Landesprogramm

Landesprogramm

Schule und Verein

 

Das Landesprogramm „Schule und Verein“ unterstützt seit vielen Jahren die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen in Hessen. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler durch attraktive Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote im schulischen Ganztag für ein lebenslanges Sporttreiben zu begeistern und ihre motorischen, sozialen sowie personalen Kompetenzen zu fördern.

Mit der Neufassung des Landesprogramms wurde die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen weiterentwickelt und an die aktuellen Anforderungen des Ganztags angepasst. Im Mittelpunkt stehen eine Vereinfachung der Antrags- und Bewilligungsverfahren, mehr Flexibilität bei der Umsetzung von Kooperationen sowie eine stärkere Ausrichtung auf die Bedürfnisse von Schulen und Sportvereinen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Vereinfachter Beantragungsprozess durch einen einheitlichen Antrag auf Kooperationsmaßnahme.
  • Wegfall der bisherigen Programmgruppen – über die Bewilligung entscheidet künftig das zuständige Staatliche Schulamt.
  • Zwei Antragsfristen pro Jahr (1. Mai und 1. September) schaffen mehr Flexibilität bei der Planung und Umsetzung von Kooperationen.
  • Erweiterte Fördermöglichkeiten: Neben klassischen Arbeitsgemeinschaften (AG) können nun auch Projekte, beispielsweise im Rahmen von Projektwochen oder Feriensportprogrammen, gefördert werden.
  • Klare und transparente Förderregelungen für Arbeitsgemeinschaften und Projekte mit einer an den tatsächlichen Umfang der Maßnahme gekoppelten Förderung.

Gefördert werden Kooperationen zwischen hessischen Schulen und anerkannten Sportvereinen bzw. Verbänden des Landessportbundes Hessen. Die Angebote richten sich an Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Sekundarstufe I sowie an Förderschulen bis einschließlich Jahrgang 13.

Anträge für Kooperationen können neuerdings jährlich bis zum 01. Mai und bis zum 01. September gestellt werden.

Achtung: Für neue Kooperationen ab dem Schuljahr 2021/22 müssen Übungsleiter*innen ein erweitertes Führungszeugnis und ihren Schutzstatus im Sinne des Masernschutzgesetzes (alle nach 1970 geborenen) beim Verein vorlegen. Mit Unterschrift des Kooperationsvertrages bestätigt der Verein der kooperierenden Schule, dass der*die Übungsleiter*in beides im Verein vorgelegt hat.

https://www.masernschutz.de/


Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen:

Die Vertreter*innen von Schule und Sportverein, die die Förderung einer Kooperation anstreben, treffen sich zu einem Planungsgespräch. Bei diesem werden die Rahmendaten des geplanten Angebotes besprochen und in einem vorgefertigten Antragsformular (Antrag auf Kooperationsmaßnahme) festgehalten. Dieser gemeinsam ausgefüllte und unterzeichnete Antrag auf Kooperationsmaßnahme wird beim zuständigen staatlichen Schulamt eingereicht.

Die jährlichen Antragsfristen sind der 1. Mai und der 1. September.

Das vorgefertigten Antragsformular (Antrag auf Kooperationsmaßnahme) kann im Downloadbereich als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Das Landesprogramm unterstützt zwei Kooperationsformen:

Arbeitsgemeinschaften (AG)

Arbeitsgemeinschaften werden in der Regel für ein Schuljahr eingerichtet. Der kooperierende Sportverein stellt eine qualifizierte Übungsleiterin bzw. einen qualifizierten Übungsleiter.

  • Personalkostenzuschuss von bis zu 700 Euro pro Schuljahr
  • Umfang: 40 Unterrichtsstunden
  • Eine Verlängerung ist bis zu zweimal möglich, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Stundennachweise. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem tatsächlichen Umfang der durchgeführten Einheiten.

Projekte

Zusätzlich können zeitlich befristete Projekte, beispielsweise im Rahmen von Projektwochen oder Feriensportprogrammen, gefördert werden.

