Versicherungen
ARAG
Sportversicherung

Allen unseren Mitgliedern bietet die ARAG Sportversicherung Schutz und Sicherheit über die Sportversicherung des Landessportbunds Hessen e.V. Mehr
Verwaltungs
berufsgenossenschaft

Die Pflichtmitgliedschaft schützt Vereine nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit ihrer Beschäftigten (z.B. Platzwart) vor Schadenersatzansprüchen. Mehr
Verein
gut versichert
Versicherungen sind für Sportvereine ebenso wichtig, wie für Privatpersonen oder Unternehmen. Je nach Größe des Vereins und nach den Gegebenheiten, die in den Vereinen vorzufinden sind, braucht jeder Verein eine andere Zusammenstellung verschiedener Versicherungen, um optimal abgesichert zu sein.
Die Versicherung, die jeder hessische Sportverein, der Mitglied des lsb h ist, besitzt, ist die ARAG-Sportversicherung. Vereine, die Mitarbeiter aufgrund eines Arbeits- oder Dienstvertrages beschäftigen, sind verpflichtet, diese über die Verwaltungsberufsgenossenschaft gegen Unfallschäden zu versichern.
Diesen beiden Versicherungen nehmen wir uns ebenso an, wie der Ehrenamtsversicherung, die unseres Erachtens in keinem Verein fehlen sollte.
Im World Wide Web sind nicht nur Firmen, Medien und Privatpersonen global vernetzt. Auch Sportvereinen bietet die Digitalisierung von Daten große Vorteile. Damit steigt jedoch nicht nur die Effizienz, sondern auch das Risiko eines Online-Angriffs durch skrupellose Cyber-Kriminelle. Die verschärften gesetzlichen Verpflichtungen zur Einhaltung des Datenschutzes sollen Schutz bieten, verkomplizieren aber oft die Arbeit mit komplexen Datensätzen und verunsichern viele Anwender. Ein professioneller Umgang mit den vorhandenen Mitglieder- und Vereinsdaten und eine auf Vereine zugeschnittene Absicherung werden daher immer wichtiger. Die ARAG Sportversicherung bietet mit ihrem CyberSchutz für Sportvereine, der zusammen mit der Fa. Himmelseher konzipiert wurde, eine passgenaue Absicherung für kleine und mittlere Vereine bis 1.000 Mitglieder. Für größere Vereine und Verbände wird eine Absicherung nach einer individuellen Risikoprüfung vorgehalten.
Aus aktuellem Anlass hat die ARAG hier noch einmal explizit eine Ausarbeitung vorgestellt.
Wann leistet der ARAG CyberSchutz für Sportvereine?
Versichert ist der direkte, gezielte Angriff über das Internet auf die IT-Systeme oder die Webseite des Vereins, mit der Folge, dass diese beschädigt, zerstört, verändert, blockiert oder missbraucht werden, z.B. durch
- unbefugte Zugriffe auf personenbezogene Daten
- unberechtigte Aneignung von Zugangsdaten des Vereins
- Veränderungen der Webseite des Vereins
Mitversichert sind auch nicht zielgerichtete Cyber-Angriffe durch Übermittlung von Schadsoftware/Malware (zum Beispiel Viren, Würmer sowie Trojaner).
Bei ungezielten Online-Attacken sind Sie bis 10.000 Euro abgesichert. Bei gezielten Online-Attacken schützen wir Sie wahlweise mit einer Versicherungssumme von 100.000, 150.000 oder 250.000 Euro. Die Selbstbeteiligung beträgt 500 Euro.
Was leistet der ARAG CyberSchutz für Sportvereine?
Wiederherstellung Ihrer Handlungsfähigkeit
Nach einer Online-Attacke oder Datenmissbrauch beraten erfahrene IT-Experten individuell. Damit der Verein möglichst schnell wieder ins Spiel kommt, leitet der im Versicherungsschutz enthaltene Dienstleister umgehend die erforderlichen IT-Maßnahmen ein. Zum Beispiel ermittelt er die Schadenursache, schließt die Sicherheitslücke und spielt das letzte Backup auf.
Rückhalt vor Gericht
Infolge eines Cyber-Angriffs wird dem Verein eine Verletzung des Datenschutzes vorgeworfen. Versichert sind die Kosten für Ihre Rechtsberatung durch einen Anwalt (bis 1.000 Euro) und die Verteidigung in einem Strafverfahren (bis 100.000 Euro pro Versicherungsfall, ohne Abzug einer Selbstbeteiligung). Beispielsweise wenn durch einen Cyber-Angriff zutage kommt, dass der Verein Datenschutzverordnungen nicht ausreichend berücksichtigt hat.
