Personen-Bezuschussung
Personen
Bezuschussung
Bezuschussung der Beschäftigung von Übungsleiter*innen, Vereinsmanager*innen und Jugendleiter*innen
Der lsb h gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit. Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushaltes durch den Beschluss des zuständigen Gremiums bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
- Übungsleiter*innen
Ziel und Gegenstand der Bezuschussung ist der entgeltliche Einsatz von ausgebildeten haupt- und nebenberuflichen Übungsleiter*innen zur Durchführung von regelmäßigen Übungsstunden, die im Rahmen des Vereinsbetriebs den Mitgliedern des Vereins angeboten werden. An den Übungsstunden sollten 11 Personen teilnehmen, sofern die Sportart bzw. Disziplin dies zulässt.
Nicht zuschussfähig ist unter anderem der Einsatz von Übungsleiter*innen bei Wettkämpfen, Einzeltraining, Material-Bearbeitung (Bau und Wartung) und Theorie.
- Vereinsmanager*innen
Ziel und Gegenstand der Bezuschussung ist der Einsatz von ausgebildeten haupt- und nebenberuflichen Vereinsmanager*innen zur Verbesserung der Organisation und Verwaltung in den Vereinen des lsb h.
Der Zuschuss muss für den*die betreffende*n Vereinsmanager*in verwendet werden.
- Jugendleiter*innen
Ziel und Gegenstand der Bezuschussung ist der Einsatz von ausgebildeten haupt- und nebenberuflichen Jugendleiter*innen in der allgemeinen Jugendarbeit und/oder in der Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen in den Mitgliedsvereinen des lsb h. Sie arbeiten in den Mitbestimmungsgremien (Jugendausschüssen) der Sportvereine und organisieren überfachliche Angebote in den Bereichen Freizeitpädagogik, Freizeitsport, Jugendpolitik, Jugendkultur und Jugendsozialarbeit.
Der Zuschuss muss für den*die betreffende*n Jugendleiter*in verwendet werden.
Weitere Informationen zur Bezuschussung von Personen finden Sie in unseren Förderrichtlinien.
- Liste aller beschäftigten Personen erstellen
Fragt in Euren Abteilungen nach, welche Personen (Übungsleiter, Vereinsmanager, Jugendleiter) mindestens drei Monate im Jahr 2025 in Eurem Verein gegen Entgeltzahlung (nur Übungsleiter) beschäftigt waren.
Auf dieser Basis könnt Ihr nun eine Liste mit den erforderlichen Infos erstellen - ein Beispiel findet Ihr hier.
- Neu beschäftigte Personen
Wurden in 2025 neue Personen beschäftigt, dann holt deren Daten (Vor-, Nachname, Geburtsdatum, ggf. Adresse) ein.
Kleiner Tipp: Markiert Euch die neuen Personen in Eurer Liste farblich, da diese im Rahmen der Antragstellung komplett erfasst werden müssen.
- Lizenzen als PDF-Dokumente einholen
Lasst Euch verlängerte Lizenzen bzw. Lizenzen neu beschäftigter Personen als PDF-Dokument zur Verfügung stellen und speichert Euch diese idealerweise unter dem Namen der Person ab.
Bitte beachtet:
DOSB-Lizenzen (ab Stufe C): Diese müssen zweiseitig vorliegen.
DFB-/HFV-Lizenzen (ab Stufe C): Zusätzlich zur Lizenzkarten ist auch die dazugehörige Ausbildungsurkunde erforderlich.
- Sportlehrer
Bei erstmaliger Bezuschussung von "Staatlich geprüfte Gymnastiklehrkräfte" und "Absolventen eines sportwissenschaftlichen Studiums oder eines Sportstudiums für das Lehramt an einer staatlichen Universität" ist als Nachweis das Abschlusszeugnis bzw. das Zeugnis zum 1. oder 2. Staatsexamen erforderlich. Diesen Nachweis akzeptieren wir für 4 Jahre ab erstmaliger Bezuschussung.
Hinweis: Nachweise über Fort-/Weiterbildungen (15 LE innerhalb von 4 Jahren) ladet uns bitte gesammelt erst bei abgelaufener Lizenz hoch. (z.B. Lizenzgültigkeit bis 31.12.2028 => Upload im Antrag für das Jahr 2029)
Es können ausschließlich Nachweise über Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Landessportbünde und ihrer Verbände akzeptiert werden, die die Verlängerung einer DOSB-Lizenz rechtfertigen.
- Hauptberuflich tätige Personen
Solltet Ihr auch hauptberufliche Übungsleiter, Vereinsmanager oder Jugendleiter beschäftigen, speichert Euch die jeweiligen Arbeitsverträge inklusive aller Nachträge ebenfalls als PDF-Dokument ab.
- Newsletter abonnieren
In unserem Newsletter erfahrt Ihr frühzeitig, wann der Antragsprozess in unserem Online-Portal freigeschaltet wird. Um Euch bei der erstmaligen Antragstellung im neuen Verfahren bestmöglich zu unterstützen, bieten wir Online-Infoveranstaltungen an. Diese Termine teilen wir Euch ebenfalls in unserem Newsletter mit.
Zur Anmeldung für den Newsletter geht es hier.
Um Euch sicher durch die Antragstellung zu führen, haben wir eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Euch zusammengestellt.
Jeder Mitgliedsverein erhielt Anfang Juli 2024 einen Brief per Post mit Login-Daten (einem Benutzernamen und einem initialen Passwort) an die uns bekannte Adresse.
Mit diesen Login-Daten beginnen die Vereine ihren Registrierungsprozess im Online-Portal.
Alle Vereine, die im November noch nicht registriert waren, haben einen weiteren Brief per Post mit den Zugangsdaten erhalten.
Ist dieser Brief nicht bei der Geschäftsstelle oder dem aktuellen Vorstandsteam angekommen, dann schreibt uns bitte eine Mail an online-portal@lsbh.de oder ruft uns unter +49 69 6789 1300 an. (Bitte haltet Eure 5-stellige Vereinsnummer bereit bzw. teilt uns diese in Eurer Mail mit.
Die Frage nach einem "zeitgemäßen Mitgliedsbeitrag" lässt sich nicht pauschal beantworten und ist für jeden Verein unterschiedlich.
Es sollen verschieden Aspekte dabei berücksichtigt werden wie die Region, das Sportangebot, ob eigene Liegenschaften vorhanden sind, oder nicht. Ein Blick in die Einnahmen-Überschussrechnung des Vereins hilft festzustellen, ob die Mitgliedsbeiträge angemessen hoch sind.
Uns ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass sich Vereine mit der Höhe ihrer Mitgliedsbeiträge regelmäßig beschäftigen.
Ansprechpartner*innen
Personenförderungen
Bezuschussung von
Übungsleiter*innen und Vereinsmanager*innen
Tel.: 069 6789-555
Bezuschussung von
Jugendleiter*innen
Tel.: 069 6789-247
E-Mail:
hpriess@sportjugend-hessen.de