  • mindestens 20 Unterrichtsstunden
  • Personalkostenzuschuss von bis zu 350 Euro je Projekt


Ausgebildete und lizensierte Übungsleiter*innen oder Trainer*innen mit gültiger C-Lizenz z.b. im Bereich "Breiten-/Freizeitsport", "Kinder und Jugendliche" oder "Sport im Ganztag" sowie ausgebildetete Sportlehrer*innen oder Lehrer*innen mit Übungsleiterlizenz. Als anerkannte Qualifikation gilt auch der „Zertifikatskurs Sport und Bewegung im schulischen Ganztag“ der Sportjugend Hessen.

Für die Arbeit in der Schule wird ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Masernschutz verlangt. https://www.infektionsschutz.de/themen/masernschutz/

Zu den Ausbildungsangeboten im Bereich Kinder & Jugendliche gelangen Sie hier.

Für Arbeitsgemeinschaften dokumentiert die Angebotsleitung die durchgeführten Einheiten im Stundennachweis. Dieser dient gleichzeitig als Verwendungsnachweis für die Förderung und kann hier heruntergeladen werden: 

Stundennachweis

Die Stundennachweise sind der Schulleitung gebündelt vorzulegen:

  • bis 15. Februar für das erste Schulhalbjahr,
  • bis 15. August für das zweite Schulhalbjahr.

Die Schule leitet die bestätigten Nachweise fristgerecht an das zuständige Staatliche Schulamt weiter.

Bei Projekten ist der Stundennachweis spätestens vier Wochen nach Abschluss der Maßnahme beim Staatlichen Schulamt einzureichen.

Wichtig: Eine Auszahlung des Personalkostenzuschusses erfolgt ausschließlich bei fristgerechter Vorlage der vollständigen Stundennachweise.

Die Restfinanzierung der Kosten müssen individuell zwischen Schule und Sportverein abgestimmt werden.

Für ein regelmäßiges Sportprogramm eines Sportvereins an einer Schule entstehen weitaus mehr Kosten als die Förderung im Landesprogramm Schule und Verein in Höhe von 700,00€. 

Die Übernahme dieser Restkosten müssen ganz individuell zwischen den beiden Kooperationspartner*innen (Schulleiter*in und Vereinsvorstand) abgestimmt werden. Die Höhe der Restfinanzierung kann im Antragsformular eingetragen werden. Für die Betreuung und Programmgestaltung im Ganztag verfügen Schulleitungen von ganztägig arbeitenden Schulen über ein Budget, dass auch für die Umsetzung von Programmen außerschulischer Partner herangezogen werden kann. In vielen Fällen wird dies auch bereits zur Finanzierung von Programmen außerschulischer Angebote verwendet. So auch oftmals für eine anteilige Restfinanzierung der Programme von Sportvereinen. Ein Rechenbeispiel und verschiedene Kooperationsmodelle die in der Praxis bereits erfolgreich umgesetzt werden sind im Bereich Praxishilfen der Sportjugend Hessen unter der Frage: "Welche Finanzierungswege gibt es und wie werden sie in der Praxis umgesetzt?" zusammengestellt. 


Informationen zum Ganztag erhalten Sie hier.

Dokumente & Downloads

Antrags-formular

Kooperation

Stunden

Nachweis (PDF)

Beantragung

Führungszeugnis

News

für Sie

Lizenzverlängerung seit 1.1.23 per E-Mail möglich

Seit dem 1. Januar 2023 können nun die ersten Lizenzen im "neuen Format" per E-Mail verlängert werden.
Weitere Informationen dazu HIER

 

Ansprechpersonen

Schule und Verein

Dr. Frank Obst

Geschäftsbereichsleiter

 

Tel.: 069 6789-108
E-Mail: fobst@remove-this.lsbh.de

Christian Kaufmann

Referent - lsb h

Beratung Landesprogramm Schule & Verein

Tel.: 069 6789-494
E-Mail: ckaufmann@remove-this.lsbh.de

Elisabeth Pfeifer-Grätz

Referentin - lsb h

Beratung Landesprogramm Schule & Verein

Tel.: 069 6789-496
E-Mail: epfeifer-graetz@remove-this.lsbh.de

Tim Döring

Referent - Sportjugend Hessen

Qualifizierungsangebote
Sport im Ganztag

Tel.: 069 6789-6921
E-Mail: tdoering@sportjugend-hessen.de