Unsere Förderungen

Unsere Förderungen

Förderprogramm der Landesregierung

Die Bundesregierung hat mit Strom- und Gaspreisbremsen von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet. Diese im Herbst 2022 eingeführten Energiepreisbremsen sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.

Um finanziellen Folgen von Energiepreissteigerungen zu minimieren, können gemeinnützige Sportvereine eine bedarfsgerechte Billigkeitsleistung in Höhe von 80 Prozent der Energiemehrkosten erhalten: Entstandenen Energiemehrkosten müssen pro Phase eine Mindestschwelle von 1.000 Euro überschreiten. Hiervon werden sodann 80 Prozent, höchstens jedoch 5.000 Euro pro Förderphase, erstattet. In besonders begründeten Härtefällen kann eine Billigkeitsleistung auch über den vorgenannten 5.000 Euro-Höchstbetrag hinaus gewährt werden.

Die Hessische Landesregierung hat hierzu ein entsprechendes Förderprogramm aufgelegt. Die erste Förderphase erstreckt sich vom 1. März 2022 bis 28. Februar 2023 und konnte ab dem 1. März 2023 rückwirkend für den vorgenannten Zeitraum beantragt werden. Die zweite Förderphase reicht vom 1. März 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Hierfür ist ein gesonderter Antrag einzureichen, der ab 15. Januar 2024 abrufbar ist. Anträge können bis zum 31. Mai 2024 gestellt werden. Informationen zum Förderantrag einschließlich Förderrichtlinien, FAQs, Ansprechpartner finden sich auf den Internetseiten der Landesregierung.

Mehr Infos zum Förderprogramm der Landesregierung finden sich hier.

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Klimaschutzprogramm der UEFA

Anlässlich der diesjährigen Fußball-Europameisterschaft hat der Verband UEFA ein Klimaschutzprogramm eingerichtet. In diesem Rahmen werden Fördermittel für Projekte von Vereinen zur Verfügung gestellt, die im Amateurfußball aktiv sind. Für fast jeden dritten hessischen Verein ist das Programm deshalb interessant. Fußballvereine, die unterhalb der obersten drei deutschen Spielklassen aktiv sind, können mit Projekten mit klimaschützender Wirkung davon profitieren und über 90 Prozent der Kosten sparen. Um berücksichtigt zu werden, müssen sich Projekte in den Bereichen Energie, Wasser, Abfallmanagement, Smart Mobility oder weiteren engagieren.

Beantragt werden können Projekte bis zu einem Höchstbetrag von 250.000 Euro. Wichtig: Mindestens zehn Prozent der Kosten, maximal aber 5.000 Euro, müssen vom jeweiligen Verein übernommen werden. Bei Anträgen unter 25.000 Euro wird ein vereinfachter Einstieg angeboten. Es ist zudem möglich, mehrere kleine Projekte zu kombinieren.

Mehr Informationen zum Klimaschutzprogramm der UEFA finden sich hier.

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Sonderförderprogramm „Klimaschutz- und Kosteneinsparung in Sportvereinen“ des Landessportbundes Hessen e.V.
Der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) fördert Maßnahmen zur Senkung der Energieverbräuche und der Betriebskosten sowie Sondermaßnahmen zur Erlangung der gesetzlichen Vorgaben. Die Fördersumme kann dabei bis zu 2.500 Euro betragen. Die Auflistung der Förderbereiche und Einzelheiten zur Antragstellung und zum Procedere finden Sie hier  

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Öko-Check-Beratung
Überdimensionierte, veraltete Heizanlagen, energiefressende Lichtsysteme, wasserintensive sanitäre Einrichtungen: Viele Vereinshäuser und Sportanlagen verbrauchen einfach zu viel Energie und Ressourcen. Vor dem Hintergrund der momentan explodierenden Energiepreise machen sich viele Vereine Sorgen um die Kosten, die auf sie zukommen.
Die Öko-Check-Beratung des Landessportbundes Hessen e.V. zeigt Wege zur sinnvollen Energieeinsparung und einem bewussten Umgang mit Ressourcen auf.

Zur direkten Anmeldung für eine Öko-Check-Beratung geht es hier

Details zur Öko-Check-Beratung finden Sie hier

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Überblick: Generelle Fördermöglichkeiten
Über seinen Vereinsförderungsfondsfördert der Landessportbund Hessen e.V., Geschäftsbereich Vereinsmanagement, bauliche Maßnahmen sowie die Anschaffung langlebiger Sportgeräte.
Darüber hinaus werden Maßnahmen des Sportstättenbaus von Sportvereinen durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mit den Programmen

Weiterführung der Vereinsarbeit, vereinseigener Sportstättenbau, Schwimmbadinvestitionsprogramm sowie dem Sonderinvestitionsprogramm "Sportland Hessen"

gefördert.

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Direkter Kontakt zum Geschäftsbereich Sportinfrastruktur:

Tel.: 069 6789-277
E-Mail: jprueller@lsbh.de

News

für Sie

1. Platz beim Deutschen Nachhaltigkeitspreis

Der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) ist mit dem 1. Platz des Deutschen Nachhaltigkeitspreis (DNP) Sport in der Kategorie "Sportstätten und -anlagen aller Träger" ausgezeichnet worden. 
>>>mehr

UEFA fördert Amateurfussball

Anlässlich der diesjährigen Fußball-Europameisterschaft hat der Verband UEFA ein Klimaschutzprogramm eingerichtet. In diesem Rahmen werden Fördermittel für Projekte von Vereinen zur Verfügung gestellt, die im Amateurfußball aktiv sind. Für fast jeden dritten hessischen Verein ist das Programm deshalb interessant. Mehr Infos hier.

Sportstätten-Atlas ist online!

Wo gibt es in Hessen welche Sportstätten für welche Sportarten und welche Vereine bieten dort Angebote? Der neue Sportstätten-Atlas unter www.sportatlas-hessen.de ist eine wichtige Datenbank, von der Interessierte, Vereine und Politik gleichermaßen profitieren. mehr

Gebäudeenergiegesetz und Auswirkungen auf den Sport

Weitere Informationen zu den Kerninhalten, Härtefall- und Sonderregelungen und Förderregime können Sie der Veröffentlichung des DOSB entnehmen.

>>> Download 

EU-ENTSCHEIDUNG ZU MIKROPLASTIK

Mit verschiedenen Maßnahmen will die EU die Umweltbelastung durch Mikroplastik reduzieren. Auch Sportvereine sind von einem zukünftigen Verkaufsverbot betroffen – denn Mikroplastik wird häufig auf Kunstrasenplätzen verwendet. Was Vereine wissen müssen.

Ansprechpartner*innen

Bereich Sportinfrastruktur

Jens Prüller

Geschäftsbereichsleiter

Tel.: 069 6789-277
Fax: -428
E-Mail: jprueller@remove-this.lsbh.de

Frank Grübl

Sachbearbeitung

Tel.: 069 6789-266
Fax: -428
E-Mail: fgruebl@remove-this.lsbh.de

Michael Willig

Sachbearbeitung

Tel.: 069 6789-416
Fax: -428
E-Mail: mwillig@remove-this.lsbh.de

Malik Walters

Sportstättenberater

Tel.: 069 6789-330,
Fax: -428
E-Mail: mwalters@remove-this.lsbh.de