Mehr Organisatorisches

Dies und Das

von A bis Z


Das Tagesgeschäft im Verein – Mitgliederverwaltung, Buchführung, Kurs- und Trainingsbetrieb – ist für die Mitarbeiter, ehrenamtliche wie hauptberufliche, eine ausfüllende Arbeit.
Aber nicht nur das Tagesgeschäft will bewältigt werden. Es gibt eine ganze Reihe von einmaligen Aufgaben und Themen, die durchgeführt und beachtet werden wollen, sollen oder müssen, die aber nicht so recht in eine unserer anderen Kategorien passen wollen.

Diesen Themen widmen wir uns hier.

Archivarbeit

Grundsätzliches

Die Verwaltung eines Sportvereins sowie die Organisation des Sportbetriebs erfordern einen Schriftverkehr, dessen Umfang zum Beispiel von der Größe und der Gliederung des Vereins abhängig ist. Dazu kommen noch die nach dem Vereinsrecht geforderten Schriftstücke sowie Aufzeichnungen über sportliche Erfolge und die Vereinsentwicklung.
Am Ende eines Kalenderjahres ist über den Verbleib aller Unterlagen zu entscheiden, die nicht aus rechtlichen Gründen noch weitere 6 oder 10 Jahre aufbewahrt werden müssen.

Aufbewahrungspflichten

10 Jahre Aufbewahrungspflicht:
Jahresabschlüsse
Inventarverzeichnis
Kassenbücher
Rechnungen und Belege

6 Jahre Aufbewahrungspflicht:
Zuwendungsbestätigungen
Protokolle von Jahreshauptversammlungen
Protokolle von Vorstandssitzungen
Sonstige Unterlagen, die nicht unter die 10-jährige Aufbewahrungspflicht fallen

(Autor: Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherungen im lsb h)

Das Vereinsarchiv

Schriftstücke, die auf Dauer von Interesse sind, weil sie beispielsweise für die Vereinsgeschichte Bedeutung haben, sollten in das Vereinsarchiv übernommen werden.
Als Vereinsarchiv werden umgangssprachlich Nebenräume, aber auch Teile des Vereinsbüros oder sogar nur einzelne Schränke bezeichnet, in denen Unterlagen und Akten gelagert werden, die nicht mehr für die aktuelle Verwaltungsarbeit des Vereins erforderlich sind. Häufig werden dort außerdem Erinnerungsstücke wie Medaillen, Pokale oder Wimpel aufbewahrt.
Bei solchen „Archiven“ handelt es sich jedoch in der Regel lediglich um ungeordnete „Sammlungen“, weil vor der Aufnahme in das sogenannte Archiv nicht über die „Archivwürdigkeit“ von Unterlagen entschieden wurde.
Außerdem ist meistens nicht gesichert, dass die Unterlagen schadlos auf Dauer aufbewahrt werden können. Deshalb besteht zum Beispiel die Gefahr der Beschädigung von Archivgut durch Rost oder Schimmel.

Archivwürdigkeit von Unterlagen

Da eine Entscheidung über die Archivwürdigkeit in der Regel endgültig ist, besteht bei fehlerhafter Einschätzung die Gefahr, dass bedeutsame Unterlagen verloren gehen und nicht mehr genutzt werden können. Der Arbeitskreis „Sport und Geschichte“ beim Landessportbund Hessen hat deshalb unter anderem für Sportvereine und Sportkreise Mindestkataloge zusammengestellt, aus denen hervorgeht, welche Schriftstücke auf jeden Fall aufgehoben werden sollten.
Archivierte Unterlagen werden als „Archivalien“ bezeichnet und sind grundsätzlich getrennt von dem aktuellen Schriftverkehr aufzubewahren.

Entmetallisierung

Da Archivalien auf Dauer zur Verfügung stehen sollen, sind sie besonders sorgfältig zu behandeln. Dazu gehört, dass alle Schriftstücke durch die Beseitigung von Büro- und Heftklammern zunächst „entmetallisiert“ werden müssen, um spätere Roststellen zu vermeiden.
Für die Beseitigung von Heftklammern gibt es ein entsprechendes Werkzeug, das als Heftklammer-Entferner bezeichnet wird. Hiermit können Heftklammern aufgebogen und dann beseitigt werden, um so die Heftung wieder zu lösen.
Bei Verwendung eines speziellen Klammerloshefters entfällt dieser Arbeitsgang bei der späteren Aufnahme von Unterlagen in ein Archiv. Der Klammerloshefter stanzt in die Blätter eine Zunge, falzt sie in die Gegenrichtung und schiebt die Zunge dann in einen Schlitz zurück. Auf diese Weise können allerdings jeweils nur wenige Blätter geheftet werden.

Wegen dieser Rostgefahr sollten die Archivalien auch in „Archivkartons“ und nicht in „Leitzordnern“ abgelegt werden, weil die Metallteile in diesen Ordnern ebenfalls rosten können.
Die Basis der als Tippklemmer bezeichneten Öffnungs- und Schließmechanik besteht nämlich aus Metall. Außerdem gibt es noch zwei parallel verlaufende Drähte aus Federstahl. Auch für den Hebel kann Metall verwendet werden. Bei allen diesen Teilen besteht Rostgefahr.
Die Bestandserhaltung der Unterlagen erfordert darüber hinaus unter anderem die Verwendung von säurefreien Papierumschlägen, von säurefreien Folien und spezieller Klebstifte.