Unterstützung im Krisen-Management
Der gute Ruf Ihres Vereins ist genauso wichtig wie Punkte und Siege. Beim Vorwurf einer angeblichen Datenschutzverletzung von Medien oder in sozialen Netzwerken wird der Verein mit einer professionellen Krisenberatung unterstützt. Versierte Spezialisten werden empfohlen, die zum Beispiel Konzepte zur Wiederherstellung Ihrer Reputation entwickeln. Die Kosten hierfür sind mitversichert.
Schutz für Ihr Vereinsvermögen
Ob der Sportbetrieb mit einer Hacker-Offensive, einer DoS Attacke oder einer Malware zu kämpfen hat: ARAG trägt für den Verein die nachfolgenden finanziellen Folgeschäden und sichert so die Liquidität. Die Kosten für die Wiederherstellung der Vereins-Website sowie von vereinseigenen Daten und Mitgliederdaten
- Die Kosten nach einer Datenschutzverletzung für die gesetzlich vorgeschriebene Information von Betroffenen und Behörden – auch über eine Internet-Seite (bis 10.000 Euro)
- Die Kosten für den vereinseigenen Schaden bei Cyber-Betrug bis 5.000 Euro.
Schutz bei Haftungsfragen
Durch eine Online-Attacke auf einen Verein können auch Mitglieder zu Schaden kommen. Zum Beispiel weil der Verein unwissentlich einen Virus weitergegeben hat. Oder im Rahmen eines Cyber-Angriffs werden vertrauliche Daten entwendet und Mitglieder machen Schadenersatzansprüche geltend. Mit der enthaltenen Cyber-Haftpflicht steht ARAG dem Verein in diesen Fällen zur Seite.
Zusätzlichen Service für Versicherte
Anwaltliche Unterstützung bei Urheberrechtsverstößen im Internet
Schnell ist mal ein Foto ohne Zustimmung des Urhebers versehentlich auf der vereinseigenen Facebook-Seite gepostet oder ein Mitglied hat über das WLAN des Vereins illegal die neuesten Filme heruntergeladen.
ARAG übernimmt die Kosten für einen kompetenten Anwalt, der individuell berät. (250 Euro je Beratung, maximal 500 Euro je Kalenderjahr).
Rechtliche Prüfung Ihrer Vereins-Website
Erfüllt die Vereins-Website alle aktuellen gesetzlichen Vorgaben? Entsprechen Widerrufs-
und Datenschutzbelehrung dem geltenden Recht? Nach dem ARAG Web-Check wissen Vereine mehr. Spezialisierte Anwälte zeigen auf, wie es um die Rechtssicherheit Ihrer Vereins-Website bestellt ist. Die Kosten für eine Prüfung bis 100 Euro je Kalenderjahr sind mitversichert.
ARAG Online Rechts-Service
Kostenfreier Zugang zu einer juristischen Datenbank mit über 1.000 Musterschreiben und -verträgen aus vielen Rechtsbereichen
Ansprechpartner
Ihr Versicherungsbüro beim LSB/LSV hilft Ihnen gerne weiter. Die Kontaktdaten sowie Informationen zum Produkt einschließlich Abschlussmöglichkeiten finden Sie unter www.arag-sport.de oder Sie kontaktieren Frau Schülzgen, E-Mail: Ursula.Schuelzgen@arag.de, Telefon: 069/2474394-60
Mit der Sportversicherung bieten wir unseren Mitgliedsorganisationen, deren ehren- und hauptamtlich tätigen Funktionären sowie den einzelnen Vereinsmitgliedern eine wesentliche Grundabsicherung über unseren Versicherungspartner ARAG. Die Durchführung von Vereinsveranstaltungen ist über die Sport-Haftpflichtversicherung grundsätzlich versichert.
Fällt jedoch eine Veranstaltung aus, liegt das Kostenrisiko beim Verein. Dies kann das Budget signifikant belasten.
Um die stetig steigenden Kosten und die damit verbundenen finanziellen Herausforderungen für Vereinsveranstaltungen in eine planbare Versicherungslösung zu überführen, hat der Versicherungsmakler des LSB – Himmelseher Sportversicherung – ein sportspezifisches Versicherungskonzept zur Absicherung von ausfallbedingten Kosten bei Vereinsveranstaltungen mit der ARAG verhandelt. Die sogenannte Veranstaltungsausfallversicherung kann unkompliziert online abgeschlossen werden.
Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick zu den wesentlichen Leistungen und Besonderheiten:
Die Veranstaltungsausfallversicherung bietet finanziellen Schutz, wenn die zum Versicherungsschutz angemeldete Veranstaltung durch Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des Vereins liegen, unplanmäßig verschoben oder verlegt wird oder ausfällt. Hierzu zählen unter anderem:
- Wettereinflüsse, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen – z. B. Sturm ab Windstärke 8
- witterungsbedingte Nichtnutzbarkeit der Veranstaltungsstätte
- Todesfälle oder lebensbedrohliche Unfälle oder körperliche Zusammenbrüche von Zuschauern, Teilnehmern oder Akteuren
- Entzug der bereits erteilten Veranstaltungsgenehmigung durch Behörden
- Terrorakte und -androhungen gegen die Veranstaltung
Zudem ist auch der Ausfall der Veranstaltung versichert, wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund einer Gewalthandlung oder eines Terroraktes im näheren Umfeld zur Veranstaltung pietätlos wäre.
Als besonderes Highlight der Veranstaltungsausfallversicherung wird bei Warnstufe 2 des Deutschen Wetterdienstes, bei Veranstaltungen im Freien, grundsätzlich eine Gefahr für Leib und Leben unterstellt. Somit können Sie bei einer erforderlichen Absage wegen einer wetterbedingten Gefahr einen vereinfachten Nachweis - z. B. per Screenshot - im Schadenfall erbringen.
Die Veranstaltungsausfallversicherung kann online für Veranstaltungen mit einem Kostenrahmen bis zu 30.000 Euro abgeschlossen werden.
Wenn Sie Fragen zum Produkt haben oder ein Angebot für größere Veranstaltungen
(Kosten > 30.000 Euro) benötigen, steht Ihnen das Versicherungsbüro im Hause des Sports gerne zur Verfügung:
Versicherungsbüro beim
Landessportbund Hessen e.V.
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt
Tel: (069) 247439460
E-Mail: vsbfrankfurt@arag-sport.de
Internet: www.ARAG-Sport.de
Egal, wie viel Sie über Erste Hilfe wissen: Der größte Fehler ist, im Fall des Falles gar nicht erst zu helfen.
Nicht nur der "Fall Eriksen" bei der Fußball-Europameisterschaft macht uns schlagartig klar, wie wichtig im Notfall Erste Hilfe ist. Schnelles Handeln kann überlebenswichtig sein – nicht nur im Sport. Ein wichtiger nächster Schritt: Frischen Sie Ihr Wissen zur Ersten Hilfe auf, damit Sie beherzt handeln können, wenn es darauf ankommt. Bitte bedenken Sie: Egal, wie groß Ihre Unsicherheit ist – der größte Fehler ist, gar nicht erst zu helfen.
Wegen Corona: Erste Hilfe-Kasten aufstocken
Gewisse Hygienemaßnahmen waren auch vor Corona schon wichtig. Denn Einweghandschuhe gehörten schon immer in einen gut gepackten Verbandskasten. Wichtig in Corona-Zeiten ist jetzt aber das frühzeitige Anziehen der Handschuhe. Womit das Erste-Hilfe-Kit nun unbedingt aufgestockt werden sollte, sind Desinfektionsmittel und Mundschutz; dieser möglichst für sich selbst und für den Verletzten. Auf eine Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung sollte man zurzeit verzichten, keinesfalls aber auf die Herzdruckmassage. Sobald professionelle Hilfe eintrifft, raten die ARAG Experten Ersthelfern, die Hände gründlich zu desinfizieren oder zu waschen, sofern möglich.
Den Notruf 112 wählen
Den Rettungsdienst erreichen Ersthelfer unter der 112. Bis der Rettungswagen am Unfallort eintrifft – durchschnittlich ist er in acht Minuten da – können Helfer auch telefonische Unterstützung beim Notruf bekommen. Keine Scheu sollte man haben, sich Unterstützung zu holen, beispielsweise wenn es gilt, einen Verletzten aus einer Gefahrenzone zu bringen. Sobald dann die Rettungskräfte vor Ort sind, folgt man deren Anweisungen und zieht sich zurück, wenn man nicht mehr gebraucht wird.
Was passiert, wenn man nicht hilft?
In Deutschland ist Erste Hilfe nicht nur eine moralische Pflicht, sondern vor allem eine rechtliche. Daran hat sich auch durch das Coronavirus nichts geändert. Wer es unterlässt, im Notfall oder bei Gefahr Erste Hilfe zu leisten, macht sich strafbar und riskiert sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe (§ 323 c Strafgesetzbuch). Allerdings raten die ARAG Experten, dabei stets auf die eigene Sicherheit zu achten, denn niemandem ist geholfen, wenn sich der Ersthelfer selbst in Gefahr bringt. Bei einem Verkehrsunfall bedeutet das beispielsweise, eine Warnweste anzulegen, den Warnblinker einzuschalten und sich hinter der Leitplanke zum Unfallort zu bewegen. Um Folgeunfälle zu vermeiden, sollte man sich als nächstes um die Absicherung des Unfallortes kümmern und ein Warndreieck am Straßenrand aufstellen – auf einer Landstraße in 100 Metern Entfernung vom Unfall, auf der Autobahn 200 Meter weit weg. Um eine Ansteckung mit dem Corona-Virus zu vermeiden, sollten zudem derzeit sofort Einmal-Handschuhe angezogen und am besten auch ein Mundschutz getragen werden.
