Förderung

Fördermöglichkeiten für Mitgliedsvereine des lsb h


Über seinen Vereinsförderungsfonds fördert der Landessportbund Hessen e.V., GB Vereinsmanagement, bauliche Maßnahmen sowie die Anschaffung langlebiger Sportgeräte.

Darüber hinaus werden im Rahmen der Sonderförderung "Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen" durch den Landessportbund Hessen e.V., GB Sportinfrastruktur, in folgenden Bereichen finanziell bezuschusst:

  • Regenerative Wärmeerzeugung
  • Solarstromspeicher
  • Wärmeverteilung und Wärmeabgabe
  • Anforderungen der Trinkwasserverordnung
  • Wärmeschutzmaßnahmen
  • Energiesparende Beleuchtungsanlagen
  • Trinkwassersubstitutionsmaßnahmen für Platzbewässerungsanlagen
  • Wassersparende Sanitäranlagen
  • Raumlüftungen der Duschräume

Genaueres entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Richtlinien "Sonderförderung".

Seit dem 01.07.2024 erfolgt die Beantragung der Förderung über unser Online-Portal. Dies gilt für den Vereinsförderfonds und für die Sonderförderung "Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen". Weitere Informationen finden Sie hier.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Maßnahme gefördert werden kann, wenden Sie sich bitte an: Malik Walters, Tel. 069 / 6789-330,
E-Mail: mwalters@remove-this.lsbh.de .

Darüber hinaus werden Maßnahmen des Sportstättenbaus von Sportvereinen durch das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege mit den Programmen Weiterführung der Vereinsarbeit, vereinseigener Sportstättenbau, Schwimmbadinvestitionsprogramm sowie dem Sonderinvestitionsprogramm "Sportland Hessen" gefördert. 

Neu! Das bestehende Landessförderprogramm „Vereinseigener Sportstättenbau“ wurde durch Mittel aus dem Sondervermögen aufgestockt. Die bisherige Maximalförderung von 200.000 Euro steigt auf eine Million Euro an. Auch die Förderquote wird von 20 Prozent auf 35 Prozent erhöht; der Eigenanteil der Vereine sinkt also. Zudem können bis zu fünfmal mehr Projekte gefördert werden als bisher. Zuwendungen werden gewährt für: den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau, den Aus- oder Umbau, die Sanierung und Modernisierung sowie die Ausstattung von Sportstätten. Das Förderprogramm ist dabei für Vorhaben mit Investitionsvolumen über 250.000 Euro vorgesehen. 

Vereine müssen ihre Projekte mithilfe eines entsprechenden Formulars über ihre Stadt oder Gemeinde bei ihrem Landkreis / ihrer kreisfreien Stadt anmelden. Diese ergänzen eine Stellungnahme und reichen die Anmeldung jeweils bis spätestens zum 1. Oktober eines Jahres beim Hessischen Sportministerium ein. Zu Beginn des Folgejahres entscheidet das Ministerium, welche Projekte in das Förderprogramm aufgenommen werden. Nachfolgend werden die ausgewählten Vereine zur Antragstellung aufgefordert. Aktuell arbeitet die Landesregierung daran, das Verfahren einfacher, digitaler und unbürokratischer zu gestalten. Vorab wichtig zu wissen: Die Ausführung darf vorab nicht beauftragt und begonnen werden; die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss außerdem gesichert sein und es dürfen keine weiteren Landesmittel für die Maßnahme gewährt worden sein. 
 

Die erste Antragsfrist für dieses Förderprogramm ist abgelaufen (Anträge konnten bis zum 15. Januar 2026 eingereicht werden).

Eine zusätzliche Tranche in Höhe von 333 Millionen Euro wurde jedoch bewilligt. Diese Mittel sollen voraussichtlich im dritten Quartal 2026 zur Verfügung gestellt werden.  

Weitere Informationen werden hier veröffentlicht, sobald sie bekannt sind. 
 

 

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat eine Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportanlagen – Schwimmbäder (SKS–Schwimmbäder)“ gestartet.

Um sich für dieses Programm zu beantragen, müssen Interessensbekundungen bzw. Projektskizzen bis zum 19 Juni 2026 eingereicht werden. 

Eine Förderung von bis zu 45 % ist möglich, die im Falle von Haushaltsnotlagen auf bis zu 75 % erhöht werden kann. Der Mindestförderbetrag beträgt 250.000 € bis zu einem Höchstbetrag von 8 Millionen €.

Zu den förderfähigen Projekten, die in der Projektaufrufung klar aufgeführt sind, gehören: Die Sanierung und Modernisierung bestehender Schwimmbäder, in Ausnahmefällen Ersatzneubauten. 

Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden sowie rechtlich vergleichbare kommunale Zusammenschlüsse. Landkreise können nur dann einen Antrag stellen, wenn sie eine eigene Sportstätte haben.