Die Erschließung

Archivalien sollten grundsätzlich von interessierten Nutzern eingesehen werden können. Dies setzt eine entsprechende „Erschließung“ der Unterlagen voraus, um den Zugang zu erleichtern. Als „Erschließung“ wird die Ordnung und Verzeichnung von Archivunterlagen (Archivalien) bezeichnet.
Für die Erschließung gilt das „Provenienzprinzip“, nach dem die Zusammengehörigkeit der Archivalien im Vordergrund steht. Archivunterlagen dürfen deshalb nicht auseinander gerissen werden.
Die „Verzeichnung“ des Archivguts umfasst die Festlegung eines „Titels“, die Angabe der Laufzeit, die Vergabe einer Signatur sowie eventuell die Ergänzung des Titels durch einen „Enthält-Vermerk“.

Stand: Januar 2013
Quelle: Peter Schermer, Vorsitzender des AK-Sport- und Geschichte


Peter Schermer, der auch Fortbildungsveranstaltungen zum Thema "Archivarbeit" leitet, hat Ihnen die das Seminar begleitende PowerPoint-Präsentation zur Verfügung gestellt.

Feiertagsgesetz

Rechtsgrundlage, Allgemeines

Rechtsgrundlage für den Feiertagsschutz in Hessen ist das Hessische Feiertagsgesetz (HFeiertagsG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Dezember 1971 (GVB1.S.344), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Dezember 2012 (GVB1.IS.622).
Der Feiertagsschutz ist im Land Hessen möglichst einheitlich zu handhaben. Aus diesem Grund wurden vom zuständigen Fachministerium Verwaltungsvorschriften für die Durchführung des Hessischen Feiertagsgesetzes erlassen. Es ist unzulässig, verbotene Veranstaltungen zu dulden und lediglich nachträglich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.

Feiertage im Sinne des Gesetzes

Gesetzliche Feiertage sind die Sonntage sowie
der Neujahrstag
der Karfreitag
der Ostermontag
der 1. Mai
der Himmelfahrtstag
der Pfingstmontag
der Fronleichnamstag
der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
der 1. und 2. Weihnachtstag
Der zweitletzte Sonntag nach Trinitatis ist Volkstrauertag (2024 am 17.11.) und der letzte Sonntag nach Trinitatis ist Totensonntag (2024 am 24.11.)

An den fettgedruckten sogenannten stillen Feiertagen gelten Einschränkungen für die Sportveranstaltungen.

Besondere Verbote am Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag

Am Karfreitag von 0 Uhr bis 24 Uhr, am Volkstrauertag und am Totensonntag von 4 Uhr bis 24 Uhr sind öffentliche sportliche Veranstaltungen gewerblicher Art verboten.
Weiterhin sind am Karfreitag von 0 Uhr bis 24 Uhr, am Volkstrauertag und am Totensonntag von 4 Uhr bis 13 Uhr auch öffentliche sportliche Veranstaltungen nichtgewerblicher Art verboten.

Zuständige Behörden

In Zweifelsfällen sollte rechtzeitig die zuständige Verwaltungsbehörde informiert werden. Dies ist der Gemeindevorstand bzw. der Magistrat, im Übrigen der Landrat als Behörde der Landesverwaltung.
Anmerkung: Sofern Vereine detaillierte Fragen bezüglich der Durchführung von Veranstaltungen haben, empfehlen wir, die Rückfragen bei der zuständigen Ordnungs-Behörde vorzunehmen.

Weitere Informationen zum Feiertagsgesetz und zu den Möglichkeiten von Ausnahmen/Befreiungen von feiertagsrechtlichen Verboten finden Sie auf der Seite des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport.

Freiwilligendienste im Sport

Nicht alle Jugendlichen wissen am Ende ihrer Schulzeit, wie es weitergehen soll, die Freiwilligendienste im Sport bieten eine gute Möglichkeit, sich für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung zu orientieren.

Sportvereine, Sportkreise und Sportverbände, teilweise auch in Zusammenarbeit mit Schulen und Kindergärten, sind für junge Menschen attraktive Orte für einen Freiwilligendienst. Und auch für den Sport lohnt sich der Einsatz. Vereine gewinnen mit den jungen Freiwilligen engagierte Helfer für ihre Jugendarbeit und das Sporttraining.

Ein Jahr lang engagieren sich die Freiwilligen für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Sport.

Um für die Tätigkeit fit zu sein, besucht jede/r Freiwillige insgesamt 25 Bildungstage, in die auch eine kostenlose Übungsleiterausbildung Breitensport, Profil Kinder und Jugendliche integriert ist.

Die Freiwilligen werden über die gesamten 12 Monate von einem geschulten Anleiter in den Einsatzstellen, sowie von hauptberuflich für die Durchführung der Bildungstage eingesetzten Pädagogen begleitet und betreut. Das Freiwilligenjahr beginnt immer am 1. September eines jeden Jahres und endet 12 Monate später.

Die Freiwilligendienste werden als Wartezeit für einen Studienplatz oder als Praktikum für das Fachabitur sowie für entsprechende Ausbildungsgänge angerechnet und sind ein angesehenes Kriterium bei späteren Bewerbungen für Ausbildung und Beruf!

Vergütet wird die freiwillige Tätigkeit bei einer Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden mit 300 Euro pro Monat für Taschengeld und Verpflegung.

Der Freiwilligendienst kann auch im „eigenen“ Verein geleistet werden. Vereine, die junge Menschen kennen, die sich bei ihnen freiwillig engagieren wollen, sollten sich jetzt als Einsatzstelle anerkennen lassen.

Das Thema "Freiwilligendienst im Sport" ist bei der Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen e.V. verortet. Hier finden Sie alle Informationen und Downloads sowie alle hessischen Einsatzstellen.

Jubiläen

Vereine die ein Jubiläum feiern finden in unserem Leitfaden zahlreiche Vorgaben und Anregungen, die ihre Planung und Durchführung erleichtern und verbessern können. Die zahlreichen gut aufgegliederten Themen bieten Grundlagen für größere und kleine Jubiläen in Sportvereinen, wie z.B. Abteilungsjubiläen oder auch 100-jährige Vereinsjubiläen. 

