Landesprogramm
Landesprogramm
Schule und Verein
Unter dem Titel „Programm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schule und Sportverein“ haben das Hessische Kultusministerium und der Landessportbund Hessen ein Förderprogramm aufgelegt, das seit dem Schuljahr 1992/93 landesweit umgesetzt wird. Das Programm sieht die Förderung breiten- und freizeitsportlicher Angebote im Rahmen schulischer Nachmittagsbetreuung vor.
Die Förderung beträgt 700,- Euro pro Jahr und gilt befristet für drei Jahre. Anträge für Kooperationen können jährlich bis zum 15. April beim jeweiligen Staatlichen Schulamt gestellt werden.
Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen:
Die Vertreter*innen von Schule und Sportverein, die die Förderung einer Kooperation anstreben, treffen sich zu einem Planungsgespräch. Bei diesem werden die Rahmendaten besprochen und in einem vorgefertigten Formular als Gesprächsprotokoll festgehalten. Das ausgefüllte Protokoll ist dann gleichzeitig der Antrag, der von der Schule bis zum 15. April an das jeweilige Staatliche Schulamt geschickt werden muss.
Das Gesprächsprotokoll kann im Downloadbereich als PDF-Datei heruntergeladen werden, sodass es direkt am PC ausgefüllt werden kann.
Nachdem das Gesprächsprotokoll beim zuständigen Staatlichen Schulamt eingegangen ist, wird die örtliche Programmgruppe des Schulamtsbereiches eine Auswahl der zu fördernden Kooperationen treffen. Die örtliche Programmgruppe besteht mindestens aus einem*einer Vertreter*in des Staatlichen Schulamtes sowie einem*einer Vertreter*in des organisierten Sports. Die ausgewählten Kooperationen erhalten rechtzeitig vor den Sommerferien einen Kooperationsvertrag zugesandt. Dieser muss von der Schule und dem Sportverein unterschrieben und wieder ans Schulamt zurückgesendet werden.
Ein Muster des Kooperationsvertrags für das Landesprogramm ist als PDF-Dokument im Downloadbereich zu finden.
Alle bewilligten Kooperationen werden über einen Zeitraum von drei Jahren gefördert. Die Fördersumme wird jährlich in zwei Raten nach Ende des 1. und 2. Schulhalbjahres auf das angegebene Vereinskonto überwiesen. Die Unterstützung bleibt über alle drei Jahre gleich und beträgt jeweils 700 Euro pro Jahr. Nach drei Jahren läuft diese Förderung aus. Deshalb sollten bereits während des Förderzeitraums die organisatorische und inhaltliche Zusammenarbeit installiert und Wege für eine weiterführende Finanzierung gefunden werden. Bereits im Gesprächsprotokoll sind Überlegungen festzuhalten, wie die Kooperationen anschließend weitergefördert werden können.
Mögliche Förderquellen für Kooperationen sind z.B. Mittel aus der Ganztagsschulfinanzierung, Fördervereinen, Schulträgern, Sportkreisen und Sportfachverbänden, Kommunen (Städte/Landkreise), den Vereinen, Elternbeiträgen, Sponsorenläufen oder aus Zuschüssen von Banken, Sparkassen und anderen Sponsoren.
Mehr erfahren Sie in der Broschüre "Schule und Verein".
Ausgebildete und lizensierte Übungsleiter*innen oder Trainer*innen mit gültiger C-Lizenz im Bereich "Breiten-/Freizeitsport", "Kinder und Jugendliche" oder "Sport im Ganztag" sowie ausgebildetete Sportlehrer*innen oder Lehrer*innen mit Übungsleiterlizenz.
Für die Arbeit in der Schule wird ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Masernschutz verlangt. https://www.infektionsschutz.de/themen/masernschutz/
Zu den Ausbildungsangeboten im Bereich Kinder & Jugendliche gelangen Sie hier.
Am Ende eines jeden geförderten Schulhalbjahres sind dem zuständigen Staatlichen Schulamt die monatlichen Stundennachweise gebündelt zu übermitteln. Erst danach kann die Förderung ausgezahlt werden.
Informationen zum Ganztag erhalten Sie hier.
News
für Sie
Online-Infoabende zum Ausbildungsangebot 2026
Der Landessportbund Hessen informiert über sein Ausbildungsangebot und stellt kurz und kompakt vor, was Teilnehmerinnen und Teilnehmer inhaltlich erwartet.
Nächste Termine für Online-Infoabende:
Online-Seminare der Serviceagentur Hessen und des Landessportbundes Hessen
Die Serviceagentur Ganztag und der Landessportbund Hessen bieten verschiedene Online-Seminare im Bereich Schule und Sport an.
- 13. November 2025 von 15.30 - 18.00 Uhr - Sport und Bewegung im Ganztag der Grundschulen (ANMELDUNG)
- 27. Nomveber 2025 von 16.30 - 18.30 Uhr - Online-Fachseminar: "Der Schulhof in Bewegung" (ANMELDUNG)
- 09. Dezember 2025 von 15.30 - 17.00 Uhr - Schulsportrechtliche Aspekte im Sport im Ganztag (ANMELDUNG)
Preisträger des 3. Kooperationspreis Sportverein und Schule

Der Landessportbund Hessen hat 2024 in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen zum dritten Mal den Kooperationspreis Sportverein und Schule verliehen. Schwerpunkt des diesjährigen Kooperationspreises war die Förderung sozialer Teilhabe durch Sport und Bewegung. Die Preisgelder in Höhe von 6.000 EUR wurden durch den Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen zur Verfügung gestellt.
Zu den Preisträgern: LINK
Lizenzverlängerung seit 1.1.23 per E-Mail möglich
Seit dem 1. Januar 2023 können nun die ersten Lizenzen im "neuen Format" per E-Mail verlängert werden.
Weitere Informationen dazu HIER
Ansprechpersonen
Schule und Verein
Dr. Frank Obst
Geschäftsbereichsleiter
Tel.: 069 6789-108
E-Mail: fobst@lsbh.de
Christian Kaufmann
Referent - lsb h
Beratung Landesprogramm Schule & Verein
Tel.: 069 6789-494
E-Mail: ckaufmann@lsbh.de
Elisabeth Pfeifer-Grätz
Referentin - lsb h
Beratung Landesprogramm Schule & Verein
Tel.: 069 6789-496
E-Mail: epfeifer-graetz@lsbh.de
Tim Döring
Referent - Sportjugend Hessen
Qualifizierungsangebote
Sport im Ganztag
Tel.: 069 6789-6921
E-Mail: tdoering@sportjugend-hessen.de
