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Fragen und Antworten
rund ums Sportabzeichen
Wer kann das Deutsche Sportabzeichen erwerben?
Das Deutsche Sportabzeichen kann absolviert werden von
- Kindern und Jugendlichen (Jungen und Mädchen), die im Kalenderjahr der Abnahme mindestens das sechste Lebensjahr erreichen
- Erwachsenen, die im Kalenderjahr der Abnahme mindestens das 18. Lebensjahr erreichen.
Es sind die Leistungen entsprechend der Altersklasse abzulegen, die der/die Teilnehmer/in im Kalenderjahr erreicht. Die Leistungskataloge für Erwachsene sowie Kinder & Jugendliche finden Sie rechts in dem grau unterlegten Kasten.
Wo kann ich das Deutsche Sportabzeichen erwerben?
Informationen zu den Sportabzeichen-Trainingsmöglichkeiten sowie zu den Abnahmeterminen finden Sie hier.
Wer kann das Deutsche Sportabzeichen für Menschen mit Behinderungen erwerben?
Für Menschen mit Behinderungen existiert ein eigener Sportabzeichen-Leistungskatalog mit verschiedenen Behinderungsklassen, die je nach Art und Schwere der Behinderung ggf. in Untergruppen eingeteilt sind.
Das Sportabzeichen soll Anreiz sein, Menschen mit Behinderungen zu einer regelmäßigen Sportaktivität zu motivieren und durch den Sport eine vielseitige Leistungsfähigkeit zu erwerben.
Interessent/innen für das Deutsche Sportabzeichen für Menschen mit Behinderungen wenden sich an die örtlich zuständige Behinderten-Sportgemeinschaft bzw. -verein oder einen Sportabzeichen-Treff.
Datenschutz
Menschen mit Behinderungen müssen (jedes Jahr) eine zusätzliche Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung zur Prüfung und Verleihung des Deutschen Sportabzeichens ausfüllen und unterschreiben. Die Einwilligungserklärung muss zusammen mit der Prüfkarte beim zuständigen Sportkreis-Beauftragten zur Beurkundung des Sportabzeichens eingereicht werden.
Wie kann ich meine Schwimmfertigkeit nachweisen?
Grundsätzlich gilt, dass der Nachweis für die Schwimmfertigkeit erbracht ist, wenn im Rahmen des Leistungsnachweises für die Gruppen Ausdauer oder Schnelligkeit eine Schwimmdisziplin entsprechend der Altersklasse in Bronze, Silber, Gold erreicht wurde (hierbei genügt der entsprechende Eintrag in die Prüfkarte) bzw. durch folgende Möglichkeiten:
• Ausnahmeregelung für die Gruppe Ausdauer: Als Nachweis der Schwimmfertigkeit gilt auch, wenn eine Strecke aus der Gruppe Ausdauer vollständig durchschwommen wird, die erreichte Zeit aber nicht der Mindestanforderung für die Leistungsstufe Bronze entspricht.
• Ausnahmeregelung für die Gruppe Schnelligkeit: Als Nachweis der Schwimmfertigkeit gilt auch, wenn die Strecke aus der Gruppe Schnelligkeit vollständig durchschwommen wird, die erreichte Zeit der Mindestanforderung für die Leistungsstufe Bronze entspricht, diese Zeit aber nicht in die Prüfkarte übernommen wird.
(Beispiel: Die Absolvent*innen erzielen eine schlechtere Punktzahl als bei einer anderen Disziplin aus der Gruppe Schnelligkeit).
• 15 Min. Dauerschwimmen (auch im offenen Gewässer möglich), wobei eine offensichtliche Fortbewegung im Wasser ersichtlich sein muss
• < 12 Jahre: 50 m Schwimmen ohne Zeitlimit (am Stück und ohne Unterbrechung) oder das „Deutsche Schwimmabzeichen“
• ≥ 12 Jahre: 200 m Schwimmen in maximal 11 Min. (am Stück und ohne Unterbrechung) oder Vorlage des „Deutschen Schwimmabzeichens“ bzw. des „Deutschen Rettungsschwimmabzeichens“ bei Abnahme durch DLRG, DSV, Wasserwacht, DRK, ASB sowie des „Deutschen Triathlon-Abzeichens“ und des „Deutschen Fünfkampfabzeichens“
• 100 m Kleiderschwimmen in höchstens 4 Minuten mit anschließendem Entkleiden im Wasser gemäß Ausführungsbestimmungen der DLRG bzw. Wasserwacht im DRK für diese Übung
Die Vorlage für den Nachweis der Schwimmfertigkeit finden Sie rechts in dem grau unterlegten Kasten.
Anerkennung des Sportabzeichens bei den Krankenkassen
Im Bonusprogramm vieler gesetzlicher Krankenkassen wird das Deutsche Sportabzeichen (DSA) anerkannt.
Eine Übersicht, welche Krankenkassen das DSA anerkennen, finden Sie hier.
Was passiert mit meinen personenbezogenen Daten?
Mit dieser Datenschutzinformation informieren wir Sie als Prüfling über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Prüfung und Verleihung des Deutschen Sportabzeichens (DSA). Außerdem informieren wir Sie hiermit über die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte. Hiermit erfüllen wir unsere Informationspflichten aus Art. 13, 14 und 21 Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
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