Verbandsgericht

Verbandsgericht

im Landessportbund Hessen e.V.

- Unechtes Schiedsgericht

Die Delegierten des XXX. Sportbundtages des Landessportbundes Hessen e.V. (lsb h) haben am 27. September 2025 die Mitglieder für die neue Amtsperiode 2025-2028 des Verbandsgerichts gewählt.

Das Verbandsgericht setzt sich zusammen aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in und drei Beisitzern/innen. Namentlich sind dies

  • Alexander Engelhard (Vorsitzender)
  • Klaus Seeger (Stellvertreter)
  • Peter Dinkel (Beisitzer)
  • Nils Weigand (Beisitzer)
  • Werner Müller (Beisitzer)

Die Mitglieder des Verbandsgerichtes sind unabhängig und für drei Jahre gewählt. Sie bleiben bis zur satzungsgemäßen Wahl des nächsten Verbandsgerichts im Amt.

 

Neuregelungen des Verbandsgerichts und der Verbandsgerichtsordnung

I.    Aufbau Verbandsgericht (§ 7 VGO)

 

 

 

 

 

 

 

II. Verfahrensablauf (§§13-28 VGO)

Überblick über die Inhalte der neuen Verbandsgerichtsordnung

  • Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 1-12)
  • Das Verfahren (§§ 13-28)
  • Einstweilige Anordnungen (§§ 29-31)
  • Ordnungsmaßnahmen (§§ 32-33)
  • Verfahrensgebühr und Kosten (§§ 34-38)
  • Rechtsmittel und ergänzende Anwendung von Vorschriften (§§ 39-40)

Die Geschäftsstelle des Verbandsgerichts ist beim lsb h in Frankfurt angesiedelt. Ansprechpartnerin hier ist Maxi Behrendt, Referentin für juristische Angelegenheiten.


*Echtes und unechtes Schiedsgericht
Es gibt für die Vereinsgerichtsbarkeit zwei mögliche Arten von Schiedsgerichten, das echte oder das unechte Schiedsgericht.
Um ein echtes Schiedsgericht handelt es sich, wenn unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges eine Rechtsstreitigkeit einer unabhängigen und unparteilichen Instanz unterworfen wird, im Sinne von  §§ 1029,1066 Zivilprozessordnung (ZPO). Die Urteile können nach der ZPO vollstreckt werden.
Die Entscheidungen eines unechten Schiedsgerichts dagegen unterliegen, wenn der Unterlegene Klage erhebt, der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die Unabhängig- und die Unparteilichkeit der Mitglieder des Schiedsgerichts ist nicht gegeben, da unechte Schiedsgerichte Vereinsorgane sind, die in Vereinsangelegenheiten Entscheidungen treffen, ohne dass dadurch die staatliche Gerichtsbarkeit endgültig ausgeschlossen werden kann.

Verbands-

gerichtsordnung (VGO)

Geschäftsverteilungsplan und Interessenregister werden momentan aktualisiert
und werden demnächst hier wieder neu veröffentlicht.

Ansprechpartner

Verbandsgericht

Alexander Engelhard

Vorsitzender Verbandsgericht
 

E-Mail: verbandsgericht@remove-this.lsbh.de

Maxi Behrendt

(Referentin für  jur. Angelegenheiten)

E-Mail:
mbehrendt@remove-this.lsbh.de

Tel.: 069 6789-234
Fax: 069 6789-109