Für Aktive

Fragen und Antworten

rund ums Sportabzeichen

Das Deutsche Sportabzeichen kann absolviert werden von

  1. Kindern und Jugendlichen (Jungen und Mädchen), die im Kalenderjahr der Abnahme mindestens das sechste Lebensjahr erreichen
  2. Erwachsenen, die im Kalenderjahr der Abnahme mindestens das 18. Lebensjahr erreichen.

 

Es sind die Leistungen entsprechend der Altersklasse abzulegen, die der/die Teilnehmer*in im Kalenderjahr erreicht. Die genauen Leistungsanforderungen für ihre Altersklasse erhalten sie, wenn sie sich auf Sportabzeichen-Digital anmelden oder sie schauen in die Leistungskataloge für Erwachsene bzw. Kinder/Jugendliche, die sie rechts in dem grau unterlegten Kasten finden.

 

Informationen zu den Sportabzeichen-Trainingsmöglichkeiten sowie zu den Abnahmeterminen finden Sie hier.

     

     

    Für Menschen mit Behinderungen existiert ein eigener Sportabzeichen-Leistungskatalog mit verschiedenen Behinderungsklassen, die  je nach Art und Schwere der Behinderung ggf. in Untergruppen eingeteilt sind.

    Das Sportabzeichen soll Anreiz sein, Menschen mit Behinderungen zu einer regelmäßigen Sportaktivität zu motivieren und durch den Sport eine vielseitige Leistungsfähigkeit zu erwerben.

    Interessent/innen für das Deutsche Sportabzeichen für Menschen mit Behinderungen wenden sich an die örtlich zuständige Behinderten-Sportgemeinschaft bzw. -verein oder einen Sportabzeichen-Treff.

    Datenschutz 

    Menschen mit Behinderungen müssen (jedes Jahr) eine zusätzliche Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung zur Prüfung und Verleihung des Deutschen Sportabzeichens ausfüllen und unterschreiben, wenn noch Prüfkarten für die Abnahme des DSA benutzt werden. Bei der selbstständigen Registrierung auf Sportabzeichen-Digital erfolgt diese Einwilligung im Rahmen des Registrierungsprozesses.

     

    Im Jahr des erstmaligen Erwerbs des DSA muss geschwommen werden.

    Grundsätzlich gilt, dass der Nachweis für die Schwimmfertigkeit erbracht ist, wenn im Rahmen des Leistungsnachweises für die Gruppen Ausdauer oder Schnelligkeit eine Schwimmdisziplin entsprechend der Altersklasse in Bronze, Silber, Gold erreicht wurde (hierbei genügt der entsprechende Eintrag in die Prüfkarte) bzw. durch folgende Möglichkeiten:

    Ausnahmeregelung für die Gruppe Ausdauer: Als Nachweis der Schwimmfertigkeit gilt auch, wenn eine Strecke aus der Gruppe Ausdauer vollständig durchschwommen wird, die erreichte Zeit aber nicht der Mindestanforderung für die Leistungsstufe Bronze entspricht.

    Ausnahmeregelung für die Gruppe Schnelligkeit: Als Nachweis der Schwimmfertigkeit gilt auch, wenn die Strecke aus der Gruppe Schnelligkeit vollständig durchschwommen wird, die erreichte Zeit der Mindestanforderung für die Leistungsstufe Bronze entspricht, diese Zeit aber nicht in die Prüfkarte übernommen wird.

    (Beispiel: Die Absolvent*innen erzielen eine schlechtere Punktzahl als bei einer anderen Disziplin aus der Gruppe Schnelligkeit).

    15 Min. Dauerschwimmen (auch im offenen Gewässer möglich), wobei eine offensichtliche Fortbewegung im Wasser ersichtlich sein muss

    < 12 Jahre: 50 m Schwimmen ohne Zeitlimit (am Stück und ohne Unterbrechung) oder das „Deutsche Schwimmabzeichen“

    ≥ 12 Jahre: 200 m Schwimmen in maximal 11 Min. (am Stück und ohne Unterbrechung) oder Vorlage des „Deutschen Schwimmabzeichens“ bzw. des „Deutschen Rettungsschwimmabzeichens“ bei Abnahme durch DLRG, DSV, Wasserwacht, DRK, ASB sowie des „Deutschen Triathlon-Abzeichens“ und des „Deutschen Fünfkampfabzeichens“

    100 m Kleiderschwimmen in höchstens 4 Minuten mit anschließendem Entkleiden im Wasser gemäß Ausführungsbestimmungen der DLRG bzw. Wasserwacht im DRK für diese Übung

     

    Die Vorlage für den Nachweis der Schwimmfertigkeit finden Sie rechts in dem grau unterlegten Kasten.

    Im Bonusprogramm vieler gesetzlicher Krankenkassen wird das Deutsche Sportabzeichen (DSA) anerkannt.

    Eine Übersicht, welche Krankenkassen das DSA anerkennen, finden Sie hier.

     

    News

    für Sie

    NEUES LOGO

    Mit dem Start der Sportabzeichen-Tour 2025 wird erstmals der neue Look des Deutschen Sportabzeichens sichtbar. Neben dem modernisierten Logo umfasst dieser auch angepasste Design- und Farbelemente. Die vollständige Umstellung wird bis 2026 abgeschlossen sein.
    Im Mittelpunkt steht der Gedanke: Der Weg ist das Ziel. Wer das Deutsche Sportabzeichen ablegt, begibt sich auf eine sportliche Reise – geprägt von individuellen Etappen, Herausforderungen und Erfolgen. Es geht um Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer und Koordination – und vor allem um die Freude an der Bewegung.

    Hinweis: Alle Materialien mit dem bisherigen Logo können weiterhin verwendet und aufgebraucht werden.

    Der DOSB stellt ein ausführliches FAQ zur Umstellung des Erscheinungsbildes zur Verfügung: Neues Logo

    WhatsApp-Kanal für Sportabzeichen-Prüfer*innen

    Du bist als Prüfer*in für das Deutsche Sportabzeichen aktiv? Dann bleib jetzt noch einfacher auf dem Laufenden!
    D
    er DOSB bietet ab sofort einen WhatsApp-Kanal speziell für alle Sportabzeichen-Prüfer*innen: mit Tipps, Updates und Infos rund um die Abnahme.
    Scanne den QR-Code und werde Teil der Community! 

    Hier geht's zum QR-Code

    Datenerhebung zu neuen Koordinationsübungen gestartet

    Seit dem 9. Juli 2025 läuft die bundesweite Datenerhebung zu den neuen Koordinationsübungen im Deutschen Sportabzeichen. Alle Prüfer*innen sind eingeladen, sich aktiv zu beteiligen und bis zum 15. Oktober 2025 Übungsdaten zu sammeln.

    Das Manual zur Datenerhebung mit Übungsbeschreibungen, Erklärvideos und einer detaillierten Anleitung findet ihr hier.

    Weitere Informationen und die genaue Vorgehensweise hat der DOSB im folgenden Beitrag zusammengestellt: Zum Newsbeitrag des DOSB

    Ansprechpartnerinnen

    Sportabzeichen

    Christina Haack

    Referentin

    Tel.: 069 6789-447
    Fax: -209
    E-Mail: chaack@remove-this.lsbh.de

    Heike Willar

    Sachbearbeiterin

    Tel.: 069 6789-263
    Fax: -209
    E-Mail: hwillar@remove-this.lsbh.de