Safe Sport

Safe Sport

und Kindeswohl

Der Landessportbund Hessen (LSBH) und die Sportjugend Hessen (SJH) setzen sich für einen sicheren, fairen und respektvollen Sport ein. Safe Sport bedeutet: Alle Menschen im Sport sollen vor Gewalt und Belästigung geschützt sein. Dafür braucht es klare Abläufe, um grenzverletzendem oder strafrechtlichem Verhalten vorbeugen, bei Vorfällen eingreifen und Geschehenes aufarbeiten.
Safe Sport funktioniert nur mit klaren Regeln, verlässlichen Strukturen und Menschen, die hinschauen. Der LSBH und die SJH helfen ihren Vereinen und Verbänden, Schutz im Sportalltag umzusetzen. Sie geben Orientierung, erklären, wer wofür zuständig ist und unterstützen ganz konkret beim Thema Safe Sport.

Was ist der Unterschied zwischen Kindeswohl im Sport und Safe Sport?  

Der Begriff Kindeswohl im Sport beschreibt den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Sportverein. Safe Sport. Der wichtige Unterschied dabei: Safe Sport schützt nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern alle Menschen im Sport – also auch z.B. erwachsene Athlet*innen, Trainer*innen oder Ehrenamtliche.

Was bedeutet Safe Sport? 

Safe Sport ist ein zentraler Baustein für einen verantwortungsvollen organisierten Sport. Ziel ist es, Menschen allen Alters im Sportumfeld wirksam vor physischer, psychischer, sexualisierter und somit interpersonaler Gewalt zu schützen. Dafür braucht es nicht nur eine Sensibilisierung für das Thema, sondern auch verbindliche Regeln, verlässliche Ansprechpersonen und nachvollziehbare Verfahren. Safe Sport ist damit mehr als ein einzelnes Projekt: Es ist ein gemeinsamer Qualitätsanspruch für den gesamten Sport.

Prävention stärken 

Prävention ist die Grundlage für Safe Sport. Dazu gehören Schutzkonzepte, Mindeststandards, Qualifizierungsangebote, Informationsmaterialien, Beratung und Netzwerkarbeit. Der LSBH und die SJH unterstützen die Mitgliedsorganisationen dabei, ein Schutzkonzept zu entwickeln, um sichere Strukturen aufzubauen, frühzeitig Risiken zu erkennen und bei einer Auffälligkeit aktiv einzuschreiten. Wichtige Bausteine sind dabei auch die Weiterentwicklung von Standards, die Sensibilisierung von Trainer*innen, Funktionsträger*innen sowie der Ausbau von Unterstützungsangeboten.

Der Safe Sport Code ist ein Muster-Regelwerk für den organisierten Sport und ein Instrument der Intervention nach einem Vorfall. Er schafft erstmals eine verbandsrechtliche Grundlage, um interpersonale Gewalt im Sport auch unterhalb der Strafrechtsschwelle rechtssicher zu bewerten und zu sanktionieren.

  • Präambel,  
  • Geltungsbereich,  
  • Zielsetzung,   
  • Begriffsbestimmungen,  
  • Verhaltensregeln,  
  • Meldestrukturen,  
  • Untersuchungsverfahren,  
  • Disziplinarverfahren,  
  • Sanktionen,  
  • Rechtsmittel,  
  • Prävention und  
  • Aufarbeitung.  

Ergänzt wird der Code durch Erläuterungen und Muster-Verhaltensregeln, die Sportorganisationen bei der praktischen Umsetzung unterstützen und individuell angepasst werden können.  

Wenn es Hinweise auf grenzverletzendes oder strafrechtlich relevantes Verhalten gibt, müssen Betroffene und Hinweisgebende wissen, wohin sie sich wenden können. Der Safe Sport Code sieht dafür eine klare Meldestruktur vor, damit Informationen an die richtige Stelle gelangen und strukturiert bearbeitet werden.  
Wesentlich ist dabei ein transparentes, nachvollziehbares und vertrauliches Vorgehen.  
Es existieren bereits verschiedene sportinterne und externe Anlaufstellen: 

 

Von der Meldung über die Untersuchung bis hin zum Disziplinarverfahren und gegebenenfalls zu Sanktionen und einer Rechtsmittelinstanz wird durch den Safe Sport Code sichergestellt, dass Hinweise fair, unabhängig und geordnet bearbeitet werden.  

Auch die Aufarbeitung von Fällen interpersonaler Gewalt ist ein wichtiger Bestandteil. Sie hilft, Vorfälle einzuordnen, Wiederholungen zu verhindern und Strukturen nachhaltig zu verbessern.  

Je nach Fall können unterschiedliche Maßnahmen erforderlich sein. Dazu zählen unter anderem Verwarnungen, Platzverweise, Betretungs- oder Nutzungsverbote, Suspendierungen, Lizenzentzüge, Sperren oder Ausschlüsse aus der Sportorganisation.  
Auch gibt es die Möglichkeit der Verhängung einer vorläufigen Sofortmaßnahme wie eine vorläufige Suspendierung oder ein vorläufiges Betretungs- beziehungsweise Umgangsverbot.  
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz Betroffener und der Sicherung eines fairen Verfahrens für alle Beteiligten.  

Wichtig ist, dass es bei interpersonaler Gewalt im Sport Hilfe und Unterstützung gibt. Dazu gehören die Berater*innen der SJH, sportinterne und externe Beratungsstellen, unabhängige Anlaufstellen für Betroffene sowie weitere Hilfesysteme.  

Für den LSBH und die SJH ist es wichtig, dass Mitgliedsorganisationen schnell Orientierung erhalten und passende Unterstützung finden. 
Dazu gehören Information, Erstberatung, Weitervermittlung und bei Bedarf die Begleitung bei der Entwicklung eigener Schutzkonzepte.  

Ansprechpartner*innen

Safe Sport

Maxi Behrendt

Referentin für juristische Angelegenheiten

Tel. 069 6789-234

E-Mail: safesport@remove-this.lsbh.de

 

Isabelle Schikora

Referatsleiterin Junges Engagement und Kindeswohl im Sport

Tel. 069 6789-6901

E-Mail: safesport@remove-this.sportjugend-hessen.de