Jugendarbeit im Verein

Für die Jugendarbeit im Verein, die Kooperation von Verein und Schule oder Verein und Kindergarten, die Integration - für die Teilhabe aller Gesellschaftsschichten im Sportverein - sowie zu vielen anderen Themen ist die Sportjugend Hessen, mit ihren Engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der richtige Ansprechpartner.

In der Infothek der Sportjugend finden sich vielfältige Hilfestellungen, Informationstexte, Checklisten und Formulare für die Kinder- und Jugendarbeit im Sportverein.

Kindeswohl - Sportvereine gegen sexuellen Missbrauch

Sportvereine dürfen bei Kindeswohlgefährdung nicht wegschauen, sondern sollen eine Kultur des Hinsehens leben - dafür setzen sich der Landessportbund Hessen und die Sportjugend Hessen ein.

Ziel ist es, Kinderschutz ist in allen hessischen Vereinen zu verankern und ein gemeinsames Verständnis davon zu entwicklen, wie für das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Verein gesorgt wird. Vereine sollen in die Lage versetzt werden, Probleme wahrzunehmen und mutig anzusprechen.

Mehr Informationen zum Thema Kindeswohl, Erläuterungen zum erweiterten Führungszeugnis sowie Arbeitshilfen zu diesen Themen hält die Sportjugend Hessen unter www.kindeswohl-im-sport.de bereit.

Ansprechpartnerinnen zum Thema "Kindeswohl"

Sabine Bertram
Qualifizierung im Verein, Verband, Sportkreis
Tel.: 069 6789-344
E-Mail: SBertram(at)sportjugend-hessen.de

Angelika Ribler
Beratung im Verdachtsfall sowie bei konkreten Vorfällen
Tel.: 069 6789- 401
E-Mail: ARibler(at)sportjugend-hessen.de

Mitgliederrückgang - Die fünf häufigsten Fallen

Viele Vereine kämpfen mit diesem Problem: Die Mitgliederzahlen stagnieren – gehen sogar zurück. Überalterung und nur geringe oder gar keine Neuaufnahmen sind die häufigsten Gründe. Der Schrumpfungsprozess führt im Verein zu einer frustrierten Stimmung, die Vereinsmitglieder haben immer weniger Spaß an der Arbeit und verlassen ebenfalls den Verein.

1. Das Problem wird zu spät erkannt

So lange die Mitgliederzahlen „im grünen Bereich“ sind, macht man sich kaum oder gar keine Gedanken über das Problem des Mitgliederschwunds. Wenn dann der Prozess begonnen hat, wird es immer schwieriger, ihn aufzuhalten. Der Vorstand sollte deshalb regelmäßig nicht nur einen Blick auf die Mitgliederzahlen, sondern auch auf die Mitgliederstruktur werfen, um frühzeitig zu erkennen, dass man in diesem Bereich eingreifen und gegensteuern muss.

2. Austritte wurden nicht hinterfragt

Verlässt ein Mitglied den Verein, muss man dies akzeptieren. Aber man sollte klären, warum die Mitgliedschaft aufgegeben wurde. Die Gründe eines Austritts können die Ursache weiterer Austritte widerspiegeln. Die Befragung eines ausgetretenen Mitglieds kann deshalb die Informationen liefern, die man benötigt, um schnell und effektiv zu reagieren, bevor es zu „Massenaustritten“ kommt.

3. Bei der Problemanalyse wird nur extern geforscht

Wenn die Mitgliederzahlen sinken, wird man beginnen, nach den Ursachen zu suchen. In vielen Fällen sucht man die Fehler jedoch nur außerhalb des Vereins und bemängelt mangelnde finanzielle Förderung und öffentliche Akzeptanz. Doch das ändert nichts an der Situation des Vereins. Die Probleme des Vereins müssen intern gesucht werden. Hier kann verändert werden. Diese Veränderungen führen dann auch zu einem besseren Image nach außen.

4. Schuldzuweisungen werden ausgesprochen

Kommt es zum Mitgliederschwund, wird die Stimmung im Verein und auch im Vorstand schnell gereizt. In dieser Situation kommt es schnell zu persönlichen Schuldzuweisungen, die dem Verein in keiner Weise helfen. Im Gegenteil: Die persönlichen Angriffe führen schnell dazu, dass weitere Mitglieder den Verein verlassen, und der Auflösungsprozess des Vereins wird beschleunigt.

5. Resignation wird in den Vordergrund gestellt

Es ist keine schöne Sache, mitzuerleben, wie immer mehr Mitglieder den Verein verlassen. Kein Wunder, dass sich dann auch Resignation im Vorstand und unter den verbliebenen Vereinsmitgliedern breit macht. Doch diese Resignation führt unweigerlich zur Auflösung des Vereins. Sobald man merkt, dass sich eine negative, frustrierte Stimmung breit macht, muss mit aller Kraft gegengesteuert werden.

Quelle: Hartmut Fischer, veröffentlicht auf www.verein-aktuell.de

Öffentlichkeitsarbeit - Tipps für bessere Texte

Der Köder muss nach Fisch schmecken

LeserInnen sind scheue Wesen

Die durchschnittliche Verweildauer auf Internetseiten beträgt rund 40 Sekunden (Quelle: Nielsen). Die durchschnittliche tägliche Lesedauer der Tageszeitung beträgt laut Bundesverband der Zeitungsverleger täglich 6,5 Minuten. (2014/2015). Diese Lesedauer verteilt sich auf die Ressorts: Politik, Sporl, Kultur, Lokales, aus aller Welt und den Anzeigen, insbesondere auch den Familienanzeigen. Darüber hinaus fallen bestimmte Tage nahezu immer weg, Montag und Freitag gehören im Sport der „1:0 Berichterstattung“ und den Vorberichten, im Lokalteil den Wochenendberichten.

