Landesprogramm

Landesprogramm

zur Förderung der Kooperationen

 

Das Landesprogramm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen wurde bereits 1992 ins Leben gerufen und in 2018 neu aufgelegt. Das Programm sieht die Förderung breiten- und freizeitsportlicher Angebote im Rahmen schulischer Nachmittagsbetreuung vor. Um vor dem Hintergrund der täglichen Schulzeitverlängerung und weiteren Schulreformen die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen zeitgemäß zu unterstützen, wurde das Landesprogramm zum Schuljahr 2018/19 gemeinsam von Vertreterinnen und Vertretern des Landessportbundes Hessen e.V., der Sportjugend Hessen und des Hessischen Kultusministeriums überarbeitet. Dabei wurde u. a. die Förderung auf 700,- Euro im ersten Jahr, 700,- Euro im zweiten und 700,- Euro im dritten Jahr umgestellt.

Anträge für Kooperationen können jährlich bis zum 15. April gestellt werden.

Achtung: Für neue Kooperationen ab dem Schuljahr 2021/22 müssen Übungsleiter/innen ein erweitertes Führungszeugnis und ihren Schutzstatus im Sinne des Masernschutzgesetzes (alle nach 1970 geborenen) beim Verein vorlegen. Mit Unterschrift des Kooperationsvertrages bestätigt der Verein der koopierenden Schule, dass der/die Übungsleiter/in beides im Verein vorgelegt hat.

https://www.masernschutz.de/

Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen:

Wie beantragt man eine Kooperation?

Die Vertreter/innen von Schule und Sportverein, die die Förderung einer Kooperation anstreben, treffen sich zu einem Planungsgespräch. Bei diesem werden die Rahmendaten besprochen und in einem vorgefertigten Formular als Gesprächsprotokoll festgehalten. Das ausgefüllte Protokoll ist dann gleichzeitig der Antrag, der von der Schule bis zum 15. April an das jeweilige Staatliche Schulamt geschickt werden muss.
Das Gesprächsprotokoll kann im Downloadbereich als PDF-Datei heruntergeladen werden, sodass es direkt am PC ausgefüllt werden kann.

Wer entscheidet über die Förderung?

Nachdem das Gesprächsprotokoll beim zuständigen Staatlichen Schulamt eingegangen ist, wird die örtliche Programmgruppe des Schulamtsbereiches eine Auswahl der zu fördernden Kooperationen treffen. Die örtliche Programmgruppe besteht mindestens aus einem/einer Vertreter/in des Staatlichen Schulamtes sowie einem/einer Vertreter/in des organisierten Sports. Die ausgewählten Kooperationen erhalten dann rechtzeitig vor den Sommerferien einen Kooperationsvertrag zugesandt. Dieser muss von der Schule und dem Sportverein unterschrieben und wieder ans Schulamt zurückgesendet werden. Ein Muster-Kooperationsvertrag ist ebenso als PDF-Dokument im Downloadbereich zu finden.

Welche Förderung erhalte ich?

Alle bewilligten Kooperationen werden  über einen Zeitraum von drei Jahren gefördert. Die Fördersumme wird jährlich in zwei Raten nach Ende des 1. und 2. Schulhalbjahres überwiesen. Die Unterstützung bleibt über alle drei Jahre gleich und beträgt jeweils 700 Euro pro Jahr. Nach drei Jahren läuft diese Förderung aus. Deshalb sollten bereits während des Förderzeitraums die organisatorische und inhaltliche Zusammenarbeit installiert und Wege für eine weiterführende Finanzierung gefunden werden. Bereits im Gesprächsprotokoll sind Überlegungen festzuhalten, wie die Kooperationen anschließend weitergefördert werden können.

Mögliche Förderquellen für Kooperationen sind z.B. Mittel aus der Ganztagsschulfinanzierung, von Sportämtern, Fördervereinen, Schulträgern, Sportkreisen und Sportfachverbänden, Kommunen/Städten/Kreisen, den Vereinen, Elternbeiträgen, Sponsorenläufen und aus Zuschüssen von Banken, Sparkassen und anderen Sponsoren.

Mehr erfahren Sie in der Broschüre "Schule und Verein".

Wer kann ein Angebot leiten?

Ausgebildete und lizensierte Übungsleiter/innen oder Trainer/innen mit gültiger C-Lizenz im Bereich "Breiten-/Freizeitsport", "Kinder und Jugendliche" oder "Sport im Ganztag" sowie ausgebildetete Sportlehrer/innen oder Lehrer/innen mit Übungsleiterlizenz.

Zu den Ausbildungsangeboten des Landessportbundes und der Sportjugend Hessen gelangen Sie hier.

Wie müssen die Stunden dokumentiert werden?

Am Ende eines jeden geförderten Schulhalbjahres sind dem zuständigen Staatlichen Schulamt die monatlichen Stundennachweise gebündelt zu übermitteln. Erst danach kann die Förderung ausgezahlt werden.

Downloadbereich

Landes-programm

Informationen

Gesprächs- Protokoll

und Antrag (PDF)

Stunden

Nachweis (PDF)

Kooperations-

Vertrag (PDF)

Beantragung

Führungszeugnis

Vorlage

Führungszeugnis

News

für Sie

Lizenzverlängerung ab 1.1.23 per E-Mail möglich

Ab dem 1. Januar 2023 können nun die ersten Lizenzen im
"neuen Format" per E-Mail verlängert werden.
Weitere Informationen dazu HIER...

 

Normalisierung bei Bildungsveranstaltungen in Präsenz

Bildungsmaßnahmen des Landessportbundes Hessen, der Sportjugend Hessen und der Bildungsakademie des lsb h, die in Präsenzform durchgeführt werden, können seit dem 2. April 2022 wieder für alle Personen stattfinden.

In den Sportschulen besteht keine Maskenpflicht mehr.
Wir verweisen hierzu auf die  "Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung" des Landes Hessen, wo es heißt: „Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.“
Wir empfehlen zudem weiterhin, sich regelmäßig – insbesondere vor Veranstaltungsbeginn – zu testen.

Stand: 30. Mai 2022

Videodokumentation ZukunftsLabor "Sport bewegt mehr"

Unter dem Motto „Sport bewegt mehr!“ haben der Landessportbund Hessen e.V. und das Hessische Kultusministerium gemeinsam mit Expertinnen und Experten neue Perspektiven für den Schul- und Vereinssport entwickelt. Die neun Zukunftsthesen sollen nun in die weitere Arbeit der vielen Akteure und Engagierten für die Sport- und Bewegungsförderung in Hessen mit einfließen. Zum Video geht HIER.

 

Ansprechpartner

Schule und Verein

Christian Kaufmann

Referent

Tel.: 069 6789-494
Fax: -427
E-Mail: ckaufmann@remove-this.lsbh.de

Elisabeth Pfeifer-Grätz

Referentin

Tel.: 069 6789-496
Fax: -427
E-Mail: epfeifer-graetz@remove-this.lsbh.de

Dr. Frank Obst

Geschäftsbereichsleiter

Tel.: 069 6789-108
Fax: -427
E-Mail: fobst@remove-this.lsbh.de