Investitionszuschüsse

Investitionszuschüsse

Baumaßnahmen und Sportgeräte


Gegenstände der Förderung
1. Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen

Ziel und Gegenstand der Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen ist die Förderung von vereinseigenen bzw. den Mitgliedsvereinen langfristig (mindestens 25 Jahre) überlassenen
Sportanlagen, die überwiegend vom Verein genutzt werden und deren gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist. Bauherr und/oder Nutzer muss der Verein sein. Gemeinschaftsprojekte mehrerer Vereine sind zulässig.

Zu den Baumaßnahmen gehören:

  • Sanierung und Modernisierung,

  • Ökologische Maßnahmen,

  • Neubau und Erweiterung,

  • Beleuchtungsanlagen.

2. Zuschüsse für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb

Ziel ist die Förderung der Anschaffung von langlebigen Sportgeräten, die unmittelbar für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Übungsgruppen der Vereine verwendet werden.
Nicht gefördert werden Anschaffungen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen sowie Peripheriegeräten und Computern.
Ebenfalls werden keine Anschaffungen unter einem Gesamtbetrag von Euro 300,- bezuschusst. Die Anschaffung von Gerätepaketen ab Euro 300,- ist zulässig.

Voraussetzungen der Förderung
Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen sind:

  • die Mitgliedschaft im lsb h seit mindestens 3 Jahren,

  • die Erfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen gegenüber dem lsb h, seinen Sportkreisen und seinen Verbänden,

  • der Nachweis der Gemeinnützigkeit und

  • die Erhebung eines zeitgemäßen Mitgliedsbeitrags.

Die Finanzierung der Maßnahmen muss gesichert und es soll ein finanzieller Eigenanteil des Vereins von mindestens 25 % der Gesamtkosten gewährleistet sein.
Die Abrechnung einer vorausgegangenen Maßnahme muss abgeschlossen sein.
Die Förderung setzt voraus, dass der Verein sämtliche Förderungsmöglichkeiten von Kommunen, Landkreisen sowie des Landes Hessen in Anspruch nimmt.

Das Informationsblatt zu den Richtlinien für Investitionszuschüsse finden Sie hier.

Sportförderung - Allgemein

Der lsb h gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit. Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushaltes durch den Beschluss der zuständigen Gremien bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

lsb h-eigene Förderprogramme

  1. Beschäftigung von Übungsleitern*innen (ÜL)
  2. Beschäftigung von Jugendleitern*innen (JL)
  3. Beschäftigung von Vereinsmanagern*innen (VM)
  4. Investitionszuschüsse - Durchführung von Baumaßnahmen und Anschaffung von langlebigen Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb

Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen sind

  • die Mitgliedschaft im lsb h seit mindestens 3 Jahren (für die Bezuschussung von Übungsleiter*innen, Jugendleiter*innen und Vereinsmanager'innen gilt diese Frist nicht),
  • die Erfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen gegenüber dem lsb h und seinen Verbänden,
  • der Nachweis der Gemeinnützigkeit,
  • die Finanzierung muss gesichert und ein angemessener Eigenanteil gewährleistet sein,
  • die Antragstellung muss vor der Maßnahme bzw. Beschaffung erfolgen,
  • die Anträge müssen termingerecht eingereicht, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein,
  • die Abrechnung einer vorausgegangenen Maßnahme muss abgeschlossen sein,
  • die Erhebung eines zeitgemäßen Mitgliedsbeitrages.

Zudem gibt es weitere finanzielle und ideelle Fördermaßnahmen des Geschäftsbereichs Sportinfrastruktur.

Arbeitshilfen

Investitions-zuschüsse

Link zum

Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Übersicht

Bundesförder-Programme

Ansprechpartner*innen

Investitionszuschüsse

Miriam Wollmann

Investitionszuschüsse

Tel.: 069 6789-290
E-Mail: investitionszuschuss@remove-this.lsbh.de

Christiane Göckel

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