Ehrungen und Auszeichnungen

Ehrungen

und Auszeichnungen


Für Vereine wird es immer schwieriger, engagierte und qualifizierte Personen zu finden, die einen großen Teil ihrer Freizeit dafür hingeben, den Belangen ihres Vereins gerecht zu werden. Umso wichtiger ist es, diesem Einsatz durch eine Ehrung die nötige Anerkennung entgegenzubringen.

In vielen Vereinen finden Ehrungen im Kontext von Herbst- und Oktoberfesten, Jahresabschluss- oder Weihnachtsfeiern statt, weil dann der Rahmen entsprechend schön ist - oder sie sind Bestandteil der Mitgliederversammlung. Für die Vereinsverantwortlichen bedeutet dies einen gewissen zusätzlichen Aufwand, da neben der Veranstaltung auch noch die Ehrungen vorbereitet werden müssen. An alles wird dabei gedacht: Urkunden, Anstecknadeln, Blumen, Präsente, an den perfekten Platz fürs Gruppenfoto. Vergessen werden jedoch häufig die, die das gesamte Jahr über am meisten gefordert sind -  die Vorstandsmitglieder selbst. Vor allem der oder die erste Vorsitzende kommt häufig zu kurz. Wir empfehlen den Vereinen daher, einen Ehrungsausschuss zu bilden und eigene Ehrungsmöglichkeiten zu schaffen bzw. diese weiterzuentwickeln..

Diese sollten mit den Ehrungsmöglichkeiten des lsb h, aber auch mit den Verbänden, Sportkreisen und Kommunen abgestimmt sein, deren Ehrungsordnungen wir aufgrund ihrer Vielfalt in dieser Zusammenfassung nicht berücksichtigen können.

Der Landessportbund Hessen e.V. verpflichtet sich in seiner Satzung Personen zu ehren, die sich um den Sport verdient gemacht haben. Hierzu hat sich der lsb h eine Ehrungsordnung gegeben. Die sich laufend ändernden und wachsenden Ansprüche an das Ehrenamt setzen eine permanente Überprüfung und Modifizierung der Ehrungsbedingungen voraus. Letztlich stellen Ehrungen die seltene und viel zu geringe Anerkennung für die vielen ehrenamtlich tätigen Personen in unseren Vereinen, Sportkreisen und Verbänden dar.

Bei der Einreichung bitte unbedingt beachten:

  • die Anträge sind immer über den zuständigen Sportkreis einzureichen
    und
  • sollten dem lsb h spätestens  vier Wochen vor dem Verleihungstermin vorliegen.

Wichtig ist, dass die Ehrungen stets in zeitnahen Zusammenhang mit den Tätigkeiten oder Aktivitäten des zu Ehrenden stehen.

Antragsberechtigt sind nur Mitgliedsvereine, Sportkreise und Verbände des lsb h. Privatpersonen, Abteilungen oder Untergliederungen wie Kreise, Bezirke, etc. haben kein Antragsrecht.

lsb h - Ehrungen für ehrenamtlich Tätige im Vorstand

An Einzelpersonen aus Vereinen, Sportkreisen und Verbänden werden Ehrungen nach folgenden Ehrungsstufen verliehen:

  1. die Ehrenurkunde für mehrjährige ehrenamtliche Mitarbeit;
  2. die Verdienstnadel für besondere Verdienste;
  3. die Ehrennadel in Bronze vorwiegend für langjährige, verdienstvolle Vorstandstätigkeit im Verein/Sportkreis/Verband;
  4. die Ehrennadel in Silber vorwiegend für langjährige, hervorragende Vorstandstätigkeit an führender Stelle und
  5. die Ehrennadel in Gold vorwiegend für besonders hervorragende und verdienstvolle Vorstandstätigkeit an führender Stelle

Die Höchstzahl der möglichen Ehrungen

  • bei allgemeinen Veranstaltungen: max. 3 Ehrungen
  • bei 50jährigem Jubiläum: max. 5 Ehrungen
  • bei 75jährigem, 100jährigem und höherem Jubiläum (in 25 Jahresschritten) max. 6 Ehrungen

Die Ehrung muss in zeitnahem Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen.

