Vereinsauflösung

Auflösung

eines Vereins


Obwohl wir es ein ums andere Mal bedauern, kommt es immer wieder vor, dass Vereine aus dem Landessportbund Hessen e.V. austreten möchten, sich auflösen, durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst werden oder dass ihnen die Rechtsfähigkeit entzogen wird.

Kündigung der Mitgliedschaft im lsb h

Nach § 12 IX. (2) der lsb h-Satzung kann der Austritt eines Vereins nur schriftlich vom Vorstand zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten erklärt werden.

Mit dem Austritt aus dem Landessportbund Hessen e. V. erlischt auch die Mitgliedschaft des Vereins in den zuständigen Fachverbänden. Die diesbezüglichen Bestimmungen der Verbände sind unbedingt zu beachten!

Der Austritt wird dem lsb h-Präsidium in seiner Sitzung im Dezember des laufenden Jahres zur Kenntnis gegeben und anschließend in der Zeitschrift "Sport in Hessen" veröffentlicht.

Entziehung der Rechtsfähigkeit

Einem Verein kann die Rechtsfähigkeit entzogen werden, „wenn er einen anderen als den in der Satzung bestimmten Zweck verfolgt." (§ 43 BGB)

Oder, gemäß § 73 BGB, wenn seine Mitgliederzahl unter drei sinkt. Dies kann von Amts wegen geschehen, aber – da die Amtsgerichte in aller Regel nicht die Mitgliederzahlen der Vereine abfragen – meist auf Antrag des Vorstandes. Der Vorstand wird dann noch einmal zur Sache angehört und die Entziehung der Rechtsfähigkeit ins Vereinsregister eingetragen.

Auflösung eines Vereins durch Beschluss der MV

Ein Verein kann durch den Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Hierzu bedarf es laut § 41 BGB einer qualifizierten  Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen, wenn durch die Satzung nichts anderes bestimmt wird.

Insolvenz

Ein Verein wird (gemäß § 42 BGB) „durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst.“

Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis des lsb h

Als Nachweis der Auflösung benötigt der Bereich Vereinsförderung und -beratung folgende Unterlagen:
Eine Kopie des Protokolls der Mitgliederversammlung – alternativ eine Kopie vom zuständigen Amtsgericht – aus der die Auflösung bzw. Löschung hervorgeht, und eine Ausfertigung der zuletzt gültigen Satzung des Vereins.

Erst nach Eingang der Unterlagen innerhalb von 14 Tagen, kann das zur Streichung des betroffenen Vereins aus unserem Mitgliederverzeichnis erforderliche Verfahren abgewickelt werden.
Anschließend erfolgt die Veröffentlichung des betroffenen Vereins in der Zeitschrift "Sport in Hessen" unter "Austritte/Auflösungen/Streichungen" und das lsb h Präsidium wird in einer seiner folgenden Sitzungen über die Auflösung unterrichtet.

Ansprechpartner

Vereinsauflösung

Ralph Hoffmeister

Neuaufnahmen, Bezuschussung ÜL

Tel.: 069 6789-318
Fax: -303
E-Mail: rhoffmeister@remove-this.lsbh.de