Vier Fragen, die sich Sportvereine stellen sollten
Wo hängt der Erste-Hilfe-Kasten?
Nicht nur Trainer und Übungsleiter sondern alle Vereinsmitglieder sollten wissen, wo der Erste-Hilfe-Kasten hängt. Schließlich kann auch den Trainern etwas passieren. Gibt es Hinweisschilder, wo der Erste-Hilfe-Kasten zu finden ist? Entspricht er der DIN-Norm, ist er komplett und aktuell bestückt? Das gilt auch für mobile Erste-Hilfe-Koffer.
Gibt es einen Defibrillator in der Nähe?
Möglicherweise gibt es einen öffentlichen Defibrillator unweit der Sportstätte. Vielleicht hilft ein Hinweis am "Schwarzen Brett"... Wie wäre es, wenn der Verein ein eigenes Gerät anschafft – finanziert von Sponsoren oder via Crowdfunding.
Sind alle Trainer und Übungsleiter als Ersthelfer geschult?
Zu wissen, was im Notfall zu tun ist, macht sicher. Eine Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse sollte alle zwei Jahre geschehen.
Kann man überall einen Notruf absetzen?
Bei Sportstätten mit schlechtem Netzempfang sollte ein Zugang zu einem Festnetztelefon bestehen.
Jetzt Defibrillatoren mit der Elektronikversicherung absichern
Die jüngsten Ereignisse der Fußball-Europameisterschaft haben wieder gezeigt, wie wichtig ein Defibrillator an der Sportstätte ist. Um schnell reagieren zu können und Schlimmes zu verhindern, haben schon viele Vereine ihre Sportstätte mit dem wichtigen Helfer ausgerüstet.
Leider sind die Geräte in der Vergangenheit mehrfach Opfer von Diebstählen und Vandalismus geworden. Um in diesem Fall schnell für Ersatz sorgen zu können, gibt es die Elektronikversicherung.
Diese sichert die im Vertrag benannten technischen Geräte gegen plötzliche Beschädigungen, Verlust und Zerstörung aller Art ab – zum Beispiel auch die lebensrettenden Defibrillatoren. Die Absicherung ist damit über die versicherten Risiken einer Inventarversicherung hinausgehend und bietet sogar Schutz „unterwegs“.
Wissen Sie, ob Ihre Geräte versichert sind? Das Versicherungsbüro beim Landessportbund Hessen e.V. hilft Ihnen gerne bei der Absicherung dieses Lebensretters.
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
Otto-Fleck-Schneise 4,
60528 Frankfurt
Telefon 069 247439485
Fax 0211 963-3626
E-Mail: vsbfrankfurt@ARAG-Sport.de
www.ARAG-Sport.de
(Stand: 22.06.2021)
Ansprechpartner*innen
Vereinsmanagement
Steffen Kipper
Geschäftsbereichsleiter
Tel.: 069 6789-255
Fax: -303
E-Mail: skipper@lsbh.de
Miriam Wollmann
Investitionszuschüsse, Bezuschussung ÜL & VM
Tel.: 069 6789-290
Fax: -303
E-Mail: mwollmann@lsbh.de
Ralph Hoffmeister
Neuaufnahmen, Bezuschussung ÜL
Tel.: 069 6789-318
Fax: -303
E-Mail: rhoffmeister@lsbh.de
Sabine Salzmann
Jubiläen, Ehrungen, Bezuschussung ÜL, GEMA
Tel.: 069 6789-445
Fax: -303
E-Mail: ssalzmann@lsbh.de
Christiane Göckel
Investitionszuschüsse
Tel.: 069 6789-264
Fax: -303
E-Mail: cgoeckel@lsbh.de
Sarah Feldmann
Bezuschussung ÜL
Tel.: 069 6789-254
Fax: -303
E-Mail: sfeldmann@lsbh.de
Nadine Franz
Bezuschussung ÜL
Tel.: 069 6789-241
Fax: -303
E-Mail: nfranz@lsbh.de
Geschäftsbereich
Allgemeine Kontaktdaten
Tel.: 069-6789 555
Fax: -303
E-Mail: vereinsmanagement@lsbh.de