Förderung für Vereinssportstätten

Gute Nachrichten in Zeiten der Krise: Das Land Hessen baut die Förderung vereinseigener Sportinfrastruktur massiv aus: Nicht nur die Zahl der geförderten Projekte soll steigen, auch die Maximalförderung und die Förderquote werden dank eines „Sondervermögens Sport“ erhöht. Flankiert von weiteren Maßnahmen will die Landesregierung damit ein „historisches Zeichen für den organisierten Sport“ setzen.
„Das Geld fließt jetzt in die Hallen und Plätze. Damit fördern wir den Sport, die Gemeinschaft und wir investieren in die Gesundheit, denn wer sich bewegt, lebt gesünder und kann aktiv älter werden“, erklärte Sportministerin Diana Stolz bei einer Pressekonferenz Ende Mai. Landessportbund-Präsidentin Juliane Kuhlmann sieht das genauso und lobte den Schwerpunkt des Sondervermögens Sport: „Sportförderung beginnt mit attraktiven und zeitgemäßen Sportstätten. Sie sind das Fundament für den Vereinssport sowie für Spitzenleistungen in unserem Land.“
Was Vereine jetzt wissen sollten
Das Geld für das hessische „Sondervermögen Sport“ stammt vom Bund, der die Mittel über das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (kurz: LuKIFG) verteilt hat. Über den Zeitraum von zwölf Jahren will die Landesregierung insgesamt 130 Millionen Euro zusätzlich in Sportstätten investieren. Ein Großteil davon fließt ins bereits bestehende Programm „Vereinseigener Sportstättenbau“.
Dessen Förderrichtlinien wurden nun angepasst: Die bisherige Maximalförderung von 200.000 Euro steigt auf eine Million Euro an. Auch die Förderquote wird von 20 Prozent auf 35 Prozent erhöht; der Eigenanteil der Vereine sinkt also. Zudem können bis zu fünfmal mehr Projekte gefördert werden als bisher. Zuwendungen werden gewährt für: den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau, den Aus- oder Umbau, die Sanierung und Modernisierung sowie die Ausstattung von Sportstätten. Das Förderprogramm ist dabei für Vorhaben mit Investitionsvolumen über 250.000 Euro vorgesehen.
Organisatorische Abwicklung
Vereine müssen ihre Projekte mithilfe eines entsprechenden Formulars über ihre Stadt oder Gemeinde bei ihrem Landkreis / ihrer kreisfreien Stadt anmelden. Diese ergänzen eine Stellungnahme und reichen die Anmeldung jeweils bis spätestens zum 1. Oktober eines Jahres beim Hessischen Sportministerium ein. Zu Beginn des Folgejahres entscheidet das Ministerium, welche Projekte in das Förderprogramm aufgenommen werden. Nachfolgend werden die ausgewählten Vereine zur Antragstellung aufgefordert. Aktuell arbeitet die Landesregierung daran, das Verfahren einfacher, digitaler und unbürokratischer zu gestalten.
Vorab wichtig zu wissen: Die Ausführung darf vorab nicht beauftragt und begonnen werden; die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss außerdem gesichert sein und es dürfen keine weiteren Landesmittel für die Maßnahme gewährt worden sein.
Neue Chance für verzweifelte Vereine
„Der Investitionsstau an hessischen Sportstätten – wir schätzen ihn auf rund zwei Milliarden Euro – wird damit nicht über Nacht verschwinden. Dennoch wird das Sondervermögen an vielen Stellen einen wichtigen Unterschied machen. Projekte, die lange auf Halde lagen, werden dadurch umsetzbar sein“, so LSBH-Präsidentin Juliane Kuhlmann. Darauf hofft man auch beim Frankfurter Ruder-Club Nassovia Höchst. Auf über eine Million Euro beziffert Vorsitzende Claudia König die Summe, die nötig wäre, die vereinseigene Infrastruktur – Bootshaus, Turnhalle und Co. – wieder in Stand zu setzen. „Wir wollen uns auf jeden Fall fürs Förderprogramm bewerben“, sagt König. Die Erhöhung von Maximalförderung und Förderquote biete nun erstmals einen Horizont, dass es möglich sein könnte, das lange anstehende Vorhaben umzusetzen. So dürfte es wohl vielen Vereinen gehen.
Mehr Infos zu Förderprogrammen des Landes unter: www.familie.hessen.de/sport/sportstaettenbau-und-sportstaettenfoerderung
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