Um sich in diesem schwierigen Umfeld Gehör zu verschaffen, sollte man sich bei jeder Veröffenbtlichung folgende Fragen beantworten:

Wen will ich erreichen?

Definition der Zielgruppe: Sportler, Vereinsvorstände, Vereinsmitglieder, Übungsleiter, „Bestandskunden“, „Neukunden“?

Womit erreiche ich die Leser?

Auswahl des Mediums: Tageszeitung, Magazin, Broschüre, Facebook, Instagram, Homepage, Vereinszeitung, schwarzes Brett?

Wie erreiche ich den Leser?

Wenn die „Botschaft“ bei der Zielgruppe ankommen soll, müssen die Texte einladend, verständlich und ansprechend sein. Dies gilt insbesondere, wenn sie sich nicht an ein Fachpublikum richten, sondern als Pressemitteilung oder Zeitungsartikel die „Allgemeinheit“ erreichen wollen. Aus diesem Grund müssen die Texte „leserInnenorientiert“ und gut verständlich geschrieben sein.

Dies ist kein „Hexenwerk“, sondern lässt sich mit ein paar handwerklichen Grundregeln durchaus umsetzen. (Eine Zusammenfassung als Arbeitspapier findet sich am Ende des Dokuments).

Die Nachricht/Botschaft nach vorne

Von hinten durch die Brust ins Auge….

Der Vorstand des SV Dollenburg mit seinem Vorsitzenden Karl Napp, Ehrenspielführer Schorsch Eigner und Schriftführerin Helma Hampel, bedankte sich am 11.11.2015 ganz herzlich bei den Einsatzkräften der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr für ihr Engagement. Der Vorstand des Vereins hatte anlässlich seiner Sitzung zum Thema Silvester 2015 über die Ausgestaltung des Festsaals diskutiert. Dabei wurde der Vorschlag gemacht, ein Tischfeuerwerk, das schon bei anderen Vereinen eingesetzt worden war, und vom örtlichen Feuerwerkshändler als Sonderangebot für Vereine vertrieben wird, zu testen. Dabei war es zu einem Brand gekommen, der das Sportlerheim bis auf die Grundmauern vernichtete.

So ist es schon besser

Das Sportlerheim des SV Dollenburg ist bis auf die Grundmauern abgebrannt. Im Rahmen einer Vorstandssitzung zum Thema Silvester war ein Tischfeuerwerk außer Kontrolle geraten und hatte den Brand verursacht. Die Mitglieder des Vorstandes, darunter auch Ehrenspielführer Schorsch Eigner und Schriftführerin Helma Hampel kamen mit dem Schrecken davon. „Ich kann mich angesichts des Schadens nur ganz herzlich bei den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr bedanken“, kommentierte Napp den Brand.

Heute, gestern, letztes Jahr

Bei Nachrichtenseiten und Tageszeitungen spielt Aktualität eine große Rolle. Diese Aktualität benötigen wir in der Regel nicht (Social Media ausgenommen, da kann Aktualität sinnvoll sein)

„Gestern Abend ist der Vorstand des Sportkreises Dollenburg komplett zurückgetreten“, signalisiert, dass es sich um einen brandaktuellen Bericht handelt. Da „heute“ aber bereits morgen „gestern“ ist, empfiehlt es sich, solche aktuellen/zeitgebundenen Hinweise unbedingt zu meiden. Man kann natürlich schreiben: „Anfang November ist der Vorstand des Sportkreises.....“, doch auch die wirkt bereits im Dezember etwas abgestanden.

Die zeitlose Variante

Besser und für uns fast immer am sinnvollsten ist die zeitlose Variante: der Vorstand des Sportkreises Dollenburg ist geschlossen zurückgetreten. Auf seiner jüngsten Sitzung hat das Gremium seinen Rückzug bekanntgegeben.

Vorsicht auch vor der Verwendung von „letztes Jahr“, „letzte Woche“ oder „letzte Sitzung“. Wir wollen doch hoffen, dass es noch weitere Jahre, Wochen und Sitzungen zu erleben gilt.

Verständliche Sätze "einfache“ Sprache

Das Hamburger Verständlichkeitsmodell: Selbstverständlich wird zum Thema einfache und verständliche Texte auch wissenschaftlich geforscht. Ein Ergebnis dieser Forschung ist das „Hamburger Verständlichkeitsmodell“. Es besagt unter anderem: Kurze Sätze wählen (neun bis 13 Wörter), kurze Wörter wählen (dreisilbig), vertraute Wörter wählen. Kein Fachjargon, keine komplizierten Fremdwörter, keine Anglizismen. Das Wesentliche sollte zu Beginn eines Satzes stehen. Die Gliederung des Textes durch Absätze sollte inhaltlich begründet sein. Die Sprache sollte aktiv statt passiv sein, es sollten Verben statt Substantivierungen verwendet werden. Hilfsverbkonstruktionen sollten gemieden werden.

Den Lesefluss nicht unterbrechen

Zusätzlich zu den erwähnten Tipps gilt immer: Den Lesefluss nicht unterbrechen! Der Lesefluss gerät ins Stocken bei: großen Zahlen (122.436 Sportabzeichen wurden 2014/2015 erworben), bei mathematischen Zeichen ( 22% und somit mehr als 1/5 der Teilnehmer zählen zur Generation 50+). Weitere „Showstopper“ sind WordArt-Konstruktionen wie „LaFiS“ oder „der Iron-Man NIght-Run powered by HeLaBa“. Auch Abkürzungen gilt es zu vermeiden. ( u.a., usw., z.B., der GB) Das gilt auch für den inzwischen sehr populären Gedankenstrich – , der in der Regel ein simples Komma ersetzt und einen Einschub kennzeichnet – den wir (Stichwort klare Sätze) ohnehin vermeiden wollen.

