Förderung
Fördermöglichkeiten für Mitgliedsvereine des lsb h
Über seinen Vereinsförderungsfonds fördert der Landessportbund Hessen e.V., GB Vereinsmanagement, bauliche Maßnahmen sowie die Anschaffung langlebiger Sportgeräte.
Darüber hinaus werden im Rahmen der Sonderförderung "Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen" durch den Landessportbund Hessen e.V., GB Sportinfrastruktur, in folgenden Bereichen finanziell bezuschusst:
- Regenerative Wärmeerzeugung / energiesparende Heizungsanlagen / Solarstromspeicher
- Wassersparende Sanitäranlagen inkl. Anforderungen der Trinkwasserverordnung
- Raumlüftungen der Duschräume
- Thermische Solaranlagen
- Wärmeschutzmaßnahmen
- Energiesparende Beleuchtungsanlagen
- Trinkwassersubstitutionsmaßnahmen für Platzbewässerungsanlagen
- Heizöllagerstätten
- Brandschutzmaßnahmen
- Sicherheitsmaßnahmen
Genaueres entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Richtlinien "Sonderförderung".
Information zum Datenschutz betreffend die Onlineanmeldung zur Sonderförderung
Ansprechpartner: Jens Prüller, Tel.: 069 / 6789-277, E-Mail: jprueller@ lsbh.de
Darüber hinaus werden Maßnahmen des Sportstättenbaus von Sportvereinen durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mit den Programmen Weiterführung der Vereinsarbeit, vereinseigener Sportstättenbau, Schwimmbadinvestitionsprogramm sowie dem Sonderinvestitionsprogramm "Sportland Hessen" gefördert.
Bundesförderprogramm "SANIERUNG KOMMUNALER EINRICHTUNGEN IM SPORT"
Das Bundesbauministerium (BMWSB) hat den Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestartet.
Der Projektaufruf für das das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wurde am 19. Juni 2023 durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) veröffentlicht.
Insgesamt stehen bis 2028 400 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Der Schwerpunkt des Programms liegt auf der klimagerechten Sanierung, wobei Sportstätten und insbesondere Schwimmbäder im Fokus stehen. Essenziell für eine mögliche Förderung ist das wesentliche Absenken der Treibhausgasemissionen. Ebenso müssen die Sanierungsmaßnahmen ein Vorbild hinsichtlich ihrer Resilienz, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein. Bestandsgebäude sollten grundsätzlich erhalten bleiben, Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig.
Grundsätzlich sind Städte und Gemeinden (Kommunen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet, antragsberechtigt und dementsprechend Förderempfänger. Sportvereine sind zwar nicht direkt antragsberechtigt, können aber mit ihrer Kommune einen gemeinsamen Förderantrag stellen. Bei einem positiven Bescheid würde die Kommune die Förderung entsprechend weiterleiten. Daher empfehlen wir den Sportvereinen, sich mit ihren Kommunen in Verbindung zu setzen, um von diesem Projektaufruf profitieren zu können.
Das Förderverfahren ist in zwei Phasen untergliedert. In der ersten Phase muss eine Interessensbekundung über das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Zeitraum vom 30. Juni 2023 bis 15. September 2023 erfolgen. Hierfür muss eine erste Projektskizze online eingereicht werden. Bis zum 20. Oktober werden die für die Städtebauförderung zuständigen Landesressorts für eine Stellungnahme durch das BMWSB beteiligt. Voraussichtlich im November/Dezember 2023 erfolgt die Auswahl der Projekte, die für eine Förderung vorgesehen sind. Diese Projekte müssen in der zweiten Phase einen Zuwendungsantrag stellen und bis 2028 umgesetzt werden.
Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Projekte müssen von den Kommunen bzw. Ländern oder Landkreisen mitfinanziert werden. Der Bund beteiligt sich bis maximal 45 % - bei Kommunen in Haushaltsnotlage bis zu 75 % - der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der aufzubringende kommunale Anteil liegt dann bei mindestens 55 % bzw. 25 % bei Kommunen in Haushaltsnotlage.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie einerseits in den FAQ sowie im Projektaufruf „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sowie auf der Homepage des DOSB und bei Christian Siegel (siegel(at)dosb.de) und Maike Weitzmann (weitzmann(at)dosb.de).
Übersicht Bundesprogramm mit Erläuterungen zum Download
(Quelle: DOSB)
Bundesförderprogramme für Sportstätten und Sporträume im Jahr 2023

Eine Übersicht der Bundesförderprogramme für Sportstätten und Sporträume im Jahr 2023 gibt die Situation der Fördermöglichkeiten in Deutschland auf einen Blick wieder.
Das Ressort „Sportstätten, Umwelt und Nachhaltigkeit“ des DOSB hat seine Überblickstabelle zur Förderung und Finanzierung von Sportstätten und Sporträume aktualisiert und zum Download bereitgestellt.
„Diese aktualisierte Überblicksdarstellung für das Jahr 2023 erleichtert die Suche nach geeigneten Förderquellen für entsprechende Maßnahmen und bietet umfassende Informationen zu den einzelnen Programmen. Zu jedem Förderprogramm wurden Kurzfassungen zusammengestellt, die u.a. Informationen zu Förderschwerpunkten, Antragsberechtigten und Förderhöhe sowie zuständigen Ansprechpartnern enthalten“, so Christian Siegel, Ressortleiter Sportstätten, Umwelt und Nachhaltigkeit im DOSB. Die ausführliche Beschreibung sowie Richtlinien und Antragsformulare können dann auf den einzelnen Programmseiten heruntergeladen werden.
Der Überblick über Bundesförderprogramme für Sportstätten und Sporträume wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und ggf. erweitert.
(Quelle: DOSB)
Bundesförderung für vereinseigene Sportstätten
News
für Sie
Sportstätten-Atlas ist online!

Wo gibt es in Hessen welche Sportstätten für welche Sportarten und welche Vereine bieten dort Angebote? Der neue Sportstätten-Atlas unter www.sportatlas-hessen.de ist eine wichtige Datenbank, von der Interessierte, Vereine und Politik gleichermaßen profitieren. mehr
BÄDERALLIANZ LEGT FORDERUNGSKATALOG ZUR RETTUNG DER DEUTSCHEN SCHWIMMBÄDER VOR
Seit vielen Jahren wird immer wieder die prekäre Situation der Schwimmbäder hierzulande thematisiert. Die Bäderallianz Deutschland hat am Montag in Berlin das Positionspapier „Die Zukunft der deutschen Bäder“ vorgestellt. „Die Politik hat uns aufgefordert, die Zukunft der deutschen Bäderlandschaft und was für deren nachhaltigen Erhalt als Fundament der Bade- und Schwimmkultur notwendig ist aufzuzeigen“, so der Sprecher des Zusammenschlusses der führenden Verbände und Institutionen des Badewesens und Schwimmens, Prof. Dr. Christian Kuhn. mehr
Ansprechpartner*innen
Bereich Sportinfrastruktur
Jens Prüller
Geschäftsbereichsleiter
Tel.: 069 6789-277
Fax: -428
E-Mail: jprueller@ lsbh.de
Frank Grübl
Sachbearbeitung
Tel.: 069 6789-266
Fax: -428
E-Mail: fgruebl@ lsbh.de
Michael Willig
Sachbearbeitung
Tel.: 069 6789-416
Fax: -428
E-Mail: mwillig@ lsbh.de
Malik Walters
Sportstättenberater
Tel.: 069 6789-330,
Fax: -428
E-Mail: mwalters@ lsbh.de