Bei der Einreichung bitte unbedingt beachten:

Wichtig ist, dass die Ehrungen stets in zeitnahem Zusammenhang mit den Tätigkeiten oder Aktivitäten des zu Ehrenden stehen.

Antragsberechtigt sind nur Mitgliedsvereine, Sportkreise und Verbände des lsb h. Privatpersonen, Abteilungen oder Untergliederungen wie Kreise, Bezirke, etc. haben kein Antragsrecht.

lsb h - Ehrungen für aktive Sportler

Leistungsnadeln

1. die Leistungsnadel in Silber:
wird verliehen an Sportler oder Mannschaften aus Hessen, die eine deutsche Meisterschaft errungen haben oder bei Europameisterschaften mindestens einen 2. Platz oder bei Weltmeisterschaften mindestens einen 3. Platz errungen haben

und

2. die Leistungsnadel in Gold:
wird verliehen an Sportler oder Mannschaften aus Hessen, die bei Europameisterschaften einen 1. Platz oder bei Weltmeisterschaften einen 1. oder 2. Platz belegten oder bei Olympischen Spielen eine Medaille errungen haben.

Bei der Einreichung bitte unbedingt beachten:

Wichtig ist, dass die Ehrungen stets in zeitnahem Zusammenhang mit den Tätigkeiten oder Aktivitäten des zu Ehrenden stehen.

Antragsberechtigt sind nur Mitgliedsvereine, Sportkreise und Verbände des lsb h. Privatpersonen, Abteilungen oder Untergliederungen wie Kreise, Bezirke, etc. haben kein Antragsrecht.

lsb h - Ehrungen für Personen des öffentlichen Lebens

Zwei Möglichkeiten

1. die Urkunde im Ledereinband, an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für Verdienste um den Sport

und

2. die Heinz-Lindner-Plakette, an Persönlichkeiten im sportlichen oder öffentlichen Leben für besondere Verdienste um den Sport.

Als Personen des öffentlichen Lebens gelten unter anderem Bürgermeister, Landräte und Minister, welche sich in herausragender Weise für den Sport einsetzen.

Bei der Einreichung bitte unbedingt beachten:

Wichtig ist, dass die Ehrungen stets in zeitnahem Zusammenhang mit den Tätigkeiten oder Aktivitäten des zu Ehrenden stehen.

Antragsberechtigt sind nur Mitgliedsvereine, Sportkreise und Verbände des lsb h. Privatpersonen, Abteilungen oder Untergliederungen wie Kreise, Bezirke, etc. haben kein Antragsrecht.

lsb h - Weitere Ehrungen

 

Lu-Röder-Preis

Mit der Auszeichnung würdigt der Landessportbund seit 1988 jährlich Sportlerinnen, die sich in engagierter Art und Weise für die Belange von Frauen im Sport einsetzen.
Über diesen Link gelangen Sie direkt zur Seite des Lu-Röder-Preises

Pierre-de-Coubertin-Preis

Auszeichnung für Schüler und Schülerinnen der Abschlussjahrgänge von Haupt-,
Real-, Gesamtschulen und Gymnasien für herausragende sportliche Leistungen und besonderes Engagement im Schulsport.
Über diesen Link gelangen Sie direkt zur Seite des Pierre-de-Coubertin-Preises

Ehrungen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)


Alle Auszeichnungen und Preise des DOSB finden sich auf dessen Homepage, hier stellen wir exemplarisch vor:

DOSB-Wissenschaftspreis
Seit 1953 wurde alle zwei Jahre für eine herausragende sportwissenschaftliche Arbeit in deutscher Sprache die Carl-Diem-Plakette vergeben. Nach der Fusion von Deutschem Sportbund und Nationalem Olympischen Komitee zum Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) führt der DOSB diesen Wettbewerb als „DOSB-Wissenschaftspreis“ fort.

Sterne des Sports
Die „Sterne des Sports“ zeichnen Vereine aus, die sich über ihre sportlichen Angebote hinaus in besonderer Weise gesellschaftlich engagieren. Entscheidend sind Kreativität, Innovation und nicht zuletzt der Erfolg der Vereinsangebote.