Langeweile vermeiden

Kein Mensch mag langweilige Auflistungen von Namen und Titeln (abgesehen von den Personen die erwähnt werden möchten) In Sport in Hessen verfahren wir so, dass wir die „Beteiligten“ separat auflisten. Das geht im Netz ebenfalls, zum Beispiel über die Bildunterschrift oder einen weiteren Artikel.

Klare Formulierungen

Klare Formulierungen machen einen Text lesenswert. Unklare Formulierungen wie „in diesem Bereich/Themenbereich“ „zu diesem Thema“ vernebeln Textaussagen. Deshalb möglichst vermeiden. Bei abstrakten Texten, wie sie von uns immer wieder bearbeitet werden, kann man nicht ganz ohne solche Formulierungen auskommen, einen Versuch ist es aber immer wert, die LeserInnen werden es uns danken.

Dopplungen vermeiden

Ein häufig auftretender Fehler sind Wort-Dopplungen. Diese entstehen gerne durch „Lieblingswörter“, Nachlässigkeiten beim Texten oder sind schon in der Vorlage vorhanden. Gerne genommen wird hier: Auch, Aber, darüber hinaus, außerdem, die Versammlung, das Gremium, der Ausschuss, das Projekt, der Bereich.

Füllwörter vermeiden

Füllwörter sind in der Regel überflüssig. Vor allem bei der Verwendung von: auch, noch, demnach, in etwa, irgendwie, sowieso, ganz, etwas, eigentlich, nämlich, übrigens, also, sollte mit Vorsicht gearbeitet werden.

Bad Practice-Beispiele
Substantivierungen

Schlecht: Die Durchführung der Projektumsetzung lag in der Verantwortung des SV Dollenburg.
Besser: Der SV Dollenburg hat das Projekt verantwortlich umgesetzt.

Hilfsverbkonstruktionen

Schlecht: Die Vorsitzende konnte sich über die hohe Teilnehmerzahl freuen.
Besser: Die Vorsitzende freute sich über die hohe Teilnehmerzahl.

Aktiv statt passiv

Schlecht: Anlässlich des Jubiläums sind die Ehrenmitglieder von Vizepräsident Meier ausgezeichnet worden.
Besser: Vizepräsident Meier zeichnete die Ehrenmitglieder aus

Beispiele von der lsb h-Homepage

Die meisten der folgenden Beispiele sind früheren Versionen der lsb h-Homepage entnommen

Zu lange Sätze

Sportentwicklung im Landessportbund Hessen (lsb h) heißt, wir engagieren uns für eine sport- und bewegungsorientierte Gesellschaft in der die Vereine, Sportkreise und Verbände einen wesentlichen Beitrag leisten und durch Partner im und außerhalb des Sports unterstützt werden.

besser: aus eins mach zwei!

Sportentwicklung im Landessportbund Hessen (lsb h) heißt, wir engagieren uns für eine sport- und bewegungsorientierte Gesellschaft. Einen wesentlichen Beitrag darin leisten Vereine, Sportkreise und Verbände und ihre Unterstützer außerhalb des Sports.

Ungelenke Behördensprache

Die Betreuung des Landesausschusses Recht, Steuern und Versicherung durch den Bereichsleiter gewährleistet unmittelbaren und ständigen Kontakt zu den Experten und sichert die bedarfsgerechte Betreuung und Beratung.

Nicht schön, aber etwas besser ;-)..... :

Der Bereichsleiter betreut den Landesausschuss Recht, Steuern,und Versicherung. Dadurch besteht ein enger Kontakt zu den Experten, deren Erfahrungen damit direkt in die Beratung eingehen.

Zu viele Abkürzungen Zahlen und Fachsprache

Insbesondere mit Entwicklungen im Bereich der ganztägig arbeitenden Schulen und der Umstellung auf G8 kamen neue Aufgaben auf die Schulen, aber auch auf die Sportvereine zu. Die Anzahl der Ganztagsangebote hat deutlich zugenommen. Starker Partner der Schulen sind dabei die Sportvereine, die einer Studie von Prohl et al. (2011) zufolge ca. 30% des Ganztagsprogramms abdecken und damit 53% aller in den Ganztag eingebundenen Schülerinnen und Schüler ein Sportangebot bieten. Perspektivisch ist zu erwarten, dass immer mehr hessische Schulen bestrebt sein werden, das Ganztagsprofil 3 zu erreichen.

Die Kunst des Weglassens

Mit Veränderungen in vielen ganztägig arbeitenden Schulen und der Umstellung auf G8 kamen neue Aufgaben sie, aber auch auf die Sportvereine zu. Die Anzahl der Ganztagsangebote hat deutlich zugenommen. Starker Partner der Schulen sind dabei die Sportvereine, die knapp ein Drittel des Ganztagsprogramms abdecken und damit mehr als die Häfte der Ganztagsschüler Sport anbieten. Diese Zahl wird künftig zunehmen, denn immer mehr Schulen wollen vollwertige Ganztagsschulen werden.

Unstrukturiert, Nachricht am Schluss, Namen, Namen, Namen
Benefizspiel für Flüchtlinge

Die Idee, mit einem Benefiz-Fußballspiel und dem daraus erzielten Erlös den nordhessischen Flüchtlingen zu helfen, kam von der Kasseler Sportamtsleiterin Dr. Andrea Fröhlich. Schnell hatte die Sportamtsvorsteherin ihre Vorstellungen und Ideen, Asylanten und Flüchtlinge für ein anzustrebendes Sporttreiben mit Sportmaterial, Bällen oder Bekleidung auszustatten, zahlreiche Unterstützer aus dem Kasseler Magistrat und Sponsoren aus der Region gewonnen.

