Fusion und Namensänderung

Hat Ihr Verein / Haben Ihre Vereine eine Fusion vollzogen, so sind sämtliche Unterlagen bzgl. einer Fusion oder Zusammenführung von Vereinen dem Bereich Vereinsmanagement in Kopie zur Verfügung zu stellen. Somit wird die Einleitung des notwendigen Verfahrens gewährleistet.

Änderung

des Vereinsnamens

Im Laufe eines Vereinslebens kommt es vor - und nicht nur im Zusammenhang mit einer Fusion - dass der Wunsch besteht, den Vereinsnamen zu ändern.
Eine Änderung des Vereinsnamens muss von der Mitgliederversammlung im Rahmen einer Satzungsänderung beschlossen werden.

Nach dem Beschluss einer Namensänderung sind dem Bereich Vereinsförderung und -beratung folgende Unterlagen vorzulegen, aus denen die Änderung hervorgeht:

  1. Eine Kopie des Protokolls der Mitgliederversammlung (alternativ eine Kopie des Vereinsregisterauszuges) und
  2. die geänderte Satzung des Vereins.

Nach Eingang der Unterlagen innerhalb von 14 Tagen, wird die Namensänderung des Vereins in der Zeitschrift "Sport in Hessen" veröffentlicht und die zuständigen Stellen des Sportbundes (Sportkreis, Fachverbände, ARAG-Sportversicherung, lsb h Finanzverwaltung und "SiH"-Vertrieb) werden benachrichtigt.

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zur Vereinsfusion

Ansprechpartner

Namensänderung

Ralph Hoffmeister

Neuaufnahmen, Bezuschussung ÜL

Tel.: 069 6789-318
Fax: -303
E-Mail: rhoffmeister@remove-this.lsbh.de