DOSB-Ethikpreis
Der Deutsche Olympische Sportbund zeichnet mit dem DOSB-Ethikpreis alle zwei Jahre, erstmals 2010, eine Persönlichkeit oder eine Gruppe aus, die sich in besonderer Weise um die Förderung der ethischen Werte im Sport verdient gemacht hat. Der DOSB-Ethikpreis hat die Ludwig-Wolker-Plakette abgelöst, die an einen der bedeutendsten Repräsentanten der kirchlichen Sportbewegung erinnerte.

Ehrungen des Landes Hessen


Das Land Hessen hat eine Vielzahl Orden und Ehrenzeichen, eine Übersicht findet sich auf der Homepage der Staatskanzlei.

Wir möchten hier eine beispielhafte Auswahl vorstellen:

Sportplakette Hessen
Zur Anerkennung hervorragender sportlicher Leistungen sowie besonderer Verdienste bei der Wahrnehmung von Ehrenämtern im Sport in Hessen wird die Sportplakette des Landes Hessen gestiftet. Die Sportplakette wird von der für den Sport zuständigen Ministerin oder dem hierfür zuständigen Minister verliehen.

Die Sportplakette wird jährlich verliehen,

  • an bis zu zehn Personen oder Mannschaften, die nach internationalen und nationalen Maßstäben sportliche Höchstleistungen erzielt haben und durch ihre sportliche Haltung Vorbild sind,
  • an bis zu fünf Personen, die als Trainerin oder Trainer herausragende Erfolge auf nationaler und internationaler Ebene erzielt und durch ihre sportliche Haltung Vorbild sind,
  • an bis zu fünf Personen, die sich in langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit in Vereinen und Verbänden insbesondere um die Jugend- oder Breitenarbeit im Sport besonders verdient gemacht haben.

Mit der Sportplakette kann ausgezeichnet werden, wer in Hessen seinen ständigen Wohnsitz hat oder seine anzuerkennenden Verdienste innerhalb Hessens erworben hat.

  • Vorschlagsberechtigt sind die kreisfreien Städte, die Landkreise, der Landessportbund, die Sportkreise und die Sportfachverbände in Hessen.
  • Die Vorschläge sind bis zum 1. September jeden Jahres dem Auswahlausschuss. zuzuleiten, der bei der für den Sport zuständigen Ministerin oder dem hierfür zuständigen Minister eingerichtet ist. Ihnen ist eine Darstellung der sportlichen Leistungen bzw. der Tätigkeit des Vorgeschlagenen mit Stellungnahmen der je­weiligen Sportvereine und Verbände sowie Im Fall des Art. 2 Nr. 1 Buchst. c der Gemeinde, in der der Vorgeschlagene seinen Wohnsitz hat, beizufügen.
  • Der Auswahlausschuss besteht aus drei von der für den Sport zuständigen Ministerin oder dem hierfür zuständigen Minister für zwei Jahre berufenen Mitgliedern, die nicht an Weisungen gebunden sind.
  • Der Auswahlausschuss prüft die Vorschläge und legt sie der für den Sport zuständige Ministerin oder dem hiefür zuständigen Minister mit seiner Empfehlung bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres zur Entscheidung vor.
  • Sportplakette, Anstecknadel und Verleihungsurkunde werden Im Rahmen einer Feierstunde überreicht, die von der für den Sport zuständigen Ministerin oder dem hierfür zuständigen Minister veranstaltet und finanziert wird.
  • Die Namen der Beliehenen werden auf Veranlassung der für den Sport zuständigen Ministerin oder des hierfür zuständigen Minister im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht.
  • Die Ausgestaltung der Sportplakette obliegt der für den Sport zuständigen Ministerin oder dem hierfür zuständigen Minister.

Ehrenbrief des Landes Hessen
Als Zeichen der Anerkennung für langjährige ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit hat der Hessische Ministerpräsident im Jahre 1973 den Ehrenbrief des Landes Hessen gestiftet. Diese Auszeichnung würdigt neben der ehrenamtlichen Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung die Mitwirkung in Organisationen mit kulturellen oder sozialen Zielen.

Hessischer Verdienstorden
Um Frauen und Männer zu ehren, die sich in außergewöhnlichem Maße für das Land Hessen und seine Bevölkerung eingesetzt haben, hat der Hessische Ministerpräsident im Jahre 1989 den Hessischen Verdienstorden gestiftet.