Die Vize-Landrätin des Kreises Kassel, Sabine Selbert, und der frisch gekürte Kämmerer der Stadt Kassel, Christian Geselle, boten sich spontan an, für das Projekt die Schirmherrschaft zu übernehmen. Die Kasseler Stadtverordnetenvorsteherin Petra Friedrich bot ihre volle Unterstützung an.

Ein Benefiz-Fußballspiel der Kasseler Stadtverordneten-Kicker (Stavo-Kicker) gegen eine Regionalauswahl Nordhessens, in der ehemalige Fußballer Kasseler Vereine, Bürgermeister von Landkreis-Kommunen und der Staatssekretär des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration, Dr. Wolfgang Dippel, mitspielten, versprachen hohes Bürgerinteresse und Spendenbereitschaft.

Sportkreisvorsitzender Roland Tölle, von Frau Dr. Fröhlich zu diesem Projekt für Flüchtlinge befragt, begrüßte diese Initiative der Stavo-Kicker und der Regionalauswahl für das Einwerben von Spenden für den Sport mit und für Flüchtlinge. „Der Sport leistet einen wesentlichen Beitrag zur Integration und durch die Sponsorengelder werden die Kasseler Sportvereine in ihrer Integrationsarbeit unterstützt“, so Roland Tölle. Er fügte hinzu, dass der Sportkreis bereits mehrere Projekte für und mit Flüchtlingen und Asylanten gestartet hätte und dabei gute Erfahrungen gemacht habe.

Dann standen sich die beiden Teams auf dem G-Platz des Kasseler Auestadions bei sommerlichem Wetter gegenüber. Den Ball-Anstoß gaben die drei sportlichen Damen, Dr. Andrea Fröhlich, Susanne Selbert und Petra Friedrich.

Schon nach kurzer Zeit sahen die Zuschauer eine drückend überlegene Regional-Auswahl. Auch das energische Eingreifen des Stadtkämmerers Christian Geselle (Mittelfeld) oder das schnelle Spiel von Christine Hesse (Fraktion Grüne/B90) als wieselflinke Stürmerin konnte den hohen Sieg der Mannschaft um Staatssekretär Dr. Dippel nicht verhindern. Mit einem Schmunzeln nahmen alle Aktiven und die Zuschauer und Sponsoren das Ergebnis mit 9:1 für die Regionalauswahl zur Kenntnis.

Bei einer Nachfeier gab am gleichen Abend die Sportamtsleiterin den durch das Benefizspiel erzielten Erlös bekannt. 6.655 Euro waren zusammengekommen, die von den Gästen spontan auf 7.000 Euro aufgerundet wurden. Von dem Erlös sollen Bekleidung und Bälle für die in Zukunft Sport treibenden Flüchtlinge und Asylanten beschafft werden. „Weiterhin werden nachhaltige Projekte in den Kasseler Sportvereinen initiiert, damit Flüchtlinge dort sportlich betreut werden können“, so Dr. Andrea Fröhlich und fügte hinzu, dass viele regionale Unternehmen mit großzügigen Spenden zum Gelingen des Vorhabens beigesteuert hätten.

Schon Anfang des Monats hatte der Trainer der Kasseler Stavo-Kicker, Burkhard Walter, die Kasseler Huskies zu einem Benefiz-Charity-Golfturnier gewinnen können. 18 der Kasseler Puckjäger sorgten auf dem Golfplatz mit gekonntem Golfspiel für eine weitere Spende zugunsten der Flüchtlinge. „Alle eingehenden Spenden“, so Dr. Fröhlich, „werden nachhaltig für Flüchtlinge mit Bleiberecht verwendet“.

Nachher: Nachricht vorne, roter Faden, Namen immer noch dabei...
Benefizspiel für Flüchtlinge

7.000 Euro hat ein Benefizspiel zugunsten des Sports für Flüchtlinge in Nordhessen eingebracht. Auf dem G-Platz des Kasseler Auestadions traf die Mannschaft der Kasseler Stadtverordnetenversammlung auf eine prominent besetzte nordhessische Regionalauswahl.

Die Idee zum Benefiz-Fußballspiel kam von Kassels Sportamtsleiterin Dr. Andrea Fröhlich. Die Vize-Landrätin des Landkreises Kassel, Sabine Selbert, und der frisch gekürte Kämmerer der Stadt Kassel, Christian Geselle, hatten die Schirmherrschaft über die Veranstaltung übernommen.

Sportkreisvorsitzender Roland Tölle begrüßte die Initiative: „Der Sport leistet einen wesentlichen Beitrag zur Integration und durch die Sponsorengelder werden die Kasseler Sportvereine in ihrer Integrationsarbeit unterstützt.“ Roland Tölle betonte, dass der Sportkreis bereits mehrere Projekte für und mit Flüchtlingen gestartet hätte und dabei gute Erfahrungen gemacht habe.

6.655 Euro waren der Erlös des Benefizspiels, die Gäste der anschließenden kleinen Feier stockten den Betrag auf 7.000 Euro auf. Mit dem Geld sollen Bekleidung und Bälle angeschafft werden. „Weiterhin werden nachhaltige Projekte in den Kasseler Sportvereinen initiiert, damit Flüchtlinge dort sportlich betreut werden können“, sagte Dr. Andrea Fröhlich, die sich gleichzeitig bei den zahlreichen Unternehmen aus der Region für die großzügigen Spenden bedankte.

