Förderung
Fördermöglichkeiten für Mitgliedsvereine des lsb h
Über seinen Vereinsförderungsfonds fördert der Landessportbund Hessen e.V., GB Vereinsmanagement, bauliche Maßnahmen sowie die Anschaffung langlebiger Sportgeräte.
Darüber hinaus werden im Rahmen der Sonderförderung "Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen" durch den Landessportbund Hessen e.V., GB Sportinfrastruktur, in folgenden Bereichen finanziell bezuschusst:
- Regenerative Wärmeerzeugung / energiesparende Heizungsanlagen / Solarstromspeicher
- Wassersparende Sanitäranlagen inkl. Anforderungen der Trinkwasserverordnung
- Raumlüftungen der Duschräume
- Thermische Solaranlagen
- Wärmeschutzmaßnahmen
- Energiesparende Beleuchtungsanlagen
- Trinkwassersubstitutionsmaßnahmen für Platzbewässerungsanlagen
- Heizöllagerstätten
- Brandschutzmaßnahmen
- Sicherheitsmaßnahmen
Genaueres entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Richtlinien "Sonderförderung".
Seit dem 01.07.2024 erfolgt die Beantragung der Förderung über unser Online-Portal. Dies gilt für den Vereinsförderfonds und für die Sonderförderung "Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen". Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Maßnahme gefördert werden kann, wenden Sie sich bitte an: Malik Walters, Tel. 069 / 6789-330,
E-Mail: mwalters@lsbh.de .
Darüber hinaus werden Maßnahmen des Sportstättenbaus von Sportvereinen durch das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege mit den Programmen Weiterführung der Vereinsarbeit, vereinseigener Sportstättenbau, Schwimmbadinvestitionsprogramm sowie dem Sonderinvestitionsprogramm "Sportland Hessen" gefördert.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat eine Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportanlagen (SKS)“ gestartet.
Um sich für dieses Programm zu beantragen, müssen Interessensbekundungen bzw. Projektskizzen bis zum 15. Januar 2026 eingereicht werden.
Eine Förderung von bis zu 45 % ist möglich, die im Falle von Haushaltsnotlagen auf bis zu 75 % erhöht werden kann. Der Mindestförderbetrag beträgt 250.000 € bis zu einem Höchstbetrag von 8 Millionen €.
Zu den förderfähigen Projekten, die in der Projektaufrufung klar aufgeführt sind, gehören: Die Sanierung bestehender Sportstätten, in Ausnahmefällen Ersatzneubauten und der Umbau oder die Sanierung von Kunststoffrasenplätzen.
Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden sowie rechtlich vergleichbare kommunale Zusammenschlüsse. Landkreise können nur dann einen Antrag stellen, wenn sie eine eigene Sportstätte haben.
Weitere Informationen, darunter die Projektaufforderung und die FAQs, finden Sie hier: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html
Eine Kurzübersicht finden Sie auch in der Übersicht über die Bundesförderprogramme vom DOSB (siehe Link rechts auf der Seite).
In den letzten Monaten gab es viele Diskussionen über das Sondervermögen (Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) – 500 Milliarden Euro), das von der Bundesregierung beschlossen wurde. Diese kurze Zusammenfassung soll einen Überblick über die Hintergründe, die zu diesem Punkt geführt haben, den aktuellen Stand und mögliche zukünftige Entwicklungen geben.
Hintergrund:
In Deutschland besteht ein großer Sanierungsstau bei bestehenden Sportanlagen, der sich weiter verschärft. Die Kosten werden auf mindestens 31 Milliarden Euro geschätzt (DOSB/Kommunalverbände) und übersteigen die finanziellen Möglichkeiten vieler Kommunen, Sportvereine und anderer Organisationen. Aus diesem Grund und aufgrund der Forderungen der Spitzenverbände und Kommunalverbände wurde die Sportinfrastruktur in das Sondervermögen aufgenommen.
Aktuelle Situation (Stand 01.12.2025):
Bitte schauen Sie sich diese Übersicht an, die die Verteilung des Sondervermögens zeigt.
Die sogenannte „Sportmilliarde” wird durch das Sondervermögen finanziert. Derzeit ist das einzige daraus resultierende Förderprogramm das oben (bzw. unten) aufgeführte Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportanlagen (SKS) – mit einer Gesamtfördersumme von derzeit 333 Millionen Euro. Weitere 333 Millionen Euro sollen bereitgestellt werden (weitere Tranche), allerdings ist noch unklar, ob es sich dabei um dasselbe oder ein anderes Programm handeln wird. In naher Zukunft soll ein weiteres Programm mit einer Gesamtfördersumme von 250 Millionen Euro für kommunale Schwimmbäder und -hallen veröffentlicht werden. Insgesamt 996 Millionen Euro („Sportmilliarde”).
100 Milliarden des ursprünglichen Sondervermögens wurden ebenfalls an die Länder und Kommunen weitergegeben (Königsteiner Schlüssel). In Hessen beschloss die Landesregierung, einen großen Teil des Sondervermögens direkt an die Kommunen weiterzugeben (Hessisches Finanzausgleichsgesetz (FAG)). Dadurch ergeben sich zusätzliche Förderungsmöglichkeiten aus dem Sondervermögen:
• Land Hessen: Das Land Hessen hat beschlossen, 130 Millionen Euro aus dem Sondervermögen ausschließlich für die Förderung von Sportanlagen
bereitzustellen. Wie diese Mittel verteilt werden sollen (z. B. durch ein neues Förderprogramm), wird derzeit diskutiert.
• Die Kommunen in Hessen: Die zusätzlichen Mittel, die die Kommunen erhalten haben, dürfen für die Förderung von Sportanlagen eingesetzt werden.
Dies hängt von der einzelnen Kommune und deren Prioritäten bei der Vergabe der neuen Mittel ab.
100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen wurden an den Klima- und Transformationsfonds (KTF) überwiesen. Diese Mittel werden zur Finanzierung z.B. der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und der Kommunalrichtlinie (KRL) verwendet. Es ist noch unklar, ob diese zusätzlichen Mittel zu Änderungen führen werden (z. B. mehr Mittel durch die bestehenden Programme oder die Einrichtung neuer Förderprogramme).
Zukunft:
Der obige Text wird ergänzt, sobald weitere Informationen verfügbar sind/neue Programme eingerichtet werden.
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Ansprechpartner*innen
Bereich Sportinfrastruktur
Jens Prüller
Geschäftsbereichsleiter
Tel.: 069 6789-277
Fax: -428
E-Mail: jprueller@lsbh.de
Frank Grübl
Sachbearbeitung
Tel.: 069 6789-266
Fax: -428
E-Mail: fgruebl@lsbh.de
Marc Mercurio
Referent Projekt IG Sport im ländlichen Raum
Tel.: 069 6789-2690,
Fax: -428
E-Mail: mmercurio@lsbh.de
Michael Willig
Sachbearbeitung
Tel.: 069 6789-416
Fax: -428
E-Mail: mwillig@lsbh.de
Malik Walters
Sportstättenberater
Tel.: 069 6789-330,
Fax: -428
E-Mail: mwalters@lsbh.de