Dr. Horst-Schmidt-Jugendsport-Stipendium
Um einen Anreiz insbesondere für junge Menschen zu schaffen, sich verstärkt ehrenamtlichen der praktischen Arbeit der hessischen Sportvereine zu beteiligen, verleiht der Hessische Minister des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz fünf jungen hessischen Bürgern und Bürgerinnen das Dr. Horst-Schmidt-Jugendsport-Stipendium.

Wilhelm-Leuschner-Medaille
Im Jahre 1964 hat der Hessische Ministerpräsident als Zeichen der Anerkennung hervorragender Verdienste um die demokratische Gesellschaft und ihre Einrichtungen im Geiste Wilhelm Leuschners an dessen zwanzigstem Todestage die Wilhelm Leuschner-Medaille gestiftet. Sie wird künftig auch zur Würdigung des Einsatzes für Freiheit, Demokratie und soziale Gerechtigkeit am Hessischen Verfassungstag verliehen.

Silberne und Goldene Ehrenplakette des Hessischen Ministerpräsidenten
Um das ehrenamtliche und kulturelle Wirken von Gesangsvereinen und Sportvereinen, die auf ein hundertjähriges Bestehen zurückblicken können, zu würdigen, hat der Hessische Ministerpräsident 1951 die "Silberne Ehrenplakette" gestiftet. Diese Ehrenplakette soll nunmehr auch Musikvereinen verliehen werden können. Mit der "Goldenen Ehrenplakette" soll darüber hinaus das außergewöhnlich lange Bestehen eines Vereins Anerkennung finden. 

Soziales Bürgerengagement
Mit der Landesauszeichnung „Soziales Bürgerengagement“ sollen jene Menschen ausgezeichnet werden, die aufgrund ihres ehrenamtlichen/bürgerschaftlichen sozialen Engagements eine besondere Vorbildfunktion innehaben.

Ehrungen der Bundesrepublik Deutschland


Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.
Viele interessante Informationen und viel Hintergrundwissen sowie die Handreichung für eine Anregung zur Verleihung finden Sie direkt auf der Internetseite des Bundespräsidenten.

Die Sportplakette des Bundespräsidenten ist als Auszeichnung für Turn- und Sportvereine oder -verbände bestimmt, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege und Entwicklung des Sports erworben haben. Weitere Informationen und das Antragsformular auf der Homepage des DOSB.

Sonstige Ehrungen


Das grüne Band
Seit 1986 fördern die Commerzbank AG und der Deutsche Olympische Sportbund über die Initiative „Das Grüne Band für vorbildliche Talentförderung im Verein“ Kinder und Jugendliche.  Das „Grüne Band“ belohnt konsequente Nachwuchsarbeit im Leistungssport, unabhängig von der Vereinsgröße oder der Popularität der Sportart.

Der DJK-Ethikpreis
Der katholische DJK-Sportverband verleiht den DJK-Ethik-Preis des Sports seit 1992 an Personen, die sich durch besonderes Vorbild, durch besondere Förderung sportlich fairen Verhaltens oder durch Aussagen und Arbeiten in der christlich orientierten Sportethik auszeichnen.

Jung, sportlich, FAIR
Die Fair Play-Initiative der Deutschen Olympischen Gesellschaft schreibt jährlich den Fair Play-Preis „Jung, sportlich, FAIR“ aus. Mit „Jung, sportlich, FAIR“ sollen faire Gesten im Sport sowie Projekte von Jugendlichen zur Thematik Fair Play ausgezeichnet werden. Kinder und Jugendliche sollen frühzeitig darauf hingewiesen und angeleitet werden, den negativen Entwicklungen im Sport entgegenzuwirken und sind daher Zielgruppe des Preises „Jung, sportlich, FAIR“.

Ordnungen

des lsb h - Ehrungsordnung ab S. 18

Ehrungs

anträge für Ehrungen des lsb h

Vorgaben

zur Antragsabwicklung

Ansprechpartnerin

Ehrungen und Auszeichnungen

Sabine Salzmann

Jubiläen, Ehrungen, Bezuschussung ÜL

Tel.: 069 6789-445
Fax: -303
E-Mail: ssalzmann@remove-this.lsbh.de