Bessere Texte auf einen Blick

  • Die Nachricht/Botschaft nach vorne
  • Dabei die klassischen „W“- Fragen mitdenken (Wer? Was? Wann? Wo? Weshalb?) und den Text von wichtig nach unwichtig gliedern
  • Einfache kurze Sätze, wenig Fremdworte • Aktiv statt passiv („der Präsident zeichnete XY aus“ statt „ XY wurde durch den Präsidenten ausgezeichnet“)
  • Verben statt Substantivierungen („Arbeitsplätz schaffen“ statt „Schaffung von Arbeitsplätzen“)
  • Hilfsverb-Konstruktionen vermeiden („freute sich“, statt „konnte sich freuen, durften sich freuen“)
  • Den Lesefluss nicht mit Abkürzungen, WordArt, Zahlen oder mathematischen Zeichen unterbrechen
  • Langeweile vermeiden (keine langatmige Auflistung von Namen und Titeln)
  • Klare Formulierungen machen einen Text lesenswert. Unklare Formulierungen wie „in diesem Bereich/Themenbereich“ „zu diesem Thema“ vernebeln Textaussagen.
  • Dopplungen vermeiden. Vorsicht bei: Auch, Aber, darüber hinaus, außerdem, die Versammlung, das Gremium, der Ausschuss, das Projekt, der Bereich
  • Füllwörter vermeiden, da in der Regel überflüssig. Vorsicht bei: auch, noch, demnach, in etwa, irgendwie, sowieso, ganz, etwas, eigentlich, nämlich, übrigens, also.

Transparenzregister

Zahlreiche gemeinnützige Vereine und Verbände haben von der Bundesanzeiger Verlag GmbH Gebührenbescheide für die Führung des Transparenzregisters erhalten. Die Unsicherheit im Umgang mit diesen Gebührenbescheiden war und ist nach wie vor groß.

Zum Hintergrund:

Das Transparenzregister ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Register, in das seit dem 1. Oktober 2017 die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften einzutragen sind. Vereinfacht gesagt handelt es sich beim wirtschaftlich Berechtigten um eine natürliche Person, die entweder wenigstens 25 Prozent der Anteile an einer Gesellschaft hält oder ansonsten Kontrolle bzw. beherrschenden Einfluss ausübt (§ 3 GwG). Registerführende Stelle ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH. Mit dem Transparenzregister wird das Ziel verfolgt, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Steuerflucht zu bekämpfen. Auch Vereine und privatrechtliche rechtsfähige Stiftungen gehören zu den juristischen Personen des Privatrechts. Somit sind auch sie grundsätzlich von den Regelungen rund um das Transparenzregister betroffen.

Was hat sich nun mit der Novelle des Transparenzregisters geändert?

 Im Juni 2021 haben Bundestag und Bundesrat mit dem Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzu.a. Änderungen des Geldwäschegesetzes (GwG) und weitere Änderungen zum Transparenzregister beschlossen. Das Gesetz ist am 1. August 2021 in Kraft getreten (BGBl. 2021 Teil I, 2083ff.). Kern der Reform ist die zukünftige Ausgestaltung des Transparenzregisters als sog. Vollregister, was einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand für Unternehmen mit sich bringt. Eingetragene Vereine und gemeinnützige Organisationen dürfen sich dagegen über einige Erleichterungen freuen.

Seit dem 1. August 2021 werden die bestehenden Datenautomatisch vom Vereins- in das Transparenzregister übertragen.Die Registergerichte müssen ihre jeweiligen Vereine bis spätestens zum 1. Januar 2023 dem Transparenzregister gemeldet haben(§ 20a GwG). Vereine müssen in der Regel also keine Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten des Vereins machen. Die Pflicht zur Mitteilung an das Transparenzregister gilt in der Regel als erfüllt, wenn sich die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten aus den Dokumenten und Eintragungen ergeben, die elektronisch aus dem Vereinsregister abrufbar sind. Der Vorstand eines Vereins ist regelmäßig im Vereinsregister eingetragen, weshalb sich eine entsprechende Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten erübrigt.

Es wird davon ausgegangen, dass die Vorstände von Vereinen regelmäßig als die fiktiv wirtschaftlich Berechtigten gelten. Hält jedoch mindestens ein Vereinsmitglied mehr als 25 Prozent der Stimmanteile – was selten der Fall ist – ist eine Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten notwendig. Zudem wird als Wohnsitzland und Staatsangehörigkeit des Vorstands Deutschland bzw. ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen. Sollten diese beiden Annahmen nicht zutreffen, muss der Verein aktiv werden und abweichende – richtige – Angaben (zum Beispiel zu den Staatsangehörigkeiten der Vereinsvorstände) machen. Abgesehen von den genannten Ausnahmen ist eine Mitteilung an das Transparenzregister für Vereine nur noch dann notwendig, wenn der Verein vergessen hat, einen neuen Vorstand in das Vereinsregister eintragen zu lassen.

Grundsätzlich wird auch weiterhin eine Gebühr für die Führung des Transparenzregisters erhoben. Die Gebühr liegt seit 2020 bei 4,80 Euro pro Jahr (bis Gebührenjahr 2019 2,50 Euro jährlich) und soll sich in den kommenden Jahren weiter erhöhen. Auf Antrag können Vereine seit dem Jahr 2020 von den Gebühren befreit werden, wenn sie wegen der Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke als steuerbegünstigt anerkannt sind. Der Antrag auf Gebührenbefreiung kann auf www.transparenzregister.de  gestellt werden.

Eine rückwirkende Befreiung für vor dem Jahr der Antragstellung liegende Gebührenjahre ist grundsätzlich nicht möglich. Für den Nachweis der Gemeinnützigkeit ist die Vorlage des aktuell gültigen Freistellungsbescheides oder der entsprechenden Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid erforderlich. Die Dauer der Gebührenbefreiung richtet sich nach der Gemeinnützigkeitsbescheinigung, die der Verein bei der Antragstellung vorgelegt hat. Der Antrag auf Gebührenbefreiung muss daher nicht jedes Jahr erneut gestellt werden, sondern gilt bis zum neuen Bescheid durch das Finanzamt (in der Regel drei Jahre nach der vorgelegten Bescheinigung).