Weitere Informationen, darunter die Projektaufforderung und die FAQs, finden Sie hier: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks-sb.html 

Eine Kurzübersicht finden Sie auch in der Übersicht über die Bundesförderprogramme vom DOSB (siehe Link rechts auf der Seite).
 

In den letzten Monaten gab es viele Diskussionen über das Sondervermögen (Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) – 500 Milliarden Euro), das von der Bundesregierung beschlossen wurde. Diese kurze Zusammenfassung soll einen Überblick über die Hintergründe, die zu diesem Punkt geführt haben, den aktuellen Stand und mögliche zukünftige Entwicklungen geben.

Hintergrund: 
In Deutschland besteht ein großer Sanierungsstau bei bestehenden Sportanlagen, der sich weiter verschärft. Die Kosten werden auf mindestens 31 Milliarden Euro geschätzt (DOSB/Kommunalverbände) und übersteigen die finanziellen Möglichkeiten vieler Kommunen, Sportvereine und anderer Organisationen. Aus diesem Grund und aufgrund der Forderungen der Spitzenverbände und Kommunalverbände wurde die Sportinfrastruktur in das Sondervermögen aufgenommen.

Aktuelle Situation (Stand 11.06.2026): 
Bitte schauen Sie sich diese Übersicht an, die die Verteilung des Sondervermögens zeigt. 

Die sogenannte „Sportmilliarde” wird durch das Sondervermögen finanziert. Das daraus resultierende Förderprogramm ist das oben aufgeführte Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportanlagen“ (SKS) – mit einer ersten Tranche von derzeit 333 Millionen Euro. Weitere 333 Millionen Euro sollen in der zweiten Jahreshälfte 2026 als zweite Tranche bereitgestellt werden. Zusätzlich gibt es noch das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ (SKS-Schwimmbäder) mit einem Gesamtbudget von 250 Millionen Euro (siehe oben). Darüber hinaus sind 150 Millionen Euro für den Spitzensport (Errichtung und Ausstattung von Spitzensportstätten) sowie 20 Millionen Euro zur Förderung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen vorgesehen. Insgesamt ergibt dies rund 1,08 Milliarden Euro („Sportmilliarde”).

100 Milliarden des ursprünglichen Sondervermögens wurden ebenfalls an die Länder und Kommunen weitergegeben (Königsteiner Schlüssel). In Hessen beschloss die Landesregierung, einen großen Teil des Sondervermögens direkt an die Kommunen weiterzugeben (Hessisches Finanzausgleichsgesetz (FAG)). Dadurch ergeben sich zusätzliche Förderungsmöglichkeiten aus dem Sondervermögen:

•    Land Hessen: Das Land Hessen hat beschlossen, 130 Millionen Euro aus dem Sondervermögen ausschließlich für die Förderung von Sportanlagen bereitzustellen. Mit diesen zusätzlichen Mitteln wurde beschlossen, das bestehende Das Landesförderprogramm „Vereinseigener Sportstättenbau“ (weitere Informationen siehe oben) aufzustocken. 

•    Die Kommunen in Hessen: Die zusätzlichen Mittel, die die Kommunen erhalten haben, dürfen für die Förderung von Sportanlagen eingesetzt werden. Dies hängt von der einzelnen Kommune und deren Prioritäten bei der Vergabe der neuen Mittel ab.

100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen wurden an den Klima- und Transformationsfonds (KTF) überwiesen. Diese Mittel werden zur Finanzierung z.B. der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und der Kommunalrichtlinie (KRL) verwendet. Es ist noch unklar, ob diese zusätzlichen Mittel zu Änderungen führen werden (z. B. mehr Mittel durch die bestehenden Programme oder die Einrichtung neuer Förderprogramme).

Zukunft:
Der obige Text wird ergänzt, sobald weitere Informationen verfügbar sind/neue Programme eingerichtet werden.

 

Downloads

Richtlinie

Sonderzuschüsse

Übersicht

Bundesförderung - DOSB (PDF)

Förderung Land Hessen

Weiterführung der Vereinsarbeit, Vereinseigener Sportstättenbau, Sonder-Investitions- programm Land Hessen, SWIM

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Ansprechpartner*innen

Bereich Sportinfrastruktur

Jens Prüller

Geschäftsbereichsleiter

Tel.: 069 6789-277
E-Mail: jprueller@remove-this.lsbh.de

Frank Grübl

Sachbearbeitung

Tel.: 069 6789-266
E-Mail: fgruebl@remove-this.lsbh.de

Marc Mercurio

Referent Projekt IG Sport im ländlichen Raum

Tel.: 069 6789-2690
E-Mail: mmercurio@remove-this.lsbh.de

Stefanie Süß

Sachbearbeitung

Tel.: 069 6789-416
E-Mail: ssuess@remove-this.lsbh.de

Malik Walters

Sportstättenberater

Tel.: 069 6789-330
E-Mail: mwalters@remove-this.lsbh.de