sachbearbeitung

 

Tel.: 069 6789-448
E-Mail: ijahn@remove-this.lsbh.de

Marita Bahmer

Sachbearbeitung

 

Tel.: 069 6789-313
E-Mail: mbahmer@remove-this.lsbh.de