Seit dem 1. August 2021 ist in der Transparenzregistergebührenverordnung nun ein vereinfachtes Verfahren für die Gebührenbefreiung verankert. Statt eines Nachweises der Gemeinnützigkeit durch die Vorlage eines Freistellungsbescheids reicht nun eine formlose Versicherung unter Angabe des zuständigen Finanzamtes und der Steuernummer. Ferner muss das Einverständnis gegeben werden, dass die registerführende Stelle beim zuständigen Finanzamt eine Bestätigung der Verfolgung der steuerbegünstigten Zwecke einholen darf. Faktisch wird dieses erst zum Tragen kommen, wenn ein entsprechendes Antragsformular vorliegt.

Das entsprechende individualisierte Antragsformular wird derzeit postalisch an die eingetragenen Vereine versandt. Der Verein kann das ausgefüllte und sodann unterzeichnete Antragsformular an die Bundesanzeiger Verlag GmbH per Mail, Fax oder Post zurücksenden.

Da Vereine mit ähnlichen Namen existieren, werden individualisierte Antragsformulare versendet. Diese sind bereits zur einfacheren Abwicklung auf Seiten der Vereine von der Bundesanzeiger Verlag GmbH mit den Daten aus dem Index des jeweiligen Vereinsregistergerichts vorgefüllt sowie mit einem QR-Code versehen.

Seitens der verantwortlichen Stelle bittet man um Geduld, bis alle individualisierten Antragsformulare an die Vereine versendet sind. Von der Vervielfältigung des Antragsformulars bittet man abzusehen, da diese nicht verarbeitet werden können und die Bearbeitung des Befreiungsantrages erheblich verzögern.

Die Beantragung der Gebührenbefreiung für das Jahr 2021 ausnahmsweise bis zum 30. Juni 2022 möglich sein. Mit dem von der registerführenden Stelle zur Verfügung gestellten Formular kann schriftlich oder elektronisch die Befreiung von den Gebühren für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis zur Errichtung des Zuwendungsempfängerregisters nach § 60b der Abgabenordnung (voraussichtlich ab 1. Januar 2024) beantragt werden. Erst ab dem Jahr 2024 soll es für Vereine, die im Zuwendungsempfängerregister eingetragen sind, keine Gebührenbescheide mehrgeben.

Zusammenfassung für Vereine und Verbände

  1. Abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen ist ab dem Jahr 2021 keine gesonderte Anmeldung und Registrierung von eingetragenen Vereinen im Transparenzregister erforderlich – maßgeblich sind die Eintragungen im Vereinsregister.
     
  2. Die Angaben zum Vorstand nach § 26 BGB eines eingetragenen Vereins werden durch die Registergerichte an das Transparenzregister übertragen.
     
  3. Für die Gebührenjahre 2021 bis 2023 müssen eingetragene Vereine übergangsweise noch einen vereinfachten Antrag auf Gebührenbefreiung beim Transparenzregister stellen. Ein Nachweis der Gemeinnützigkeit muss dem Transparenzregister nicht gesondert vorgelegt werden, eine formlose Versicherung ist ausreichend.
     
  4. Ab dem Jahr 2024 sollen eingetragene Vereine, die im Zuwendungsempfängerregister eingetragen sind, keine Gebührenbescheide mehr erhalten.

Ansprechpartner für Fragen zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen für die Führung des Transparenzregisters und die Prüfung der Anträge auf Gebührenbefreiung ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH: service(at)transparenzregister.de.

Je nach Thema gibt es unterschiedliche Telefon-Durchwahlen, die der Startseite www.transparenzregister.de zu entnehmen sind.

Sebastian Klein
Referent für juristische Angelegenheiten

Stand:September 2021

Vergünstigungen für Mitgliedsvereine - Zoom/C4V und Linkando


Seit Februar 2022 können alle unsere Mitgliedsorganisationen über Connect4Video, einen hessischen Videokommunikations-Dienstleister, kostengünstige Zoom-Lizenzen beziehen. Und mit Linkando haben wir einen Anbieter gefunden, der formelle Meetings und rechtssichere Abstimmungen in Zoom realisieren kann.

Präsentation Zoom

Informationen zu Connect4Video
Hier die Präsentation der Veranstaltung, die Links zum Downloadbereich im Allgemeinensowie zum Steckbrief der Firma Connect4Video und dem Handbuch zu easymeet24 im Besonderen.

Informationen zu Linkando
Linkando ist ein Anbieter formeller Online-Meetings, dessen Anwendung den besonderen Charme hat, dass sie direkt in Zoom eingebunden und somit sehr nutzerfreundlich genutzt werden kann.
Im offiziellen Flyer findet Ihr eine allgemeine Übersicht, die Details der Nachgefragt-Veranstaltung entnehmt Ihr der Präsentation Linkando - Formelle Online Meetings.

Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes Hessen, die an einem Lizenzerwerb bei Connect4Video interessiert sind, schreiben bitte eine E-Mail an sales(at)connect4video.com unter Angabe der Vereinsnummer (Verbände, SK und VmbA, die keine Vereinsnummer haben, versehen Ihre E-Mail bitte mit einer eindeutigen E-Mail-Signatur) und dem Verweis auf die Rahmenvereinbarung mit dem lsb h. Wenn die Linkando-App direkt mit einer easymeet24-Lizenz (Zoom) verknüpft werden soll, dann könnt Ihr diese Lizenz direkt bei Connect4Video mitbestellen.

Wenn Ihr Euch für Formelle Online Meetings von Linkando interessiert, die über bestehende, direkt bei Zoom bezogene Lizenzen oder über ein anderes Videokonferenzsystem durchgeführt werden sollen oder wenn Ihr ein Rundum-sorglos-Paket möchtet, schreibt eine E-Mail an info(at)linkando.com. Ebenfalls unter Angabe Eurer Vereinsnummer und dem Verweis auf die Rahmenvereinbarung mit dem lsb h.

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